Wien ist und bleibt Regenbogenhauptstadt!

SPÖ/NEOS-Antrag fordert Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen gegen LGBTIQ-Diskriminierung umzusetzen, etwa im Bereich Blutspenden und der freien Wahl des Personenstandes

Wien (OTS/SPW-K) SPÖ und NEOS werden in der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 28. April einen Antrag gegen LGBTIQ-Diskriminierung einbringen. „Wien ist und bleibt die Regenbogenhauptstadt Österreichs. Wien sagt, es ist egal, wen du liebst. Daher haben wir im Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition auch das umfassendste Maßnahmenpaket zur LGBTIQ-Gleichstellung verankert, das jemals in einem solchen Programm festgeschrieben war“, sagt LGBTIQ-Sprecherin des SPÖ-Rathausklubs, Nicole Berger-Krotsch. In Wien sind die geplanten Maßnahmen vielfältig. Sie reichen vom Wiener Bündnis gegen Diskriminierung von LGBTIQ-Personen, über einen LGBTIQ-Check in der Stadtverwaltung und der Verankerung queerer Stadtgeschichte bis hin zu einem queeren Jugendzentrum.

Nach Jahren des Stillstandes, sei jetzt aber der Bund dringend gefordert, nachzuziehen: „Als Regenbogenhauptstadt fordern wir die türkis/grüne Bundesregierung auf, endlich zu handeln, um ein diskriminierungsfreies Leben für alle Menschen in Österreich zu ermöglichen!“, so Thomas Weber, LGBTIQ-Sprecher im NEOS Wien Rathausklub. Konkret fordern die Gemeinderät*innen den neuen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dazu auf, die Diskriminierung bei der Blutspende endlich zu beenden. Männer, die in den letzten vier Monaten Sex mit einem Mann hatten, werden bei der Blutspende automatisch ausgeschlossen – diese Frist wurde zwar vom früheren Gesundheitsminister Anschober von 12 Monate auf vier Monate verkürzt, aber Diskriminierung bleibt Diskriminierung und bedeutet ein De-Facto-Blutspendeverbot für Schwule und bisexuelle Männer. Immer wieder suchen Blutspendeorganisationen hingegen dringend nach Freiwilligen und gerade in Zeiten der Coronakrise ist das Blutspenden für unser Gesundheitssystem wichtiger denn je. Trotzdem werden schwule, bisexuelle Männer, sowie transidente Personen noch immer bewusst daran gehindert, Blut zu spenden. „Ein untragbarer Zustand!“, so Berger-Krotsch.

Zwtl.: Konversions- und „reparative Therapieformen“ an Minderjährigen verbieten

Konversions- und vergleichbare „reparative Therapieformen“ sind umstrittene Methoden der Psychotherapie mit dem Zweck der „Heilung“ von homosexuellen Neigungen. Obwohl sich bereits 2019 der Nationalrat einstimmig gegen die Ausübung solcher Therapien an Minderjährigen ausgesprochen hat, ist seither nichts passiert. „Ein Verbot ist längst überfällig!“, empört sich Weber und weiter: „Nur durch konkretes Handeln von Verantwortungsträger*innen kann eine Welt geschaffen werden, in der die sexuelle Orientierung keine Rolle spielen.“ Ebenso wichtig sei es, nicht notwendige geschlechtsangleichende Operationen oder hormonelle Therapien bei Kindern und Jugendlichen zu verbieten. „Hier ist Gesundheitsminister Mückstein zusammen mit dem Justizministerium gefordert, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, der das unter Strafe stellt“, so Weber.

Zwtl.: Freie Wahl des Personenstandes

„Jeder Mensch muss in dem Geschlecht anerkannt werden, in dem er lebt!“, sagt Berger-Krotsch und weiter: „Unser Ziel ist es, dass jeder Mensch das Recht auf einen Personenstandseintrag in dem Geschlecht hat, in dem man lebt. Und zwar ohne bürokratische Hürden und kostspielige Gutachten.“ Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die kostenfreie Änderung des Personenstandes auf Grundlage einer Selbsterklärung umzusetzen. Auch der Vorname soll frei gewählt werden dürfen, unabhängig vom Geschlechtseintrag. Die Kostenübernahme für die Ausstellung neuer Dokumente nach einer Änderung des Personenstandes soll ebenfalls garantiert werden.

Zwtl.: Schutz vor Diskriminierung

Im Arbeitsleben ist Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung mittlerweile verboten. Im privaten Umfeld, etwa beim Betreten eines Lokals, ist das noch nicht der Fall. Die Bundesregierung wird daher im Antrag dazu aufgefordert, „sexuelle Orientierung“ in den III. Teil des Gleichbehandlungsgesetzes aufzunehmen. Außerdem sollen transidente, intergeschlechtliche und non-binäre Menschen durch Ergänzung der Schutzgründe Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechtsmerkmale umfassend geschützt werden.

Zwtl.: Ausbau der Grundversorgung für LGBTIQ-Geflüchtete

Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, weil sie wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden, sind besonders schutzbedürftig. „Wir möchten daher an die Bundesregierung appellieren, für eine unabhängige, gut ausgestattete Rechtsberatung des Bundes in Asylverfahren, besonders Hinblick auf besonders schutzbedürftige Gruppen wie LGBTIQ-Geflüchtete, zu sorgen.“, sagt Weber. Berger-Krotsch ergänzt: „Die Grundversorgungseinrichtungen speziell für diese Gruppe müssen dringend ausgebaut werden!“

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