Vorreiter im Gewaltschutzgesetz | Bundesministerium für Inneres, 30.04.2017

Das Gewaltschutzgesetz trat am 1. Mai 1997 in Kraft und wurde Vorbild für gleichartige Gesetzgebung in Europa.

Wien (OTS) „Österreich war und ist in Sachen Gewaltschutz ein Vorreiter in Europa und schuf als einer der ersten europäischen Staaten die Möglichkeit, bei Gewalt im häuslichen Bereich eine Wegweisung auszusprechen und ein Betretungsverbot zu verhängen“, sagt Innenminister Wolfgang Sobotka anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Gewaltschutzgesetzes in Österreich. „Jedes einzelne Betretungsverbot hat dazu beitragen, das Dunkelfeld bei Gewalt im privaten Bereich zu verkleinern und ein klares Zeichen für ein friedliches und gewaltfreies Zusammenleben zu setzen.“ 

Erfolgsgeschichte Gewaltschutzgesetz 

„Das Gewaltschutzgesetz ist für mich eine Erfolgsgeschichte, an der die Polizei einen wesentlichen Anteil hat“, sagt Sobotka. „Allerdings wäre diese Erfolgsgeschichte ohne die enge Zusammenarbeit mit den Gewaltschutzzentren in den Ländern, der Interventionsstelle Wien und der Gewaltschutzstelle Vorarlberg nicht möglich gewesen.“ 

Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes trat mit 1. Mai 1997 in Kraft. Polizistinnen und Polizisten durften eine Wegweisung aussprechen und ein Rückkehrverbot bei Gewalt in Wohnungen für die Dauer von sieben Tagen verhängen. Es wurde im Sicherheitspolizeigesetz die Möglichkeit geschaffen, Daten des Opfers an Gewaltschutzzentren zu übermitteln. Dadurch wurde eine entsprechende Betreuung der Opfer, vorwiegend von Frauen, möglich gemacht. Durch zahlreiche Novellen wurden sowohl der zeitliche, als auch der räumliche Geltungsbereich des Betretungsverbotes ausgeweitet. Betretungsverbote können gegenwärtig für die Dauer von 2 Wochen und neben der Wohnung auch für Schulen und andere Kinderbetreuungseinrichtungen ausgesprochen werden. Gleichzeitig wurde die „präventive Rechtsaufklärung“ eingeführt, mit der Möglichkeit, „Gefährdern“ die Rechtsfolgen bei Wiederholung vor Augen zu führen und sie auf Unterstützungsmöglichkeiten wie Gewalt- oder Männerberatung hinzuweisen. 

In den vergangenen zwanzig Jahren wurden auch zahlreiche Erweiterungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), Strafgesetzbuch (StGB), in der Exekutionsordnung und Strafprozessordnung (StPO) zum besseren Schutz von Opfern von Gewalt vorgenommen. Unter anderem wurden die „neuen“ Strafrechtsdelikte „Stalking“ (§ 107a StGB – Beharrliche Verfolgung), Fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB) und Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) eingeführt sowie höhere Strafdrohungen im Bereich des Sexualstrafrechts. 

Anzahl der Wegweisungen seit 1997

170 Wegweisungen erfolgten im Jahr 1997, ein Jahr später waren es 1.093, drei Jahre später 3.027. Im Jahr 2010 wurden 6.926 „Gefährder“ weggewiesen, 2016 waren es 8.637. Insgesamt wurden in den vergangenen zwanzig Jahren 110.524 Wegweisungen ausgesprochen. Die Gründe für den Anstieg sind vielfältig. Durch das Gewaltschutzgesetz wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt für „Null-Toleranz“ gegen Gewalt. Dadurch konnte auch die Hemmschwelle bei den Opfern sich zu einer Anzeige zu entschließen herabgesenkt werden. Darüber hinaus wurde in der Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten bereits von Beginn an ein Schwerpunkt im Bereich Gewalt in der Privatsphäre gesetzt. Die Ausbildung erfolgt in mehrtägigen Seminaren in Kooperation mit Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen. „Sicherheit ist eine Querschnittsmaterie und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden“, sagt Innenminister Wolfgang Sobotka. „Es ist daher wichtig, sich zu einer Gesellschaft des Hinsehens und Handelns zu entwickeln.“

 

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