Wittmann: Regierung „verpackt“ fachfremde Gesetzesänderung in DSGVO-Anpassung

Fraktionen vereinbaren: Ministerien müssen inhaltfremde Gesetzesänderungen melden – sonst Rückverweisung an Ausschuss

Wien (OTS) Die Vorgangsweise der Regierung, Gesetzesänderungen im Rahmen der umfangreichen DSVG-Anpassungsgesetze zu beschließen, wiewohl diese in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Datenschutzverordnung stehen, stieß im heutigen Verfassungsausschuss auf breite Kritik, berichtet SPÖ-Verfassungssprecher und Ausschussobmann Peter Wittmann. So soll im Zuge des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes auch das Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz verändert werden, obwohl beide in keinem Zusammenhang mit der DSVGO stehen. **** 

Im heutigen Verfassungsausschuss wurde deshalb zwischen allen Fraktionen vereinbart, dass bis Montagmittag die jeweils zuständigen Ministerien die Gesetzesänderungen melden müssen, die inhaltlich nichts mit dem Datenschutz zu tun haben. „Sollte das nicht geschehen, wird es zur Rückverweisung des Gesetzes im nächsten Plenum kommen, so die Übereinkunft der Fraktionen“, erläutert Wittmann. (Schluss) ah

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