VP-Kugler: Einrichtung eines internationalen Tribunals für IS-Kämpfer im Nahen Osten notwendig

Kugler: „Straflosigkeit für IS-Kämpfer wäre ein weiteres Verbrechen an den Opfern“

Wien (OTS) Durch die Entwicklungen der vergangenen Monate ist die Notwendigkeit einer internationalen Gerichtsbarkeit für die Kämpfer des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) deutlich geworden. Dem aktuellen Verfassungsschutzbericht zufolge halten sich derzeit knapp 100 „Foreign Fighters“ aus Österreich in den Kriegsgebieten in Irak und Syrien auf. VP-Menschenrechtssprecherin Dr. Gudrun Kugler, als Juristin im internationalen Strafrecht spezialisiert, unterstützt daher die Forderung nach einem internationalen Tribunal im Nahen Osten, um dort inhaftierte sowie in die Herkunftsländer zurückgekehrte Kämpfer des sogenannten „Islamischen Staats“ nach internationalen Standards vor Ort zur Rechenschaft zu ziehen. Die Verfahren dieses Sondergerichts sollen im Einklang mit internationalen Menschenrechtsvorschriften sowie unter Ausschluss der Todesstrafe gegen ehemalige ausländische IS-Kämpfer geschehen.

Dazu Kugler: „Im Angesicht der schrecklichen Taten, die durch die in Syrien inhaftierten IS-Kämpfer begangen wurden, besteht eine große Dringlichkeit, sicherzustellen, dass alle Kriegsverbrecher für begangene Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden. Straflosigkeit wäre ein weiteres Verbrechen an den Opfern!“

Bezüglich der von der Terrororganisation IS verübten systematischen Massenmorde und schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit an religiösen und ethnischen Minderheiten verabschiedete der Nationalrat am 7.7.2016 eine Entschließung (1808/A(E), XXV. GP), in der die Bundesregierung ersucht wurde, sich bilateral, auf europäischer und auf internationaler Ebene für eine Verurteilung der „Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen des sogenannten Islamischen Staates gegen Christen, Jesiden und viele andere religiöse und ethnische Minderheiten als Völkermord“ durch den UNO-Sicherheitsrat einzusetzen. Außerdem wurde angeregt, „die gerichtliche Verfolgung dieser Verbrechen [zu fordern] sowie der Irak und Syrien [aufzufordern], sich dem Internationalen Strafgerichtshof zu unterwerfen“.

Kugler abschließend: „Österreich nimmt eine Vorreiterrolle im Bereich der Menschenrechte ein, die wir auch in Zukunft wahrnehmen wollen.“ (Schluss)

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