Zopf: Aufstockung der Notstandshilfe auf Höhe des Arbeitslosengeldes um weitere drei Monate

Grundlage für etwaige Anpassungen im Rahmen der Kurzarbeit heute im Sozialausschuss

Wien (OTS) Die Situation am Arbeitsmarkt ist sehr angespannt. Deshalb ist es sozialpolitisch gerechtfertigt, dass wir auch jene unterstützen, die in dieser Krise arbeitslos geworden sind, zeigt sich heute, Donnerstag, ÖVP-Abg. Bettina Zopf, Mitglied im Sozialausschuss, erfreut über die Verlängerung der Regelung, die Notstandshilfe auf das Niveau der Arbeitslosenunterstützung zu heben. Die Regelung ist Ende des Jahres ausgelaufen. Durch die Verlängerung erhalten Notstandshilfeempfängerinnen und -empfänger rückwirkend seit Jänner bis Ende März 2021 eine Erhöhung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

„Die Anhebung der Notstandshilfe ist zur akuten Bewältigung der Krise eine wichtige Maßnahme. Wir stellen damit sicher, dass die Unterstützung für Arbeitslose nicht auf die Höhe der Notstandshilfe abrutscht“, betont Zopf weiter. Die Kosten betragen rund 30 Millionen Euro. Gleichzeitig wird auch der Rückforderungsentfall bei ALVG-Leistungen für (neue) Selbstständige verlängert, die zwar COVID-19-bedingt ihre selbstständige Erwerbstätigkeit eingestellt haben, aber noch der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliegen.

Ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung stand ein Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird. Damit werde die Grundlage für etwaige Anpassungen im Rahmen der Kurzarbeit, die als Überbrückung in einer ökonomisch schwierigen Zeit diene, gelegt, erläuterte Zopf weiter. Sie verwies darauf, dass sich die Kurzarbeit als wichtiges Kriseninstrument zum Erhalt von Beschäftigung bewährt habe. Zur Kurzarbeit laufen bereits Gespräche mit den Sozialpartnern. Zopf wies zudem darauf hin, dass derzeit auch eine Regelung für den Bereich des Homeoffice durch die Legistik ausgearbeitet und noch im Februar im Nationalrat eingebracht werde.

Auch im Ausschuss behandelt wurde eine Änderung des Alterssicherungskommissions-Gesetzes: Aufgrund der verspäteten Konstituierung der Alterssicherungskommission wäre das erste Gutachten zu den Pensionen Ende November 2020 fällig gewesen. Der Termin wurde zuletzt aber auf März 2021 verschoben. Nun soll es zu einer weiteren Verschiebung auf 30. November 2021 kommen.

Verlängerte Sonderregelungen gibt es auch zur Förderung von freiwilligem Engagement, zeigte sich Zopf erfreut. Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde im Freiwilligengesetz die Möglichkeit eines außerordentlichen Freiwilligen Sozialjahres geschaffen. Zudem wurden Vorkehrungen getroffen, damit Teilnehmer/innen an einem Freiwilligendienst im Ausland im Falle einer notwendigen vorzeitigen Rückkehr nach Österreich ihren Dienst im Inland fortsetzen können. „Diese Maßnahmen sind derzeit mit Ende des Jahres befristet, nun sollen sie bis zum 31. August 2021 (Inkrafttreten rückwirkend mit 1. Jänner 2021) verlängert werden“, so die Abgeordnete abschließend. (Schluss)

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