WKÖ-Experte Gleitsmann: Zugang zur Wiedereingliederungsteilzeit wird flexibler

Gewöhnung an Arbeitsalltag nach längerer Krankheit wird erleichtert - Empfehlungen zahlreicher Experten sowie der WKÖ wurden berücksichtigt

Wien (OTS) - „Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat, die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) flexibler zu gestalten, haben wir nun einen für Arbeitgeber wie für die betroffenen Arbeitnehmer sehr praxistauglichen Weg gefunden“, freut sich Martin Gleitsmann, Leiter der Sozialpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). So haben Arbeitnehmer nach längerer Krankheit künftig bis zu einem Monat Zeit, mit der Wiedereingliederungsteilzeit zu beginnen. Bisher musste sie die Wiedereingliederungsteilzeit unmittelbar im Anschluss des Krankenstandes beginnen. „Durch diese Neuerung wird das Modell leichter zugänglich gemacht“, so Gleitsmann.

Modell wird gut angenommen

Dieses Wiedereinstiegsmodell wurde auf Initiative der WKÖ mit 1. Juli 2017 eingeführt. Erfasst sind die Zahlen bis Ende März: Bis dahin haben rund 1.500 Arbeitnehmer die Wiedereingliederungszeit in Anspruch genommen. Bei der WIETZ können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass der Arbeitnehmer nach einem Krankenstand von mindestens sechs Wochen stufenweise wieder in den Beruf einsteigt. Das Modell ist für beide Seiten freiwillig, die wöchentliche Normalarbeitszeit darf für die Dauer von maximal sechs Monaten um höchstens 50 Prozent und mindestens 25 Prozent reduziert werden. Der Dienstnehmer erhält für den Wiedereingliederungszeitraum neben dem aliquoten Entgelt und den aliquoten Lohnnebenkosten vom Dienstgeber ein Wiedereingliederungsentgelt.

„Wir freuen uns, dass das Modell so gut funktioniert und nach einem Jahr nun noch attraktiver gemacht wird“, so Gleitsmann. Dies hatte die WKÖ gemeinsam mit Experten gefordert. „Dass die Wiedereingewöhnung in den Arbeitsalltag erleichtert wird, ist gerade angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wichtig. Auf diese Weise können wertvolle Fachkräfte gehalten werden,“ betont Gleitsmann. (PWK503/DFS)

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Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Mag. Dr. Rolf Gleißner
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