Von der Gewerbeordnung bis zu den Botschaften: RH-Ausschuss mit breiter Themenpalette

Abgeordnete erörtern Prüfberichte über Berufsausbildung, Bauvereinigungen, Digitalisierung und Vertretungsbehörden

Wien (PK) Ein breites Spektrum an Themen stand heute auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. Die Abgeordneten erörterten zunächst Prüfberichte betreffend den Zugang zur gewerblichen Berufsausbildung, die Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie die Digitalisierungsoffensive des Bundes und setzten sich schließlich mit einer Follow-up-Überprüfung der Struktur österreichischer Vertretungen innerhalb der Europäischen Union auseinander. In der Debatte ging es dabei jeweils um die Frage, inwieweit die Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt wurden. Die einzelnen Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Rechnungshof empfiehlt Neukodifizierung der Gewerbeordnung

Die Aspekte der Zugangsregulierung im Zusammenhang mit der Erlangung von Gewerbeberechtigungen auf Grundlage der Gewerbeordnung 1994 waren Gegenstand einer Prüfung zwischen Juni und Oktober 2017 (III-52 d.B.), wobei der überprüfte Zeitraum im Wesentlichen die Jahre 2014 bis 2017 umfasste. Der Rechnungshof ortete dabei bürokratische Hemmnisse im Zusammenhang mit den Regulierungsmechanismen und empfahl insgesamt eine weitere Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs. Auch sollte auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hingewirkt werden, mit dem Ziel, ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk zu schaffen. Zudem wäre die Kompetenz zur Steuerung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung im Hinblick auf eine transparente, bundesweit einheitliche Vollziehung der Gewerbeordnung stärker zu nutzen, heißt es weiters.

In der Debatte teilten die Abgeordneten die grundsätzliche Kritik des Rechnungshofs an der Komplexität der Gewerbeordnung, wobei Wolfgang Zanger (FPÖ) und Elisabeth Götze (Grüne) auf eine Vereinheitlichung der Bestimmungen, etwa der die Länder betreffenden Vorgaben, drängten. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) brach einmal mehr eine Lanze für Deregulierung und bekräftigte die Forderung seiner Fraktion nach einer „single license“. Die Gewerbeordnung sei nach wie vor hoch komplex, merkte auch namens der ÖVP Karl Schmidhofer an und plädierte ebenfalls für Vereinfachungen. Anliegen von Karin Greiner (SPÖ) waren die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit vor allem für KMU und EPU, die Hebung der Transparenz sowie der Abbau von Bürokratie in der Gewerbeordnung.

Das System der österreichischen Gewerbeordnung mit seinen Vorgaben und Reglementierungen sichere die hohe Qualität der Ausbildung, schickte Bundesministerin Margarete Schramböck voraus. Sie nehme die Kritik des Rechnungshofs aber ernst, gelte es doch, die Regelungen weiterzuentwickeln. Eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung sei allerdings nicht geplant.

Die Beanstandungen des Rechnungshofs seien nicht als Kritik an der Reglementierung der Gewerbe zu verstehen, stellte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker klar und unterstrich auch ihrerseits den Zusammenhang zwischen den Vorgaben der Gewerbeordnung und dem hohen Niveau der Lehrlingsausbildung in Österreich. Dies ändere aber nichts daran, dass die Gewerberechtsreform 2017 einige Punkte offen gelassen habe. Handlungsbedarf ortete Kraker etwa bei der Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit, insbesondere wenn es darum geht, die Online-Anmeldung von Gewerben zu erleichtern. Für die notwendige Weiterentwicklung der Gewerbeordnung sollten jedenfalls die Vollzugserfahrungen der Länder mit einbezogen werden, betonte sie.

Optimierungsbedarf bei der Aufsicht der gemeinnützige Bauvereinigungen

Optimierungsbedarf besteht nach Ansicht des Rechnungshofs bei der Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen. Dem Ausschuss lag ein  Bericht (III-46 d.B.) betreffend die Länder Salzburg und Tirol sowie die Stadt Wien vor, der den Prüfzeitraum zwischen 2012 und 2017 abdeckt. Beanstandet wurden darin vor allem geringe Personalressourcen für die Aufsicht, Defizite bei Compliance-Berichten der Bauvereinigungen oder etwa uneinheitliche Vorgangsweisen beim Verkauf von Anteilen gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Stadt Wien wiederum hat, so der Rechnungshof, ihr Aufsichtsrecht nicht ausreichend ausgeübt. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gab überdies zu bedenken, dass der Rechnungshof gemeinnützige Bauvereinigungen nur dann prüfen darf, wenn Anknüpfungspunkte wie die öffentliche Eigentümerschaft oder eine Beherrschung durch Gebietskörperschaften gegeben sind. Im Sinn der parlamentarischen Kontrolle wären Prüfrechte des Rechnungshofs bei allen gemeinnützigen Bauvereinigungen von Nutzen, betonte sie.

Alois Kainz (FPÖ) prangerte „Freunderlwirtschaft“ bei den Gemeinnützigen an und kritisierte überdies, dass die Vergabe von Sozialwohnungen nach wie vor ohne Kontrolle der Einkommensgrenzen erfolge. David Stögmüller (Grüne) forderte im Einklang mit dem Rechnungshof eine Erhöhung des Ressourceneinsatzes für die Kontrolle und beanstandete ebenso wie NEOS-Mandatar Felix Eypeltauer die Praxis von Zusatzgeschäften der Gemeinnützigen abseits des Kerngeschäfts. Johann Singer (ÖVP) und Ruth Becher (SPÖ) drängten auf die angekündigte Verordnung betreffend Bezügeobergrenzen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen.

Die meisten Empfehlungen des Rechnungshofs seien bereits umgesetzt,  die Verordnung über die Bezügeregelung von ManagerInnen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen werde im Herbst kommen, kündigte Bundesministerin Margarete Schramböck an. Bei diesem Thema sei vor allem Transparenz gefordert.

Rechnungshof mahnt Übernahme der Verantwortung für Digitalisierungsstrategie durch das Digitalisierungsministerium ein

Die Verantwortung für die Digitalisierungsstrategie sollte umgehend vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übernommen werden, heißt es im Bericht des Rechnungshofs betreffend die Digitalisierungsstrategie (III-100 d.B.). Die entsprechende Prüfung umfasste im Wesentlichen die Jahre 2015 bis 2018 und schloss auch das Finanzministerium, das damalige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Bundeskanzleramt mit ein. Empfohlen wurden insbesondere die Ausarbeitung eines Projektplans zur Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie sowie eine gemeinschaftliche Infrastruktur und gemeinsame technische Konventionen und Standards zur gebietskörperschaftsübergreifenden Umsetzung wesentlicher digitaler Vorhaben. Grundsätzlich sollte die Einhaltung und Umsetzung künftiger Digitalisierungsstrategien bzw. E-Government-Konzepte durch Ministervorträge innerhalb der Bundesregierung vereinbart werden. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker plädierte zudem auch dafür, die Länder und Gemeinden in die Digitalisierungsstrategie mit einzubeziehen.

Von den Abgeordneten Laurenz Pöttinger (ÖVP), David Stögmüller (Grüne) und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) auf den aktuellen Stand der Digitalisierungsstrategie angesprochen, teilte Margarete Schramböck mit, es sei nun vor allem geplant, das Rechtsinformationssystem weiter zu verbessern und darüber hinaus auch eine Plattform für Ausweise zu entwickeln. Zur Feststellung von Karin Greiner (SPÖ), Österreich habe in Sachen Digitalisierung in den letzten Jahren einen Spitzenplatz in Europa eingebüßt, meinte die Ressortleiterin, bei der digitalen Verwaltung liege man mittlerweile EU-weit auf Rang drei. Ziel sei es vor allem, Online-Anwendungen auf mobilen Geräten zu erleichtern, dabei aber auch immer eine analoge Alternative beizubehalten. Ansatzpunkt ist für Schramböck jedenfalls das Portal oesterreich.gv.at.

Rechnungshof drängt auf höheren Frauenanteil in den österreichischen Vertretungsbehörden

Was die Struktur österreichischer Vertretungsbehörden innerhalb der EU betrifft, stellte der Rechnungshof im Rahmen einer Follow-up-Prüfung (III-4 d.B.) fest, dass trotz der Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von den 33 Vertretungen in der EU nur sechs (18%) von Frauen geleitet werden. Zielvorgabe laut Frauenförderungsplan wären aber 35%. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfiehlt nun, Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils zu setzen. Dieser Bericht wurde ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) hof


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