ZARA: Registrierungspflicht mit Klarnamen wirkt nicht gegen Hass im Netz

Gesetzgeber*innen müssen starkes Beratungsangebot und rechtliche Handhabe für Betroffene sicherstellen Gesetzgeber*innen müssen starkes Beratungsangebot und rechtliche Handhabe für Betroffene sicherstellen

Wien (OTS) - Der Verein ZARA, der seit 2017 auch die Beratungsstelle #GegenHassimNetz betreibt, begrüßt die Initiative der Gesetzgeber*innen, sich mit Hass im Netz und Maßnahmen dagegen auseinanderzusetzen. Der dazu vorliegende Gesetzesentwurf, der unter anderem eine Registrierungspflicht mit Klarnamenpflicht und Adresse vorsieht, ist aber aus Sicht von ZARA weder geeignet, einen respektvollen Umgang im Internet zu fördern, noch die Verfolgung von Rechtsansprüchen der Betroffenen zu erleichtern.

Zunächst zeigen die Erfahrungen aus der ZARA Beratungsstelle, dass Hassposter*innen sich ohnehin meist nicht hinter Decknamen verstecken. Eine Registrierungs- bzw. Klarnamenpflicht für alle Nutzer*innen bringt also kaum Veränderung für Betroffene. Vielmehr stellt sich die Frage, ob diese Maßnahme mit der Datenschutzgrundverordnung und der Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung vereinbar ist: Sie stellt alle Nutzer*innen unter Generalverdacht und zwingt sie, großen Konzernen noch mehr persönliche Daten preiszugeben. Dies kann auch verheerende Folgen für Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt im Internet haben, da eine weitere Hürde für die Teilnahme am Online-Diskurs geschaffen wird.

ZARA rät daher von der Annahme dieses Gesetzes ab und stellt in einer Stellungnahme ans Parlament Forderungen, die effektiv gegen Hass im Netz wirken. Einige Forderungen zusammengefasst:

  • Gezielte Förderung Präventionsarbeit und Projekten gegen Hass im Netz sowie die Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung der ZARA Beratungsstelle #GegenHassimNetz, damit Zeug*innen und Betroffene von Hass im Netz Unterstützung und rechtliche Beratung erhalten können.
  • Finanzierung von Bildungsarbeit zum Thema Hass im Netz – auch in der Erwachsenenbildung und in der Ausbildung von Richter*innen
  • Aufstockung der Staatsanwält*innen, die spezifisch gegen Hass im Netz arbeiten
  • Änderung des Cyber-Mobbing Paragraphen dahingehend, dass auch das einmalige, und nicht erst das wiederholte Posten – beispielsweise eines Nacktfotos – verfolgt werden kann. Alles andere widerspricht der Realität, da erstens bereits ein einmaliges Posting Auswirkungen auf Betroffene hat und zweitens ein Posting im Internet zeitlich unbegrenzt abrufbar bleiben kann.

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ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
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