Wissenschaftsausschuss einstimmig für Erhöhung der Studienbeihilfe

FPÖ setzt sich mit weiteren Forderungen zur Studienförderung nicht durch

Wien (PK) - Die unter dem ehemaligen Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zugesagte und von der Koalition vereinbarte Erhöhung der Studienförderung wurde heute im Wissenschaftsauschuss erfolgreich zum Abschluss gebracht. Einstimmig gebilligt wurde ein Initiativantrag von Abgeordneten der SPÖ und ÖVP mit entsprechenden Änderungen des Studienförderungsgesetzes. Weitere Forderungen zur Verbesserung der finanziellen Lage von StudentInnen, die von der FPÖ gestellt werden, wurden vertagt. Sie betreffen die Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Bezug von Studienbeihilfe bzw. Erleichterungen für berufstätige Studierende beim Nachweis der Voraussetzungen für den Erlass des Studienbeitrags.

Studienbeihilfe wird signifikant erhöht

Grundlage für den Beschluss zur Erhöhung der Studienbeihilfe um rund 18% war ein Antrag, den die Wissenschaftssprecherin der SPÖ, Andrea Kuntzl, und ÖVP-Wissenschaftssprecher Karlheinz Töchterle gemeinsam eingebracht hatten (2171/A). Als allgemeine Höchststudienbeihilfe für Studierende sind damit jährlich 6000 € oder 500 € monatlich vorgesehen. Für Studierenden, die besondere soziale Voraussetzungen erfüllen, soll die Studienförderung auf monatlich 715 € (8.580 € im Jahr) angehoben werden. Diese Höchststudienbeihilfe gilt für Vollwaisen, verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Studierende und solche, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind; außerdem für auswärtige Studierende sowie für Studierende nach Vollendung des 24. Lebensjahres.

Die Erhöhung der Studienbeihilfe entspreche einer Valorisierung der Inflation seit 2008, erläuterte Abgeordneter Töchterle. Den einzelnen Verbesserung der letzten Jahre folge nun ein abschließender Schritt zur Optimierung der Studienbeihilfe, stellte er fest. Damit werde auch der Kreis der BezieherInnen wesentlich erweitert. Auch Kuntzl zeigte sich erfreut, dass nach längeren Diskussionen noch eine Einigung erzielt werden konnte. Die Novellierung des Studienförderungsgesetzes wirke sich auf die soziale Lage vieler Studierender positiv aus, unterstrich sie. Man berücksichtige vor allem auch die Bedürfnisse älterer Studierender, für die es weitere Zuschläge geben wird.

Auch wenn Sigrid Maurer (G) seitens der Grünen zustimmte, vermisste sie eine grundlegende Reform der Studienförderung. Der heutige Beschluss bedeutet für sie lediglich eine Ausweitung des bestehenden Systems. Viele Verbesserungsvorschläge seien in den Initiativantrag von SPÖ und ÖVP nicht eingeflossen, kritisierte sie. Eine ähnliche Sichtweise vertrat auch Claudia Gamon (N). Ebenso kündigte Jessi Lintl (F) die Zustimmung ihrer Fraktion an. Sie bedauerte, dass Vorschläge der FPÖ nicht berücksichtigt wurden.

Wissenschaftsminister Harald Mahrer (V) versicherte Abgeordneter Maurer, sein Ressort führe ständig Gespräche mit den Studienbeihilfenbehörden über eventuell zusätzlich benötigte Ressourcen. Man werde darauf achten, dass es trotz Ausweitung des BezieherInnenkreises zu keinem Rückstau bei der Antragsbearbeitung kommt.

FPÖ-Anträge zu Zuverdienstgrenze und Erlass des Studienbeitrags vertagt

Mit in Verhandlung stand ein Antrag der FPÖ-Abgeordneten Herbert Kickl und Andreas Karlsböck zur Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Studienbeihilfe (1275/A(E)). Die gegenwärtige Regelung der Zuverdienstgrenze bei Ferienarbeit oder in Zeiten, in denen keine Studienbeihilfe bezogen wird, sei eine Bestrafung leistungswilliger StudentInnen, legte FPÖ-Abgeordnete Jessi Lintl die Sicht ihrer Fraktion dar. Aus Sicht der FPÖ sollten Einkünfte in den vorlesungsfreien Zeiten sowie Einkünfte in Zeiten, in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung laut Studienförderungsgesetz gezählt werden. Harry Buchmayr (S) sah die bestehende Gesetzeslage als ausreichend an und sprach sich für eine Vertagung aus.

Eine weitere Forderung des FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger zielt auf Erleichterungen für berufstätige Studierende ab (1576/A(E)). Jessi Lintl (F) wies erneut darauf hin, dass von manchen Universitäten als Nachweis, ob die Voraussetzungen für den Erlass des Studienbeitrags gegeben sind, nur der Einkommensteuerbescheid akzeptiert wird. Ihre Fraktion wünsche, dass auch andere Nachweise, etwa ein Gehaltszettel für drei Monate, zugelassen werden. Der schon zweimal vertagte Antrag wurde erneut vertagt, nachdem Abgeordneter Asdin El-Habbassi (V) noch Klärungsbedarf in Details ortete. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) sox

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