Wien-Innere Stadt: Zwei angezeigte Versammlungen und erstmalige Anwendung eines Schutzbereiches gemäß § 7a des Versammlungsgesetzes

Wien (OTS) Die Freiheitliche Partei Österreichs hat eine Kundgebung im Bereich des Parlaments ange-meldet. Eine zu einem späteren Zeitpunkt angemeldete Gegenversammlung in diesem Bereich wurde untersagt. Stattdessen wurde nun eine Gegenkundgebung am Josef-Meinrad-Platz von der Behörde bewilligt.

Um das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten, wurde gemäß dem Versammlungsgesetz ein Schutzbereich von 150 Metern rund um die FPÖ-Kundgebung festgelegt. Die Wiener Polizei sichert die Aufrechterhaltung dieser Schutzzone, wodurch es rund um das Parlament und am Ring zu Verkehrsbehinderun-gen und vorübergehenden Straßensperren kommen kann.

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Landespolizeidirektion Wien – Büro Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher Harald SÖRÖS
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