Yildirim: Jetzt Amnestie für jene Fälle, die rechtsgrundlos erlassen wurden

Die Betroffenen erst vor Gericht gehen zu lassen, kann man sich und den BürgerInnen ersparen

Wien (OTS/SK) SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim erneuert die Forderung nach einer Generalamnestie bei Coronastrafen. „Wenn Vizekanzler Kogler sagt, er kann sich eine Teilamnestie vorstellen für Fälle, die ein Muster ergeben aufgrund wackeliger Corona-Kategorien, so sollte man den Schritt doch gleich machen. Denn dieses Muster sehe ich durchaus als gegeben an“, sagt Yildirim. So habe die Regierung bei Pressekonferenzen anderes erklärt als in den Maßnahmen festgelegt war und selbst das Landesverwaltungsgericht Wien hat zuletzt Zweifel an den Ausgangsbeschränkungen angemeldet, führt Yildirim an.****

„Offenbar hat der Vizekanzler hier etwas nicht richtig verstanden, wenn er sagt die Generalamnestie sei paradox. Der SPÖ gehe es bei der Generalamnestie ja um jene Fälle, die rechtsgrundlos erlassen wurden. Wozu sollte man dann erst die Gerichte bemühen und einen großen Verwaltungsaufwand betreiben. Viele Leute wurden zu Unrecht bestraft. Nun zu sagen, die sollen eben vor Gericht gehen, um ihr Recht zu suchen, halte ich für eine Zumutung, sowohl für Gerichte als auch für die zu Unrecht Bestraften“, sagt Yildirim und erinnert auch daran, dass viele Jugendlichen betroffen sind, die Freunde getroffen haben und außer Haus gegangen sind – trotzdem wurden sie bestraft. „Es ist nicht sehr realistisch zu meinen, dass Jugendliche ein Verfahren anstrengen und das Kostenrisiko tragen“, sagt Yildirim.

„Ich hoffe, dass in dieser Frage noch Vernunft einkehrt und der Schritt zur Generalamnestie möglichst rasch getätigt wird. Es kann nicht sein, dass die BürgerInnen die Rechnung dafür zahlen müssen, dass die Regierung nicht zugeben will, mit ihren unklaren Maßnahmen Fehler gemacht zu haben“, sagt Yildirim. (Schluss) up

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