WGKK: Künstliche Aufregung um Chefarztpflicht für CT/MRT-Untersuchungen

Beinahe alle Bundesländer haben Bewilligungspflicht

Wien (OTS) Die WGKK stellt aufgrund zahlreicher, unsachlicher Kommentare rund um die Wiedereinführung der Chefarztpflicht für CT/MRT-Untersuchungen per 1. Juni 2017 folgende Punkte klar:

1) Die WGKK ist keineswegs der einzige Krankenversicherungsträger, der in diesem Bereich die chefärztliche Bewilligung vorsieht. Vielmehr gibt es in der  Mehrzahl der Bundesländer entsprechende Regelungen.

2) Die WGKK ist im Sinne der PatientInnen um eine rasche und unbürokratische Lösung bemüht. Die Versicherten können die Zuweisung online einreichen, per Brief oder Fax übermitteln, sowie persönlich in der Zentrale am Wienerberg oder in jeder Außenstelle der WGKK abgeben.

3) Selbstverständlich erhält jede Patientin/jeder Patient die Untersuchung, die er braucht. Die Zuweisungen werden nach gleichen Kriterien geprüft – unabhängig davon, ob sie in einer Ordination oder in einem Spital ausgestellt worden sind.

Ziel der Chefarztpflicht ist die interne Dokumentation der Zuweisungen, nachdem die Begrenzung der Honorarsumme zuletzt aufgehoben worden ist.

Rückfragen & Kontakt:

Wiener Gebietskrankenkasse
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Evelyn Holley-Spieß

Wienerbergstraße 15–19
1100 Wien
Tel.: +43 1 601 22-2254
Fax.: +43 1 601 22-2135
E-Mail: evelyn.holley-spiess@wgkk.at
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