Volksanwalt Achitz: Pflegeheimwechsel über Bundesländergrenzen hinweg muss möglich sein

Einigung der Bundesländer fehlt immer noch – Sozialminister muss Druck für österreichweit einheitliche Regelung machen

Wien (OTS) Wien (OTS) – „Mir kommt vor, es wäre ein Eiserner Vorhang zwischen den Bundesländern“, hat es vor einiger Zeit ein Mann auf den Punkt gebracht, der einen Verwandten in ein Pflegeheim in einem anderen Bundesland übersiedeln wollte, um diesen öfter besuchen zu können. „Immer wieder melden sich Menschen bei der Volksanwaltschaft, weil sie in die Nähe ihrer Angehörigen übersiedeln wollen, das dortige Pflegeheim aber privat bezahlen müssen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Die Regeln der Bundesländer passen nicht zusammen. Jetzt wollte ein Mann seine Mutter aus Wien in ein Pflegeheim in seiner Nähe im Südburgenland holen. Für das erste halbe Jahr hätte er voll zahlen sollen, immerhin 30.000 Euro. Die Bundesländer sollen endlich eine Vereinbarung abschließen, die solche Fälle in Zukunft verhindert. Eine politische Lösung ist notwendig, Sozialminister Johannes Rauch muss Druck auf die Länder machen, dass sie eine einheitliche Lösung finden, damit pflegebedürftige Menschen in der Nähe ihrer Angehörigen leben können. Von den Ländern fordere ich mehr Sensibilität für die Bedürfnisse der Menschen.“++++

Entscheidung zwischen enormen Kosten und Einsamkeit ohne Angehörige

Die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim eines anderen Bundeslands ist immer wieder Grund für Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Bis Ende 2017 hatte es eine einheitliche Regelung für die Kostenübernahme in Form einer 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern gegeben. Seitdem zahlen einige Bundesländer die Heimkosten nur noch, wenn sich das Heim im eigenen Bundesland befindet. Achitz: „Wahrscheinlich ist das auch verfassungswidrig, denn das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes ist für Pflegebedürftige de facto ausgehebelt. Entweder, sie übernehmen die hohen Kosten selbst, oder sie leben in Einsamkeit, weit weg von ihrem gesamten persönlichen Umfeld.“

Musterbeispiel für Regelungen, die nicht zusammenpassen

Der Fall, den Volksanwalt Achitz am 4. März in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert hat, zeigt besonders deutlich, wie wenig die Regelungen der einzelnen Länder zusammenpassen. Da die betroffene Frau zuvor in Wien gelebt hatte, wäre Wien für die Kosten des Pflegeheims zuständig. Wien würde die Pflegeheimkosten nun auch an ein anderes Bundesland refundieren. Da aber das Burgenland die Kosten auch nicht vorläufig übernimmt, weil die Frau nicht im Burgenland hauptgemeldet war, kann Wien auch nicht refundieren. Und eine Refundierung von privat bezahlten Kosten sieht wiederum die Wiener Regelung nicht vor. Achitz: „Jedes Land macht seine eigenen Regeln, und die Menschen werden übriggelassen. Das muss endlich korrigiert werden.“

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Rückfragen & Kontakt:

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
+43 664 301 60 96
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