Was die Krankenkassen-Fusion für Oberösterreich Versicherte bedeutet

Pressekonferenz

Linz (OTS) Die Bundesregierung will die neun Gebietskrankenkassen durch eine neue Österreichische Gesundheitskasse ersetzen. Das derzeitige Besetzungsmodell aus gewählten Arbeits- und Wirtschaftskammervertretern ist vom Verfassungsgerichtshof als demokratisch und verfassungskonform anerkannt. Die nunmehr geplante „paritätische“ Besetzung bedeutet eine Machtverschiebung zulasten der Arbeitnehmerseite hin zur Wirtschaft. Die AK OÖ und die OÖGKK sehen diesbezüglich große verfassungsrechtliche Bedenken, die auch von neuesten Gutachten gestützt werden.

 

In einer Pressekonferenz am Donnerstag, 4. Oktober 2018, um 12:30 Uhr in der Arbeiterkammer Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, 5. Stock, Seminarraum 3, unter dem Titel Was die Krankenkassen-Fusion für Oberösterreichs Versicherte bedeutet wollen wir Sie über die Problemstellungen aus verfassungsrechtlicher Sicht sowie die möglichen Auswirkungen auf Versicherte und das regionale Gesundheitsangebot informieren. Als Gesprächspartner stehen Ihnen AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, OÖGKK-Obmann Albert Maringer und Verfassungsjurist Em. O. Univ. Prof. Dr. Theo Öhlinger zur Verfügung.

Was die Krankenkassen-Fusion für Oberösterreich Versicherte bedeutet

Pressekonferenz mit AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, dem OÖGKK-Obmann Albert Maringer und dem Verfassungsjurist Em. O. Univ. Prof. Dr. Theo Öhlinger.

Datum: 04.10.2018, 12:30 – 13:30 Uhr

Ort: Arbeiterkammer Oberösterreich, Seminarraum 3, 5. Stock
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Österreich

Url: http://ooe.arbeiterkammer.at

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich
Hans Promberger
050 6906 2161
hans.promberger@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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