Wien (OTS) – Der letzte Zeitpunkt der elektronischen Erfassung einer Unterschrift für die Volksbegehren „Frauenvolksbegehren“, „Don’t smoke“ und „ORF ohne Zwangsgebühren“ im Zentralen Wählerregister des Bundes ist Montag, der 8. Oktober 2018, um Punkt 20.00 Uhr. Die Stadt Wien weist deshalb darauf hin, das Eintragungslokal an diesem Tag rechtzeitig vor 20.00 Uhr zu besuchen, damit die Unterschrift eingetragen werden kann.
Die Wiener Eintragungslokale sind auch am Samstag, den 6. Oktober 2018, und am Sonntag, den 7. Oktober 2018, jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.
Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Nähere Informationen der Stadt Wien rund um die Volksbegehren (z.B. die Adressen der Wiener Eintragungslokale, Informationen bei eingeschränkter Mobilität und Bettlägerigkeit, den genauen Wortlaut der Volksbegehren usw.) findet man unter www.wahlen.wien.at.
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