WhatsApp, Skype und Co: Staat kann künftig Überwachungssoftware einsetzen

Justizausschuss schickt zweiten Teil des Sicherheitspakets mit Stimmen von ÖVP und FPÖ ins Plenum

Wien (PK) Auch der zweite Teil des umstrittenen Sicherheitspakets ist durch. ÖVP und FPÖ haben heute im Justizausschuss den Plänen der Regierung zur Überwachung von verschlüsselten Nachrichten im Internet durch Spionagesoftware (Stichwort Bundestrojaner), zur anlassbezogenen Vorratsdatenspeicherung und zur Lockerung des Briefgeheimnisses mit geringfügigen Entschärfungen zugestimmt. Unter anderem wurde bei der anlassbezogenen Vorratsdatenspeicherung eine nicht verlängerbare Höchstfrist von 12 Monaten eingezogen, für den Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern, mit denen die Polizei Handys orten und abhören kann, braucht es neben einer Anordnung der Staatsanwaltschaft im Unterschied zum Regierungsentwurf nun auch eine gerichtliche Bewilligung.

Für die Überwachungssoftware zuständig wird im Innenministerium künftig ausschließlich die für Lauschangriffe bereits berechtigte Sondereinheit Observation (SEO) sein. Zusammenarbeiten soll das Innenressort dabei mit der Datenschutzbehörde. Da die Staatsanwaltschaft über den Einsatz der neuen Ermittlungsmethode entscheiden wird, gilt das Innenministerium als „Auftragsverarbeiter“, wie in einer erläuternden Ausschussfeststellung festgehalten wurde.

Die Opposition stellte sich im Justizausschuss geschlossen gegen die neuen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden. Sie sieht eklatante Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der BürgerInnen und warnt insbesondere beim Einsatz von staatlicher Überwachungssoftware vor Missbrauch. Die Behauptung der Regierung, dass mit der Spionagesoftware nur auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden können soll, nicht aber auf die gesamte Online-Kommunikation, sei laut ExpertInnen technisch nicht möglich und daher unrichtig. SPÖ, NEOS und Liste Pilz kritisierten zudem, dass es zu keinem öffentlichen Hearing im Justizausschuss gekommen ist. Der schwerste Eingriff in die Menschenrechte werde im Parlament im Schnellverfahren und ohne Transparenz durchgepeitscht.

Im Innenausschuss wurde Stunden zuvor der erste Teil des Sicherheitspakets, das der Polizei u.a. den Zugriff auf zahlreiche Überwachungskameras im öffentlichen Raum erlaubt, auf Schiene gebracht (siehe Parlamentskorrespondenz 358/2018). Einem Beschluss des Sicherheitspakets im Nationalrat in zwei Wochen steht damit nichts mehr im Wege.

Moser: Keine Massenüberwachung im judiziellen Teil des Sicherheitspakets

Umstrittenster Punkt des sogenannten Strafrechtsänderungsgesetzes ist der Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Regierung rechtfertigt diese neue Ermittlungsmethode mit Lücken in der Strafverfolgung, die durch den technologischen Fortschritt verursacht worden seien. Voraussetzung für den Einsatz der staatlichen Überwachungssoftware ist ein Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts. Die Software kann also etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft, die einer gerichtlichen Bewilligung bedarf. Die Beschuldigten sollen Verständigungs- und Einsichtsrechte bekommen.

Justizminister Josef Moser versicherte im Ausschuss, dass es im judiziellen Teil des Sicherheitspakets zu keiner Massenüberwachung kommen werde. Die neuen Ermittlungsmethoden würden ausschließlich bei einem konkreten Strafverfahren oder einem konkreten Verdacht unter staatsanwaltschaftlicher Anordnung oder richterlicher Bewilligung eingesetzt. Zudem garantiere das Gesetzespaket eine engmaschige Einbindung des Rechtsschutzbeauftragen.

Nach zwei Begutachtungsverfahren habe man im Gegensatz zur ersten Regierungsvorlage unter Rot-Schwarz einen größtmöglichen Rechtsschutz bei den Ermittlungsmethoden eingebaut. Mit dem Sicherheitspaket versuche man die Methoden der Strafverfolgung gerade im Hinblick auf terroristische Verbrechen technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen. Für Moser wird mit den neuen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit jedenfalls Rechnung getragen. Dem Schutz und den Rechten des Einzelnen sei besondere Aufmerksamkeit zugekommen.

Laut Justizminister sind die Zulässigkeitserfordernisse für den Einsatz von staatlicher Überwachungssoftware im internationalen Vergleich hoch angesetzt. In Europa würden bereits 12 Länder mit dieser Ermittlungsmethode arbeiten, in Deutschland sei darüber hinaus eine komplette Online-Überwachung möglich. Die IMSI-Catcher würden zudem nur auf geografische Standortdaten abzielen, von einer inhaltlichen Überwachung könne keine Rede sein.

Dass die Überwachungssoftware in Österreich auf verschlüsselte Nachrichten in Messenger-Diensten eingeschränkt wird, bezweifelt die Opposition. „Die Überwachungssoftware ist technisch nur mit einem vollen Eingriff in die gesamte Online-Kommunikation möglich“, meinte Peter Wittmann (SPÖ), der das Sicherheitspaket als „eines der schlechtesten Gesetze der letzten 20 Jahre“ bezeichnete. Auch Alfred Noll zufolge lässt sich ein Überwachungseinsatz nicht darauf beschränken, dass nur Nachrichten ausgelesen werden. „Es werden immer lokal gespeicherte Daten in ihrer Gesamtheit durchsucht“, so der Abgeordnete.

Wittmann warnte zudem vor Missbrauchspotential insbesondere im Bereich der Datenkreation. Die Strafandrohung müsse bei Amtsmissbrauch drastisch erhöht werden, des Weiteren brauche es eine Rechtsschutzbehörde, die bestenfalls beim Parlament angesiedelt ist. Der Rechtsschutzbeauftragte ist für ihn ein „zahnloses Mittel“.

Das Argument der Terrorismusbekämpfung ist für Wittmann zudem nur vorgeschoben. Annähernd alle terroristischen Attentäter in Frankreich oder London seien behördlich bereits bekannt gewesen. Man brauche nicht noch mehr Daten, sondern eine gut ausgestattete sowie ausgebildete Polizei und bessere Analysemethoden zur Auswertung der bereits vorhandenen Daten, meinte ebenfalls Petra Bayr (SPÖ).

Ein weiterer Punkt, den die Opposition als höchst problematisch erachtet, ist der Zukauf der notwendigen Überwachungssoftware bei privaten Firmen. Die Software könne nur am Schwarzmarkt bzw. in einer Grauzone beschaffen werden, der Staat bewege sich in einem semi-kriminellen Bereich, kritisierten Nikolaus Scherak (NEOS) und Noll.

„Diese Firmen verkaufen derartige Software auch an Regime wie Nordkorea oder Saudi-Arabien“ meinte zudem Wittmann, es gebe keinen Straftatbestand dafür, wenn Private die Software auch an Terroristen verkaufen.

Außerdem würde man einen Markt für Datenlücken schaffen, in denen sich ebenso Terroristen einkaufen können. „Der Staat entscheidet sich bewusst dafür, Sicherheitslücken offen zu lassen“, so Scherak weiter. Seiner Meinung nach werden die für die Software budgetierten 5 bis 7 Mio. € zudem nicht ausreichen.

Dass die Überwachungssoftware nur am Schwarzmarkt besorgt werden kann, verneinte der Justizminister. Es handle sich dabei um eine offizielle Software, wofür es bereits einen globalen Markt gebe.

Staatliche Überwachungssoftware ab 2020 – befristet auf 5 Jahre

Die Überwachung verschlüsselter Nachrichten soll auf den Übertragungsvorgang abgestellt werden, womit sich die neue Ermittlungsmaßnahme von einer Online-Durchsuchung abgrenzen soll. Für die Überwachung ist die Installation eines Programms in dem zu überwachenden Computer erforderlich, das ausschließlich von einer natürlichen Person gesendete, übermittelte oder empfangene Nachrichten entweder vor der Verschlüsselung oder nach Entschlüsselung an die Strafverfolgungsbehörden leitet. Da der Einsatz der Überwachungssoftware nach dem derzeitigen Stand der Technik sehr ressourcenintensiv ist, soll sie erst ab 1. April 2020 eingesetzt werden können, um dem Innenministerium davor Zeit zur Beschaffung der entsprechenden Software zu geben. Die Möglichkeit für den Staat, verschlüsselte Nachrichten im Internet aus Ermittlungsgründen zu überwachen, wird vorerst auf fünf Jahre befristet. Dann soll die Ermittlungsmethode evaluiert werden.

„Quick-Freeze-Modell“ Moser zufolge keine Vorratsdatenspeicherung

In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick-Freeze-Modells“ möglich sein. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts bestimmter Straftaten sollen demnach Telekommunikationsanbieter aufgrund staatsanwaltschaftlicher Anordnung verpflichtet werden können, nach Ablauf der etwa für Verrechnungszwecke zulässigen Speicherung Telefon- und Internetverbindungsdaten bis zu zwölf Monate weiter zu speichern. Wenn sich der Anfangsverdacht verdichtet, kann die Staatsanwaltschaft auf die Daten zugreifen, andernfalls ist hingegen die Anordnung außer Kraft zu setzen und der Verdächtige zu informieren.

Beim „Quick-Freeze-Modell“ handelt es sich Moser zufolge um keine Vorratsdatenspeicherung. Es gehe nicht um die Übermittlung von Daten, sondern um Anlassdatenspeicherung, also darum, dass Daten nicht gelöscht werden, die bereits vorhanden sind.

Für Alfred Noll (Liste Pilz) und Nikolaus Scherak (NEOS) handelt es sich dabei um eine Umgehung des Verbots der Vorratsdatenspeicherung. Das „Quick-Freeze-Modell“ widerspricht aus Sicht der Abgeordneten der Rechtsprechung des EuGH.

Lockerung des Briefgeheimnisses

Gelockert wird außerdem das Briefgeheimnis. Damit wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. Die Regierung erhofft sich dadurch eine effektivere Bekämpfung des Versandes von überwiegend im Darknet angebotenen verbotenen Inhalten wie etwa Suchtgift. Voraussetzung bleibt eine Anordnung der Staatsanwaltschaft einschließlich gerichtlicher Bewilligung.

Die optische und akustische Überwachung von Personen soll zudem auf die Aufklärung terroristischer Straftaten sowie Terrorismusfinanzierung und Ausbildung zu terroristischen Zwecken ausgeweitet werden.

Abgeordnete der ÖVP und FPÖ stehen hinter den neuen Ermittlungsmethoden

Für die Abgeordneten der ÖVP und FPÖ sind die neuen Ermittlungsmethoden verhältnismäßig und zeitgemäß. Das Sicherheitspaket komme nicht überfallsartig, außerdem seien sämtliche Anregungen aus den Begutachtungsverfahren eingebaut worden, betonten u.a. Michaela Steinacker, Friedrich Ofenauer, Klaus Fürlinger (alle ÖVP) sowie Harald Stefan (FPÖ).

In Zeiten der Technologisierung gehe es um eine Waffengleichheit zwischen Terroristen und der Polizei, argumentierte Ofenauer. „Cyberkriminalität kann man nicht mit voll besetzten Wacheposten bekämpfen“, legte Fürlinger nach. Man dürfe den aktuellen Herausforderungen nicht mit Ermittlungsmethoden aus dem letzten Jahrhundert begegnen könne, meinte ebenfalls Karl Mahrer (ÖVP).

Es handle sich bei keiner der Methoden um Massenüberwachung, sondern um individuelle Maßnahmen aufgrund eines konkreten Verdachts, argumentierte Harald Stefan (FPÖ). Im Zusammenhang mit dem Einsatz staatlicher Überwachungssoftware meinte er, dass es im internationalen Vergleich kein Land gebe, das den Deliktbereich so eng fasse. Es sei zwar richtig, dass es jetzt noch keine Überwachungsprogramme gebe, um ausschließlich Nachrichten auszuspielen, während der zweijährigen Vorlaufzeit werde eine solche Software allerdings gebaut.

Auch Philipp Schrangl (FPÖ) bezeichnete das Sicherheitspaket etwa angesichts der Zuwächse in der Cyberkriminalität als „vorausschauende Politik“. Es gehe nicht an, dass Schwerkriminelle im 21. Jahrhundert angekommen seien, die Polizei und Strafverfolgungsbehörden aber hinten nach hinken müssen. (Fortsetzung Justizausschuss) keg

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