Zoll beschlagnahmt 423 kg Anabolika im Wert von 478.860 Euro

Finanzstaatssekretär Fuchs gratuliert Zöllnern: „Zoll schützt Gesundheit der Bevölkerung!“ – 362.500 Stück Steroide in 16 Kartons geschmuggelt

Wien (OTS) Im Juli 2018 wurde durch einen Kurierdienst beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien eine Sendung mit insgesamt 16 Kartons und einem Gewicht von 423 kg zur Verzollung angemeldet. Als Ware wurden elektrische Schalter mit einem Wert von 1.476,80 Euro erklärt. Im Zuge einer Kontrolle wurde von den Zöllnern festgestellt, dass es sich entgegen der Angaben nicht um Schalter, sondern um insgesamt 362.500 Stück (Tabletten und Ampullen) verschiedenster Steroide handelt. Der tatsächliche Warenwert der sichergestellten Sendung beläuft sich auf 478.860 Euro. Somit wären Abgaben in der Höhe von 95.772 Euro angefallen. Um die bisherigen und noch andauernden Ermittlungen nicht zu gefährden, wurde bislang von Veröffentlichungen dazu abgesehen.

„Ich gratuliere den Zöllnern zu diesem erfolgreichen Aufgriff“, zeigt sich Finanzstaatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs stolz auf die gute Arbeit der Bediensteten des Zollamts Eisenstadt Flughafen Wien. „Gerade Sportbegeisterte und Gesundheitsbewusste sollten im Sinne der eigenen Gesundheit keine Dopingmittel nutzen und auch keine Arzneimittel aus unbekannten oder zweifelhaften Quellen beziehen. Erfolg, der aus eigener Kraft und Selbstbewusstsein entsteht, währt am Längsten!“, ist Fuchs überzeugt.

Die Zollfahndung nahm nach der Kontrolle umgehend Ermittlungen in diesem Fall auf und erstattete auf Grund der großen Menge bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg Anzeige wegen Schmuggels sowie wegen Vergehen nach dem Arzneimittelgesetz und dem Anti-Doping-Bundesgesetz 2007. In die Ermittlungen wurde auch das von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) akkreditierte Labor Seibersdorf eingebunden, das die Präparate analysierte.

Als Logistikpartner wählten die Absender der aus Indien stammenden Dopingpräparate einen Versanddienstleister in Österreich. Dieser leitete in Ausübung seines Auftrags die Waren an andere Paketshops, aber auch an Privatabnehmer und Unternehmer in Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Polen und das Vereinigte Königreich weiter. Der Versandpartner wusste naturgemäß allerdings nicht, was sich in den Paketen befindet. Auftragsgemäß teilte dieser die bereits dafür vorbereiteten Waren auf die unterschiedlichen Empfänger auf und versandte diese entsprechend. Vom Absender bis zum letztendlichen Empfänger wurden so die versandten Einheiten immer kleiner – und damit unauffälliger.

Durch diese besonders raffinierte Vorgangsweise konnte diese Art des Schmuggels in mindestens 22 weiteren Fällen erfolgreich angewendet werden, wie Nachforschungen der Zollfahndung ergaben und sich bei weiteren Recherchen beim österreichischen Versanddienstleister bestätigte. Rund ein Jahr lang konnte der Absender der Dopingmittel seine kriminellen Sendungen derart durchführen, bis der österreichische Zoll Mitte 2018 diesen illegalen Machenschaften ein Ende setzen konnte. Nach intensiver Ermittlungsarbeit ist davon auszugehen, dass auf diese Weise mehr als 20 Tonnen Dopingmittel mit einem Warenwert von rund 23 Millionen Euro eingeschmuggelt und in der EU verteilt worden sind. Die dabei hinterzogenen Abgaben belaufen sich auf mehr als 5 Millionen Euro.

In die Ermittlungen wurde wegen der internationalen Dimension auch EUROPOL einbezogen. Bislang konnte festgestellt werden, dass der vermeintliche „Drahtzieher“ in Großbritannien wohnhaft ist. Der Verdächtige nutzte einen Firmensitz auf den Seychellen sowie Herstellerfirmen in Indien, um seine Waren auf dem Europäischen Schwarzmarkt zu verteilen. Die international laufenden Ermittlungen zu den tatsächlichen Abnehmern in den beteiligten Mitgliedsländern dauern noch an und werden die Behörden wohl noch längere Zeit beschäftigen.

Die Zollfahndung brachte eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg sowie aufgrund der Höhe der hinterzogenen Abgaben – 5 Millionen Euro – in weiterer Folge bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Im Falle einer Verurteilung nach abgeschlossenen Ermittlungen kann von einem Strafmaß mehrerer Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafen im Ausmaß von bis zum doppelten Betrugswert ausgegangen werden. Können dem mutmaßlichen Täter die weiteren Fälle erfolgreich nachgewiesen werden, bewegt sich das Ausmaß im gegenständlichen Fall in Millionenhöhe.

„Ich freue mich, dass unser Zoll Arzneimittelkriminalität anhaltend bekämpft“, ist Finanzstaatssekretär Fuchs von den Erfolgen der österreichischen Zollverwaltung überzeugt und hält weiter fest:
„Abgesehen von der abgabenrechtlichen Dimension eines solchen Falls bewahren die Zöllnerinnen und Zöllner mit ihrer täglichen Arbeit die Bevölkerung vor Schaden und schützen – wie in diesem Fall – die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten!“

Fotos des Aufgriffs finden Sie unter http://bit.ly/Anabolikaaufgriff

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen