Zukünftige Veränderungen in der Sozialversicherung aktiv und zum Wohl der Bäuerinnen und Bauern gestalten

Finanzieller Strukturausgleich und einheitswertbasierende Abgaben sind für die bäuerliche Sozialversicherung unerlässlich

Wien (OTS) Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hielt am 7. Dezember 2017 die zweite Generalversammlung des Jahres ab, im Zuge derer der Rechnungsabschluss für das Jahr 2016 beschlossen wurde. Im Vordergrund dieser Sitzung standen jedoch Themen rund um die aktuelle Strukturdebatte in der Sozialversicherung und wichtige inhaltliche Weichenstellungen für die bäuerliche Versichertengemeinschaft.

SVB-Obfrau Vizepräsidentin ÖKR Theresia Meier begrüßte die Funktionärinnen und Funktionäre aus ganz Österreich in der Hauptstelle in Wien und forderte sie dazu auf, in der bevorstehenden Zeit des Wandels, die Interessen der Versicherten verstärkt in den Mittelpunkt zu rücken, sich für die berufsständische soziale Absicherung der Bäuerinnen und Bauern einzusetzen und die Vorteile einer selbstverwalteten Sozialversicherung zu transportieren. In ihrem Bericht erläuterte sie die aktiv gestaltende Position, welche die SVB in Hinblick auf die aktuelle Strukturdebatte und den Wunsch nach einer Verringerung der Zahl der Sozialversicherungsträger einnehmen will. „Es ist besser, den unaufhaltbaren Wandel aktiv mitzugestalten. Wir sind bereit, Veränderungen mitzutragen, solange sie von einer Verantwortung für die soziale Absicherung der Bäuerinnen und Bauern getragen sind“, bekundete die Obfrau eine offene Haltung zu einer Zusammenarbeit mit der SVA der gewerblichen Wirtschaft. Vorerst sind aber ohnehin die Ergebnisse aus den Regierungsverhandlungen abzuwarten. Obfrau Meier wies in aller Klarheit auf die Grundbedingungen einer funktionierenden bäuerlichen Sozialversicherung unabhängig von den Verhandlungsergebnissen hin. Als eine wichtige nannte sie die Rückgabe bzw. Kompensation der ab 2017 weggefallenen Strukturmittel aus der Tabaksteuer. Diese als Ausgleich zur ungünstigen Strukturentwicklung im landwirtschaftlichen Bereich gedachten Bundesmittel in der Höhe von 30 Millionen Euro jährlich werden dringend benötigt, um die Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung sicherzustellen. Landwirtschaftliche Betriebe werden weniger und auf einen aktiven Landwirten kommt bereits mehr als ein Bauernpensionist. Zudem müssen Geldmittel für die Unfallversicherung durch eine Querfinanzierung aus der bäuerlichen Krankenversicherung und ab 2019 aus den Rücklagen des Sozialversicherungsträgers aufgebracht werden. Die SVB, die lange um einen Schuldenabbau gerungen und kostendämpfende Reformen lange vor der aktuellen Debatte umgesetzt hat, würde sonst erneut in eine finanzielle Schieflage geraten. Ohne Sicherstellung der Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung ist auch eine Zusammenführung nicht möglich.

Ein weiteres zentrales Element für eine leistbare soziale Absicherung im bäuerlichen Bereich stellt die Berechnung der Beitragsabgaben nach dem Einheitswert dar. Diese pauschalierte Beitragsgestaltung auf Basis des Einheitswertes soll in der bäuerlichen Sozialversicherung jedenfalls erhalten bleiben. Die Berechnungsbasis wurde auch durch die Einheitswert-Hauptfeststellung (2014) neu ermittelt und aktualisiert. Für eine verfassungskonforme Umsetzung der Hauptfeststellung ist aufgrund der Verzögerung beim Bescheidversand eine Verschiebung des Wirksamkeitstermins für die SVB von 1.1.2017 auf 1.4.2018 notwendig und sinnvoll, um zu verhindern, dass Bäuerinnen und Bauern ein Jahr rückwirkend und auf einmal ihre angepassten Beiträge bezahlen müssen. Auch für die Auszahlung von Steuermitteln für Betriebe mit stark erhöhten Einheitswert-Erträgen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist der Termin wichtig.

Es gilt zudem, die auf die Bedürfnisse der bäuerlichen Versichertengruppe zugeschnittenen Angebote und Besonderheiten zu wahren und Errungenschaften wie die zahlreichen bedarfs- und berufsspezifischen Präventions- und Gesundheitsangebote für die in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Ganzheitlich betrachtet, soll sich die bäuerliche Berufsgruppe auch in einer neuen Struktur, wie in einem allfälligen Sozialversicherungsträger der Selbstständigen, wiederfinden können.

Die Versichertenvertreter gaben in der anschließenden Diskussion zu bedenken, dass eine angedachte Zusammenlegung der SVB und SVA zu einem Sozialversicherungsträger für Selbstständige kurzfristig keine Einsparungen ergeben kann und sich langfristig die Situation der Versicherten durch Leistungsharmonisierungen nicht verschlechtern dürfe. Mit Standhaftigkeit müsse man die bäuerlichen Interessen auch weiterhin einbringen und wahrnehmen.

SVB-Generaldirektor Mag. Franz Ledermüller wies auf die negative Strukturentwicklung im bäuerlichen Bereich hin und sprach sich ebenfalls für eine aktive und sachliche Herangehensweise hinsichtlich möglicher Strukturveränderungen in der Sozialversicherung aus.

Anhand von Statistiken präsentierte der SVB-Generaldirektor in seinem Bericht den positiven Rechnungsabschluss für das Jahr 2016 und gab gleich einen Ausblick auf das heurige Jahr. Das Gesamtvolumen von über drei Milliarden Euro umfasst dabei Leistungen aus allen drei Zweigen der bäuerlichen Sozialversicherung. In der Krankenversicherung wurde 2016 wieder ein gutes Ergebnis erzielt. Durch den Wegfall des Bundesbeitrages in der Unfallversicherung wies dieser Bereich einen erwartbaren Verlust auf, der durch Mittel aus der Krankenversicherung ausgeglichen wird. Das Ergebnis in der Pensionsversicherung, die mit über zwei Milliarden den Großteil an Geldmittel benötigt, ist durch das bestehende Pensionsrecht mit seinen Finanzierungsmechanismen ausgewogen.

Rückfragen & Kontakt:

Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Dr. Georg Schwarz
01 797 06-2201
georg.schwarz@svb.at

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