Von Lockdown betroffene Dienstleister: Erleichterung über Hilfspaket

Massiver Einsatz der Branchen hat sich gelohnt: Körpernahe Dienstleister sowie Floristinnen und Floristen erhalten Unterstützung für ihre Umsatzausfälle

Wien (OTS) Auch im Gewerbe und Handwerk sind viele Betriebe von den Schließungen im zweiten Lockdown betroffen. Sie nehmen beträchtliche Einbußen in Kauf, um zum Schutz der Bevölkerung und den gesundheitspolitischen Zielen beizutragen. Viele der überwiegend kleinstrukturierten Betriebe kämpfen mittlerweile ums Überleben. Die betroffenen Branchen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) haben deshalb in den vergangenen Wochen intensiv für eine Unterstützung der Betriebe aus den Hilfspaketen gekämpft.

Eder: „Forderung wurde berücksichtigt“

„Der Einsatz hat sich gelohnt. Wir Friseure tragen natürlich die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie mit, auch wenn uns die Betriebsschließungen massiv treffen. Wir sind deshalb sehr froh, dass unsere Forderung nach 80 Prozent Umsatzersatz berücksichtigt wurde. Das ist eine große Hilfe, um die harte Zeit der Sperre zu überstehen“, sagt Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure in der WKÖ.

Als körpernahe Dienstleister sind aber auch die Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, ebenso wie die Nagelstudios, Piercer und Tätowierer vom Lockdown betroffen.

Zeibig: „Hilfe zum Überleben“

„Wir begrüßen die erweiterten Bestimmungen zum Umsatzersatz. Für die Mitgliedsbetriebe ermöglichen die 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019, die Zeit des Lockdowns wirtschaftlich zu überleben. Wir freuen uns aber schon jetzt wieder darauf, unsere Studios zu öffnen und auf höchstem Niveau, nämlich fachlich und in Sachen Hygiene, für alle Kundinnen und Kunden da zu sein“, sagt Dagmar Zeibig, Bundessinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure.

Hajek: „Hätten viele Mitglieder verloren“

In einer saisonal besonders heiklen Phase betroffen sind die Floristinnen und Floristen: Die Branche erwirtschaftet in der Adventzeit üblicherweise rund ein Drittel des Jahresumsatzes. Zudem musste auch dieses Mal wieder die auf Lager befindliche Frischware vernichtet werden. Anders als beim ersten Lockdown werden die Floristen nun aber mit 60 Prozent des korrespondierenden Letztjahresumsatz entschädigt. „Die Einstufung ist ein Signal in die richtige Richtung“, sagt Bundesinnungsmeister Rudolf Hajek: „Ohne diese Unterstützung hätten wir viele Mitglieder verloren“. (PWK571/HSP)

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