Wölbitsch/Korosec zu Frauenberger: Untersuchungskommission steht nichts mehr im Weg

Gesundheitsstadträtin unterstützt Einsetzung einer U-Kommission – Krankenhaus Nord braucht begleitende Kontrolle des Rechnungshofes

Wien (OTS) „Einer Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord steht ab sofort nichts mehr im Weg. Mit der Zusage der zuständigen Gesundheitsstadträtin, einen solchen zu unterstützen, kann die Einsetzung der Kommission bereits am Donnerstag in die Wege geleitet werden“, zeigten sich heute Stadtrat Markus Wölbitsch und Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec erfreut. Im Rahmen verschiedener Interviews hat Stadträtin Frauenberger ihre Unterstützung für die Einsetzung einer Untersuchungskommission zugesagt. „Die Einsicht kommt spät, aber doch. Offensichtlich sieht sich die Stadträtin mittlerweile außerstande, diese Ansammlung an Misswirtschaft, Verschwendung und Steuergeldvernichtung beim Krankenhaus Nord aus eigener Kraft aufzuklären“, so Wölbitsch und weiter: „An einer Untersuchungskommission zur größten Steuergeldverschwendung der Zweiten Republik führt nun kein Weg mehr vorbei.“ 

Bestätigt sieht sich Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec auch bezüglich der Kostenschätzungen für das Krankenhaus: „Nun spricht selbst die Gesundheitsstadträtin von Kosten bis zu 1,5 Mrd. Euro. Und das obwohl hier die Finanzierungskosten von 178 Mio. Euro noch gar nicht eingerechnet sind.“ Deshalb sei es auch unerlässlich, dass eine begleitende Kontrolle des Rechnungshofes möglich gemacht werde. „Nach dem unprofessionellen Baumanagement muss auch das laufende Betriebsmanagement unter die Lupe genommen werden“, so Wölbitsch. Weiters sei es nun dringend notwendig, das Tempo für eine schnelle und umfassende Reform der Untersuchungskommission zu erhöhen.  „Wir brauchen einen Ausbau der Minderheitenrechte analog zur Reform im Nationalrat“, so Korosec. Schließlich wäre es absolut inakzeptabel, wenn notwendige Zeugenladungen oder Dokumentenvorlagen von der Mehrheit verhindert werden würden. „Die bereits von Rot-Grün vorbereiteten Anträge müssen im Sinne einer nachhaltigen Stärkung der Minderheitenrechte abgeändert werden“, so Korosec abschließend.  

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