Wöginger: Integration so früh wie möglich ansetzen

ÖVP-Sozialsprecher: Integrationsjahr bereitet Asylwerber und -berechtigte auf Teilhabe an der Gesellschaft vor

Wien (OTS/ÖVP-PK) Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen standen heute mit dem Arbeitsmarktintegrationsgesetz (AMIG) auf der Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses. Dabei wurde vor allem das neue Integrationsjahr geregelt. Zielgruppe sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, aber auch Asylwerber/innen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit. Das erläuterte heute, Donnerstag, ÖVP-Sozialsprecher und ÖAAB-Obmann Abg. August Wöginger anlässlich der Ausschusssitzung. „Integrationsbemühungen sollen so früh wie möglich ansetzen und ein möglichst einheitliches Integrationskonzept verfolgen. Bei Aussicht auf einen positiven Asylbescheid oder subsidiären Schutz sollen Integrationsmaßnahmen schon während des Asylverfahrens beginnen, um Inaktivität und Isolation zu vermeiden und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, so Wöginger.

Das Integrationsjahr hat zum Ziel, auf die Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt vorzubereiten und die dafür notwendigen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen zu vermitteln. Der Asylberechtigte bzw. -werber verpflichtet sich dabei, für eine Zivildienstorganisation beispielsweise in der Alten- oder Behindertenhilfe zu arbeiten.

Das verpflichtende Integrationsjahr basiert auf einem System des Förderns und des Forderns. Die je nach vorhandenen Qualifikationen und Vorkenntnissen erforderlichen, modular aufgebauten Maßnahmen werden in einer Integrationskarte festgehalten. Die konkreten Integrationsangebote gehen mit der Verpflichtung zur Mitwirkung und der Möglichkeit einer Sanktionierung bei Nichtteilnahme an angebotenen Maßnahmen einher. Der Spracherwerb, die berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit des Arbeitstrainings im Rahmen eines systematisierten Integrationsjahres sollen Spätfolgen mangelhafter Unterstützung im Integrationsprozess, wie insbesondere einen schwierigen Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt oder länger andauernde Arbeitslosigkeit aufgrund unzureichender Qualifikation, vermeiden und zur Selbsterhaltungsfähigkeit führen.

Mit diesem Gesetzesentwurf und dem auf Initiative von Außenminister Sebastian Kurz Ende März im Ministerrat beschlossenen Integrationsgesetz soll ein Bündel an Maßnahmen, wie sie beispielsweise im „Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen“ und dem Arbeitsgruppenbericht angekündigt wurden, umgesetzt werden. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Leave a Reply