VP Kärnten zu Glyphosat: Gemeinden können sofort aktiv werden

VP-Bgm. Poglitsch: Gemeinde Finkenstein verzichtet seit Jahren auf Glyphosat. Gemeinden können aktiv werden. VP-Kärnten schickt Musteranträge an Gemeindefunktionäre aus.

Klagenfurt (OTS) - „Die Gemeinden müssen nicht auf Juristen warten, bis ein Glyphosat-Verbot ausgesprochen wird. Sie können selbst aktiv werden und mittels Gemeinderatsbeschlüssen freiwillig auf die Verwendung dieses Mittels im öffentlichen Bereich verzichten“, weist heute Finkensteins VP-Bürgermeister Christian Poglitsch hin.
Als Bürgermeister habe er bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Antrag in der Gemeinde eingebracht, womit Glyphosat im öffentlichen Bereich zur Unkrautbekämpfung nicht mehr angewendet wird.
„Wir haben es entlang von Gehsteigen verwendet, die im dicht besiedelten Gebiet doch nahe an Hausgärten liegen. Die Bevölkerung ist froh, dass wir diesen Verzicht durchgezogen haben“, so Poglitsch. Die Umstellung sei gelungen, in der Praxis sei der Verzicht auf Glyphosat kein Problem, maschinell werde nun das Unkraut im öffentlichen Bereich entfernt.

Im Auftrag von VP-Landesparteiobmann Christian Benger, der ein Verbot von Glyphosat für Kärnten mittels einer Verordnung in der Regierung ausarbeiten und prüfen lässt, verschickt die Kärntner Volkspartei an ihre Funktionäre in den 132 Gemeinden die Musteranträge, mit welchen die Gemeinden einen Verzicht auf Glyphosat beschließen können. Die Anträge sind auch auf der Homepage der www.oevpkaernten.at zum downloaden. „Das ist zwar kein Verbot, aber die Gemeinden können eigenverantwortlich rasch aktiv werden und im Sinne der Bevölkerung handeln“, erklärt Benger.

Derzeit werde in der Regierung, im Agrarreferat, an einer entsprechenden Verordnung im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes gearbeitet, womit die Verwendung von Glyphosat in Kärnten verboten werden kann.

Sobald die Verordnung fertig ist, wird sie Benger unterschreiben. Sie wird am Dienstag in der Regierungssitzung dringlich behandelt. Auch LR Holub, zuständig für den gesamten nicht-agrarischen Bereich habe seine Zustimmung bekundet, diese Verordnung zu unterschreiben. Immerhin werden 85 % der Glyphosatmenge in Kärnten außerhalb der Landwirtschaft verwendet.

Benger kann die Verordnung für ein Verbot von Glyphosat nur für die Landwirtschaft formulieren. Für sämtliche andere Bereiche, die 85 % der Glyphosatmenge in Kärnten brauchen, müsse LR Holub aktiv werden. Die Verwendungsbeschränkung wird gemäß § 11 des Pflanzenschutzmittelgesetzes formuliert.

„Höchstens 15 % der Glyphosatmenge in Kärnten wird von der Land- und Forstwirtschaft verwendet. Maximal 3 % davon auf Ackerflächen natürlich außerhalb der Pflanzzeit, das sind rund 500 Bauern von 17.500, die das Mittel verwenden. Die Landwirtschaft ist weder der Hauptverwender und noch der Sündenbock“, stellt sich Benger wiederholt vor die Kärntner Bauern. Die Landwirtschaft könne auf dieses Mittel verzichten, ohne in einen Wettbewerbsnachteil oder gar in Bedrängnis zu geraten. „Eines muss klar sein: Unsere Landwirte tun nichts, was ihrer eigenen Produktion schadet und sie müssen wettbewerbsfähig bleiben“, so Benger.

Am meisten zur Anwendung kommt Glyphosat im öffentlichen und privaten Bereich entlang von Straßen, Schienen, in Parkanlagen und in privaten Hausgärten, wo die Ausbringung ohne jede Kontrolle und Sachkenntnis zu jeder Jahreszeit erfolgt.
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Rückfragen & Kontakt:

Kärntner Volkspartei
MMag. Doris Grießner
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
+43 676 83586212
doris.griessner@oevpkaernten.at
www.oevpkaernten.at



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