Von der Bankenaufsicht bis zur Familiengerichtsbarkeit: Nationalrat diskutiert über Rechnungshofberichte

Abgeordnete rufen zur Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen auf

Wien (PK) Die Bankenaufsicht, das Bundesdenkmalamt, die Familiengerichtsbarkeit, das Risikomanagement der Finanzverwaltung und die Strukturreform der Bezirksgerichte waren die Schwerpunktthemen aus insgesamt zwölf Prüfberichten, mit denen der Nationalrat heute den Rechnungshofblock abschloss. Kontrollergebnisse lagen den Abgeordneten in der Debatte zudem über die ÖBB-Immobilie Gauermanngasse 2-4, die Hallstatt Wasserkraft GmbH, die Sicherung von Rohstofflagerstätten in Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol und die Bundesstelle für Sektenfragen vor. Weiters wurden in der Sitzung Rechnungshofberichte betreffend den Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive, die Wohnungen des Verteidigungsministeriums und das Bundesinstitut für Bildungsforschung (BIFI) behandelt. Konsens bestand in der Debatte über die Notwendigkeit, die entsprechenden Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen.

ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger schloss sich der Kritik des Rechnungshofs an der zwischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank aufgeteilten dualen Struktur der Bankenaufsicht an und meinte, hier gebe es noch wesentliche Effizienzpotentiale. Insgesamt sollten die Regulatorien seiner Meinung nach einfach, unbürokratisch und allgemein verständlich sein. Seitens der SPÖ stellte Karin Greiner mit Nachdruck fest, die Bankenaufsicht durch die FMA funktioniere nunmehr und habe wesentlich zur Bereinigung des Hypo-Desasters beigetragen. Kostenfragen sollten bei der Bankenaufsicht jedenfalls nicht im Vordergrund stehen, betonte sie in Anspielung auf die Rechnungshofempfehlung einer Zusammenführung von Nationalbank und FMA. Eine gute Bankenaufsicht muss uns auch etwas wert sein, steht für die Rechnungshofsprecherin der SPÖ fest. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker wiederum lenkte den Blick auf das Institut der Staatskommissäre, das ihrer Meinung nach reformbedürftig ist und an die erhöhten Anforderungen im Aufsichtsbereich angepasst werden sollte.

Angela Fichtinger (ÖVP) befasste sich mit der Prüfung des BIFIE und bemerkte im Einklang mit FPÖ-Mandatar Gerald Hauser, viele Empfehlungen zur Nutzung von Synergien seien bereits umgesetzt worden. Beide Abgeordneten vermissten allerdings noch klare Zielvorgaben für das BIFIE sowie ein effektives Personal-Controlling. Hauser begrüßte die Verlagerung des BIFIE-Wien in das Bildungsministerium und sah dies vor allem als Reaktion auf die Pannen bei der Einführung der Zentralmatura.

FPÖ-Abgeordneter Alois Kainz befasste sich mit dem Bericht über die Wohnungen des Verteidigungsministeriums und zeigte sich zuversichtlich, dass unter Minister Kunasek eine zukunftsfitte Gestaltung des Wohnraummanagements im Ressort gelingen wird. Wichtig ist für ihn dabei vor allem die Einrichtung einer einheitlichen Datenbank für die Verwaltung des Wohnungsbestands, um eine zielgerechte Steuerung des Portfolios zu ermöglichen.

Dem Bundesdenkmalamt widmeten sich Ruth Becher (SPÖ) und Jessi Lintl (FPÖ). Die SPÖ-Abgeordnete beklagte dabei Intransparenz bei den Unterschutzstellungen und forderte zudem ebenso wie die FPÖ-Mandatarin eine Strukturreform mit klar definierten Zuständigkeiten und Handlungsabläufen. Lintl mahnte darüber hinaus zu einem rascheren Handeln bei den Unterschutzstellungen, um einem Verlust der Bausubstanz vorzubeugen. Kritik übte sie schließlich an der Stadt Wien in Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Heumarkt.

Bei der Familiengerichtshilfe ortete NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss noch Verbesserungsbedarf. RichterInnen sollten die Möglichkeit haben, sich in der Materie zu spezialisieren, meinte sie. Die Strukturreform der Bezirksgerichte wiederum ist für Griss nur ein Zwischenschritt. Ziel müsse ein dreistufiges System mit einer Eingangsinstanz, einer zweiten Instanz und einer obersten Instanz sein. Nicht durchsetzen konnte sie sich mit ihren Entschließungsanträgen betreffend Einführung von Standortkriterien und Erstellung von Kostenschätzungen bei den Gerichten bzw. Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen in Sachen Familiengerichtshilfe, so etwa die Einschaltung der Familiengerichtshilfe anstelle der Beiziehung von Sachverständigen. Von Missständen bei der Familiengerichtsbarkeit sprach auch Peter Kolba (PILZ). Er forderte in einem Entschließungsantrag die Evaluierung der Reform des Kindschaftsrechts unter Einbeziehung der betroffenen Familien, blieb damit aber in der Minderheit.

Sämtliche Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen (Fortsetzung Nationalrat) hof

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