Vom Chef einfach vor die Tür gesetzt – Arbeiterkammer erkämpfte 2.300 Euro für eine Angestellte

Linz (OTS)

Weil sie sich weigerte, eine Vereinbarung zur Rückerstattung der Ausbildungskosten von 500 Euro zu unterschreiben, wurde eine Angestellte aus dem Bezirk Steyr-Land von ihrem Chef einfach nach Hause geschickt – mit den Worten „sie brauche gar nicht mehr wiederzukommen“. Die Arbeiterkammer verhalf der Frau zu ihrem restlichen Gehalt und allen ihr noch zustehenden Beendigungsansprüchen.

Die Buchhaltungssoftware in der Firma war umgestellt worden, eine Angestellte sollte auf Wunsch des Chefs deshalb einen EDV-Kurs machen. Am Morgen des ersten Kurstages wurde die Frau ins Chefbüro bestellt: Sie solle einen Ausbildungskostenrückersatz über 500 Euro unterschreiben. Die Frau weigerte sich, worauf ihr der Chef mitteilte, sie brauche gar nicht mehr zu kommen. Das Arbeitsverhältnis war damit von Firmenseite aufgelöst. Offen blieben aber die ordnungsgemäße Zahlung des Gehaltes und aller Beendigungsansprüche. Darauf wartete die Frau vergeblich.

 

Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Steyr. Dort stellten die Experten/-innen fest, dass die Kündigung fristwidrig war, weil die Probezeit – anders als vom Firmenchef bei der Gebietskrankenkasse angegeben – schon vorbei war. Die Kündigungsfrist hätte jedenfalls eingehalten werden müssen.

 

Die AK wandte sich per Brief an die Firma und forderte für die Frau das noch offene Gehalt bis zum letzten Arbeitstag ein, alle anteiligen Sonderzahlungen, die Urlaubsersatzleistung sowie die Kündigungsentschädigung, die der Frau wegen der rechtswidrigen Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses zustand. Daraufhin überwies die Firma zwar Geld an ihre ehemalige Mitarbeiterin – allerdings einen völlig unnachvollziehbaren Betrag, der viel zu niedrig war.

 

Die Arbeiterkammer reichte Klage gegen die Firma ein, es kam zum Gerichtsverfahren. Dabei stellte sich heraus, dass weder ein Arbeitsvertrag noch ein Dienstzettel existierten, sodass bei Gericht erst einmal eruiert werden musste, welches Monatsgehalt der Angestellten eigentlich zugestanden wäre. Die Rede wäre immer nur sehr vage von einem „ungefähren Bruttogehalt gewesen“, berichtete die Betroffene vor Gericht. Da sie bereits ein neues Jobangebot hatte und die Angelegenheit nicht noch länger hinauszögern wollte, stimmte die Frau einem gerichtlichen Vergleich zu: Sie erhielt knapp 2.300 Euro Nachzahlung.

 

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Dieser Fall zeigt leider wieder einmal sehr deutlich, wie es um die Wertschätzung mancher Unternehmer gegenüber ihren Beschäftigten bestellt ist. Eine Mitarbeiterin bei der ersten Gelegenheit vor die Tür zu setzen, weil sie nicht bereit ist, irgendwelche dubiosen Abmachungen zu unterschreiben, ist wirklich letztklassig. So geht man mit Menschen nicht um!“

 

Der Rat an alle Arbeitnehmer/-innen: bei etwaigen Unklarheiten und offenen Fragen zu ihrem Recht am Arbeitsplatz umgehend mit der Arbeiterkammer Kontakt aufnehmen! „Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder rasch, kompetent und kostenlos“, so Kalliauer. Der AK-Rechtsschutz ist erreichbar unter der Telefonnummer 050/6906-1 oder per E-Mail unter rechtsschutz@akooe.at

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dir.-Stv.in Andrea Heimberger, MSc
Leitung Kommunikation
+43 (0)664/82 37 988
andrea.heimberger@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen