Volksbegehren: Bedingungsloses Grundeinkommen


Vorschaubild Die Bundeswahlbehörde gibt gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 das endgültige Ergebnis des nachstehenden Volksbegehrens bekannt:



Quelle

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen