30%-Anhebung des Pflegegeldes zum Ausgleich zwischen privater Pflege und Heim unerlässlich
Wien (OTS) - Mit 1.1.2018 wurde der Regress für die Pflege in Heimen abgeschafft. Aus Sicht der Volksanwaltschaft sind in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur die Fragen der Kostentragung zwischen Bund und Ländern zu klären.
Kräuter: "Bei zum Stichtag noch offenen Regressforderungen ist eine einheitliche Vorgangsweise im gesamten Bundesgebiet ein Gebot der Fairness und Gleichbehandlung." Der Vorgabe des Sozialministeriums, auf offene Regressforderungen zu verzichten, sei beispielsweise das Land Niederösterreich gefolgt, dagegen wollen Wien, die Steiermark oder das Burgenland offene Beträge einheben, Salzburg lasse derzeit die Betroffenen überhaupt im Ungewissen.
Zudem müsse die Balance zwischen privater Pflege und Heimunterbringung hergestellt werden, fordert Kräuter: "Durch die Abschaffung des Pflegeregresses in Einrichtungen ist die Pflege in den eigenen vier Wänden plötzlich teurer als das Heim. Meistens reichen bei der Pflege zu Hause, etwa durch eine 24-Std-Betreuung, die kleine Pension und das Pflegegeld nicht aus, es muss auf das Sparbuch zugegriffen werden oder die Kinder müssen finanziell etwas beitragen."
Es sei die absurde Situation entstanden, dass der Steuerzahler die teuerste Form, die Heimunterbringung, die von den Menschen gar nicht bevorzugt wird, voll finanziert. Die gewünschte private und weitaus kostengünstigere Pflege dagegen nicht.
Volksanwalt Günther Kräuter fordert daher in der heutigen ORF-Sendung Bürgeranwalt eine Anhebung des Pflegegeldes um 30 Prozent und die Verdoppelung des Bundeszuschusses zur 24-Std-Betreuung. Nur so könne eine volkswirtschaftlich sinnvolle Trendumkehr gelingen und der Überlastung der Einrichtungen sowie dem teuren Neubau und Betrieb von Alten- und Pflegeheimen entgegengesteuert werden.
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