Entschließungsantrag von JETZT zu mehr Prüfungskompetenz seit Februar vertagt
Wien (OTS) – Wie die Rechnungshofpräsidentin, Margit Kraker, heute mit Bedauern feststellte, darf der Rechnungshof den Flughafen Wien nur sehr eingeschränkt prüfen. Grund dafür ist die Formulierung des Gesetzes. So darf der Rechnungshof grundsätzlich nur Unternehmen ab einer 50-prozentigen Beteiligung der öffentlichen Hand oder bei einer tatsächlichen Beherrschung des Unternehmens durch den Staat prüfen. „Die Frage, ab wann ein Unternehmen tatsächlich beherrscht wird, hat in der Vergangenheit schon öfter zu Streitigkeiten über die Prüfzuständigkeit geführt. Allein hinsichtlich des Flughafen Wiens musste der VfGH bereits zum zweiten Mal einschreiten“, führt Rechnungshofsprecher von JETZT, Wolfgang Zinggl, an.
„Die unklare Gesetzesformulierung führt regelmäßig zu Rechtsunsicherheiten, da der Rechnungshof oft nicht weiß, ob er eine bestimmte Einrichtung prüfen darf. Was die Parteienfinanzierung betrifft, ist der Rechnungshof derzeit überhaupt eine zahnlose Institution. Das muss sich ändern. Aus diesem Grund habe ich bereits im Februar einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Staatsbeteiligung ausweiten soll. Dadurch könnten im Sinne der SteuerzahlerInnen alle Einrichtungen geprüft werden, die auch mit Steuergeld agieren. Die Regierungsfraktionen vertagten diesen Entschließungsantrag mit der Begründung, sie würden das gesamte Rechnungshofgesetz erneuern wollen. Passiert ist natürlich nichts“, zeigt sich Wolfgang Zinggl, Klubobmann von JETZT, enttäuscht.
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