WGKK: Neuer Gesamtvertrag stärkt kassenärztliche Versorgung

Regierungsvorhaben behindern Ausbau des VertragspartnerInnen-Angebots

Wien (OTS) - In den vergangenen Jahren ist die Inanspruchnahme von Wahlärztinnen und –ärzten gestiegen. „Die Ursachen dafür sind nicht alleine den Krankenkassen anzulasten“, betont Ingrid Reischl, Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) anlässlich der aktuellen Debatte. Zum einen spielt das Arbeitszeitgesetz des Bundes für die Spitalsärztinnen und –ärzte eine große Rolle. „Die Spitalsärztinnen und -ärzte dürfen nun nicht mehr so lange wie bisher in den Krankenhäusern arbeiten. Sie suchen sich daher eine Nebentätigkeit als Wahlärztin oder Wahlarzt“, erklärt Reischl. Weiters werden die Krankenkassen aktuell darin gehindert, Honorare zu erhöhen und Verträge zu verbessern, kritisiert die WGKK-Obfrau: „Anstatt sich zu überlegen, wie wir gemeinsam die Vertragsärztinnen und –ärzte stärken können, wirft uns die Regierung Steine in den Weg.“ Durch die Ausgabenbremse sieht Reischl die Errichtung etwa weiterer Primärversorgungszentren, den Ausbau der Wundversorgung oder die Schaffung von Schmerzzentren gefährdet.

Reischl betont, dass sich die WGKK ihrer Verantwortung bezüglich der ärztlichen Versorgung der Wienerinnen und Wiener bewusst ist: „Wir haben aktuell mit rund 730 Allgemeinmedizinerinnen und Medizinern sowie mit knapp 880 Fachärztinnen und –ärzten einen Vertrag abgeschlossen. Zudem haben wir mit dem aktuellen Honorarabschluss einen großen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Mit dem Abschluss haben wir den Arztberuf attraktiver gemacht und die Leistungen für die Versicherten verbessert.“ Der neue Vertrag sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der Honorare für AllgemeinmedizinerInnen und KinderärztInnen vor und beinhaltet auch, dass der gynäkologische Ultraschall ab Mitte 2019 über die e-card abgerechnet werden kann. „Wir erwarten uns, dass die Zahl der Wahlarztbesuche gerade bei diesen Fachgruppen zurückgeht“, so Reischl.

Die WGKK-Obfrau weist darauf hin, dass die jüngst veröffentlichten Zahlen nur die halbe Wahrheit sind: „Der Anstieg der Inanspruchnahme sagt nichts darüber aus, wie es tatsächlich um die ärztliche Versorgung in einem Bundesland bestellt ist.“ Gemessen am Gesamtaufwand der ärztlichen Hilfe lag der Anteil der Wahlärztinnen und Wahlärzte bei der WGKK im Jahr 2017 bei 2,88 Prozent. „Der Gang zu den Nicht-Vertragsärztinnen und –ärzten ist daher die Ausnahme“, so Reischl, die darauf hinweist, dass die Wahlärztinnen und Wahlärzte weniger strengen Kontrollen unterliegen. So gelten für sie etwa die Richtlinien für die ökonomische Verschreibung bei Medikamenten nicht.

Sollten sich Patientinnen und Patienten dafür entscheiden, zu einer Wahlärztin oder zu einem Wahlarzt zugehen, können sie nach der Behandlung die Rechnung bei der jeweiligen Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Bei der WGKK gab es 2017 die meisten Kostenerstattungen für Frauenheilkunde (77.576 Fälle), gefolgt von Allgemeinmedizin (51.953 Fälle) und Kinderheilkunde (45.226 Fälle).

Die Honorarnote kann entweder per Post oder online (unter anderem über MeineSV oder die App MeineSVCash) eingereicht werden. Die elektronische Übermittlung wird von den WGKK-Versicherten immer häufiger in Anspruch genommen. Langten im ersten Halbjahr 2017 noch 73.933 Honorarnoten online ein, waren es 2018 bereits 123.336. Aktuell langt rund ein Drittel der Honorarnoten elektronisch bei der WGKK ein. Die Bearbeitung der Rechnungen erfolgt binnen weniger Tage.

Rückfragen & Kontakt:

Wiener Gebietskrankenkasse
Abteilung Kundenanliegen/Team Unternehmenskommunikation
Regine Bohrn

10., Wienerbergstraße 15–19
Tel.: +43 1 601 22-1351
E-Mail: regine.bohrn@wgkk.at
www.wgkk.at
www.facebook.com/wgkk.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen