VP-Malle: Langjährige Forderung der Kärntner Volkspartei wird Gesetz!

Beschluss über das neue Stellenbesetzungsgesetz bedeutet das Ende für Gagenkaiser im Land. Vertragsschablonenregelung schafft Bezugsobergrenzen

Klagenfurt (OTS) „Der Beschluss über das Kärntner Stellenbesetzungsgesetz setzt eine langjährige Forderung der Kärntner Volkspartei um und bedeutet das Ende für die Gagenkaisern in Kärntner Unternehmungen“, freut sich VP-Finanzsprecher Markus Malle über das neue Kärntner Stellenbesetzungsgesetz, das gestern im Kärntner Landtag beschlossen wurde. Schon 2011 hat die Kärntner Volkspartei Höchstgrenzen von Managergehältern in öffentlichen Unternehmungen gefordert und dazu einen Antrag im Landtag eingebracht. „Die Höhe der Gehälter für leitende Mitarbeiter sind in diversen Einrichtungen des Landes exorbitant und übersteigen beispielsweise das Gehalt eines Landeshauptmannes in Kärnten. Dem schiebt die Vertragsschablonenregelung künftig einen Riegel vor. Leistung muss sich lohnen, aber es muss einen reellen Bezugsrahmen geben, der mit der Verantwortung der Mitarbeiter übereinstimmt“, so Malle.

Die Höhe der Bezüge kritisierte auch der Kärntner Landesrechnungshof, der neben Bezugsobergrenzen, eine Gehaltspyramide sowie mehr Transparenz für Verträge von Mitarbeitern in Landesgesellschaften empfahl. „Bei der Überprüfung des Landesrechnungshofes der Verträge von geschäftsführenden Leitungsorganen der Landesbeteiligungen stellte sich u.a. heraus, dass in fünf Fällen gar keine schriftlichen Leistungsverträge vorlagen, in drei Fällen überstieg der Bezug das Gehalt des Kärntner Landeshauptmannes und sieben geschäftsführende Leitungsorgane erhielten einen höheren Jahresbezug als ein Landesrat in Kärnten. Dem Wildwuchs ohne Rahmen setzt das neue Stellenbesetzungsgesetz ein Ende im Sinne aller Kärntnerinnen und Kärntner“, resümiert Malle. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

ÖVP Club im Kärntner Landtag
+43 (0)463 513 592
office@oevpclub.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Leave a Reply