WBV-GFW (vormals WBV-GÖD) hofft auf baldige Rechtssicherheit

„Politischer Hickhack gefährdet Interessen des gemeinnützigen Unternehmens“

Wien (OTS) „Dass zwischen dem ehemaligen Eigentümer und dem neuen Eigentümer nicht immer Einigkeit herrscht über die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens und die Auslegung gewisser Rechtsfragen, ist nicht ungewöhnlich. Den daraus konstruierten öffentlichen und politischen Fehlschlüssen und Unterstellungen treten wir – im Interesse der Wohnbaugesellschaft – jedoch entschieden entgegen“, betonen in ungewohnter Einigkeit der ehemalige und der neue Eigentümer der WBV-GFW (vormals WBV-GÖD) in einem kurzfristig einberufenen Pressegespräch. DI Stefan Gregorich und sein Miteigentümer Mag. Michael Baumgartner  hatten die Gesellschaft (Muttergesellschaft), die Eigentümerin der WBV ist, im Jahr 2015 an eine Beteiligungsgesellschaft der Tirolers Christian Hosp verkauft – ein Geschäft unter Privatunternehmern, da die Gewerkschaft öffentlicher Dienst die WBV bereits 2003 „privatisiert“ hatte. Die hoheitliche Entscheidung der Aufsichtsbehörde (gemäß WGG die Stadt Wien) steht seit nunmehr rund 1,5 Jahren aus. Für Hosp und Gregorich eine untragbare Situation: „Wir brauchen Rechtssicherheit.“

Auch wenn die Frage der Eigentümerschaft an der WBV für die rund 2700 bestehenden Mieter völlig irrelevant sei (sie haben unkündbare Mietverträge zum jeweils vorgeschriebenen Mietzins sowie Vorkaufsrechte auf ihre Wohnungen) herrsche bei diesen Verunsicherung: „Und was diese von mangelndem Sachverständnis und Spekulation geprägte öffentliche Diskussion für Auswirkungen auf die laufende Geschäftstätigkeit hat, muss wohl nicht eigens betont werden“, betont Gregorich – und bedauert aus heutiger Sicht, in dieser emotional geführten Debatte auch selbst zu den Turbulenzen beigetragen zu haben: „Mir geht und ging es immer ausschließlich darum, der Gesellschaft eine gute Zukunft zu sichern. Die offenen Fragen habe ich mit Herrn Hosp ausdiskutiert und kann heute wieder sagen: Ich stehe zu dem Verkauf und bin überzeugt, dass die WBV-GFW sich auch weiterhin erfolgreich in der Schaffung leistbaren Wohnraums engagieren wird. Meine Bedenken sind ausgeräumt.“ Hosp hat mehrfach betont, dass sein Interesse im Erhalt der WBV-GFW als gemeinnütziger Bauträger liegt: „Gemeinnützige Wohnbauträger sind essentiell bei der Umsetzung des sozialen Wohnbaus und erzielen mit der gesetzlich definierten Obergrenze trotzdem eine Rendite, die über jener des Sparbuchs liegt. Aus Sicht des Asset Managers eine vernünftige Anlage. Ich habe als Eigentümer weder die rechtlichen Möglichkeiten noch irgendein Interesse, an der Gemeinnützigkeit etwas zu ändern – und bin jederzeit bereit, diese Absicht in eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Stadt Wien festzuschreiben.“

Zur Aufsichts- und Genehmigungsplicht der Stadt Wien

Nach dem Rechtsstandpunkt der WBV-GFW kommt der Wiener Landesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtsplicht zwar die Prüfung der Eignung des neuen Eigentümers (Stichwort: „Angehöriger der Bauwirtschaft“ ja oder nein) und die Überprüfung des Kaufpreises (der gesetzlich determiniert ist) zu, nicht jedoch die heftig diskutierte „nachträgliche Genehmigung“ der Transaktion. Nach jahrzehntelanger in Wien geübter Praxis (und einhelliger Rechtsmeinung) war ein mittelbarer Erwerb einer WBV zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht genehmigungspflichtig (und daher auch nicht genehmigungsfähig). Demgemäß wurde die Beteiligungsgesellschaft von Christian Hosp im Jahr 2017 vom Handelsgericht Wien als Eigentümer rechtskräftig eingetragen. Jene Änderung des WGG, die auch für derartige mittelbare Transaktionen eine Genehmigungspflicht definiert – und an der sich die politische Diskussion nun entzündet – bezog sich allerdings lediglich auf „offene/laufende Verfahren“ – sohin nicht auf einen gerichtlich bereits vollzogenen Vorgang. „Zu klären sind durch die Stadt Wien reine Rechtsfragen auf Basis des Gesetzes – das wird in dem politischen Wirbel, der von unterschiedlichen Seiten gezielt angefacht wird, gerne übersehen. Die korrekte Anwendung von Rechtsvorschriften in einem spezifischen Fall steht zur Beurteilung, nicht politische Wünsche“, erläutert Hosp. „Wir haben unsere Sicht der Dinge in einer Stellungnahme an die MA 50 dargelegt und mit entsprechenden Gutachten untermauert. Nun erwarten wir den behördlichen Bescheid auf Basis des WGG.“ Hosp weiter: „Natürlich soll man über die Weiterentwicklung des gemeinnützigen Wohnbaus generell nachdenken, über die Rahmenbedingungen und die Kontrollsysteme. Das ist die politische Diskussion. An der bestehenden Gesetzeslage, die auf den Erwerb der WBV-GFW anzuwenden ist, ändert das in einem Rechtsstaat nichts.“

Geeinigt haben sich Gregorich und Hosp auch über die weitere Mitwirkung der Ex-Eigentümer in der WBV-GFW: Der Vertrag des derzeitige Geschäftsführer Michael Baumgartner wird Ende 2018 auslaufen – „das war immer schon vorgesehen und angestrebt“, wie er betont. Stefan Gregorich wird seine Funktion als Aufsichtsrats-Präsident bis zumindest Ende 2019 wahrnehmen. Die ursprünglich für August angesetzte Gesellschafterversammlung konnte daher abgesagt werden. Hosp: „Die reibungslose Übergabe ist von unserer Seite sichergestellt.“

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