Zweite NR-Präsidentin Bures zieht Bilanz über BVT-Untersuchungsausschuss

In 44 Sitzungen wurden 88 Auskunftspersonen befragt – Bures mit Ausschussarbeit zufrieden

Wien (PK) Die Vorsitzende des BVT-Untersuchungsausschusses Doris Bures zieht nach Beendigung der Ausschussbefragungen eine positive Bilanz: „Untersuchungsausschüsse sind ein bedeutendes Instrument der parlamentarischen Kontrolle, mit dem Ziel einer objektiven und sachlichen Aufklärungsarbeit. Das ist den Abgeordneten im BVT-Untersuchungsausschuss mit viel Engagement und trotz einiger Hürden gelungen.“ Zwischen 4. September 2018 und 5. Juni 2019 führten die Abgeordneten insgesamt 102 Befragungen von 88 Auskunftspersonen durch. Die längste Befragung dauerte 3 Stunden und 58 Minuten, die kürzeste 14 Minuten. Insgesamt trat der Ausschuss zu 44 Sitzungen mit einer Befragungsdauer von rund 125 Stunden zusammen.

Kritisch sieht die Zweite Nationalratspräsidentin Bures den Umstand, dass etwa 70% der insgesamt rund 336.000 Aktenseiten einer Geheimhaltungsstufe unterliegen (Beim Hypo-Untersuchungsausschuss waren dies lediglich 6,5%). „Bei allem Verständnis für geschützte Daten und der gebotenen Sensibilität halte ich die Transparenz politischer Entscheidungen für enorm wichtig. Es geht schließlich um das Vertrauen der Menschen in die Politik und in ihre RepräsentantInnen. Dabei spielt eine kritische mediale Auseinandersetzung und Berichterstattung eine wichtige Rolle. Dem versuchte der Ausschuss trotz allem Rechnung zu tragen. Von den Verhandlungen waren über 80% medienöffentlich“, so Bures.

Vorsitzende Doris Bures bedankt sich schon jetzt für die ausgezeichnete Zusammenarbeit aller Fraktionen sowie bei Verfahrensrichter Eduard Strauss, seinem Stellvertreter Wolfgang Pöschl sowie bei Verfahrensanwalt Arthur Mikesi für die juristische Expertise. Großer Dank gebührt, so Bures, auch den Abgeordneten und FraktionsmitarbeiterInnen, die trotz der verkürzten Fristen und der bis zuletzt einlangenden Akten, nun die umfassenden Abschlussarbeiten bewältigen.

Mit der Kundmachung des Beschlusses über die vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endete am 14. Juni die Beweisaufnahme des BVT-Untersuchungsausschusses. Es können ab nun weder weitere Auskunftspersonen befragt noch Akten entgegen genommen werden. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses geht dennoch weiter. Zunächst wird Vorsitzende Bures den Fraktionen bis 21. Juni den vom Verfahrensrichter erstellten Berichtsentwurf vorlegen. Die Fraktionen haben eine weitere Woche Zeit, um ihrerseits Fraktionsberichte abzugeben. Im Anschluss prüft der Verfahrensrichter, ob Personen in ihren Rechten oder Geheimhaltungsinteressen verletzt sind. Formal beendet ist der Ausschuss schließlich, wenn der Ausschussbericht dem Nationalrat voraussichtlich im September vorgelegt und in einer seiner Sitzungen behandelt wird. Ob in der neuen Gesetzgebungsperiode die Aufklärungsarbeit in der Causa BVT fortgesetzt wird, obliegt den Abgeordneten des neugewählten Nationalrats. (Schluss) red

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