WKÖ-Experte Schwarzer: UVP-Novelle ebnet Weg für raschere Genehmigungen

Alle Einwände müssen frühzeitig auf den Tisch, dann ist Behörde am Zug

Wien (OTS) „Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm zurecht zu beschleunigten Genehmigungen für volkswirtschaftlich wertvolle Investitionen bekannt. Die heute im Umweltausschuss des Parlaments beschlossene Novelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bringt ein klares, verbessertes Verfahrensdesign: Einwände kommen frühzeitig auf den Tisch, werden von Gutachtern bewertet, dann entscheidet die Behörde und in zweiter Instanz  – wenn eine Beschwerde erhoben wurde – das Bundesverwaltungsgericht“, begrüßt Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Novelle zum UVP-Gesetz.

Schon der Einstieg in das Verfahren wird erleichtert, Ergänzungen können nur unverzüglich eingefordert werden. Beweisanträge können nur bis zum Ende der Verhandlung gestellt werden, dann ist das Ermittlungsverfahren beendet und der Bescheid zu erlassen.

 Die Wahrnehmung öffentlicher Interessen wird durch die Beiziehung eines Standortanwalts ergänzt, der alles vorbringt, was aus Sicht von Beschäftigung, Wertschöpfung und regionaler Entwicklung für ein Investitionsvorhaben spricht. Bisher konnten sich nur Gegenparteien wie etwa Umweltanwälte und Umwelt-NGOs auf öffentliche Interessen berufen.

 Auch die Klärung, ob ein Projekt überhaupt einer UVP-Pflicht unterzogen werden muss, wird erleichtert. Dieses Verfahren zur Feststellung bei welcher Behörde und nach welchem Gesetz ein Projekt zu genehmigen ist, betrachten viele Investoren als unnötig.

 Effizientere Verfahren sparen Kosten

 „Großvorhaben, die zum Beispiel für die Energiewende und eine moderne Verkehrsinfrastruktur, aber auch für den innovativen Industriestandort lebenswichtig sind, leiden in Österreich chronisch unter erschreckend hohen Verfahrensdauern. Was in fünf oder zehn Jahren entschieden wird, könnte bei effizienten Verfahren auch nach ein bis zwei Jahren herauskommen. Verfahrensdauer bedeutet nicht bessere Qualität, jedenfalls aber höhere Kosten“, so Schwarzer. „Deshalb ist es so begrüßenswert, dass die Bundesregierung das Problem der überlangen Verfahren an der Wurzel anpackt.“

 Positives Signal an Investoren

 Der WKÖ-Experte sieht in der Gesetzesnovelle noch ein weiteres Signal an internationale Investoren. „Die neuen Vorgaben des EU-Rechts wurden ohne Übererfüllung übernommen und sind ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Attraktivität des Standorts“, resümiert Schwarzer. (PWK667/DFS)

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Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
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