Voglauer/Schallmeiner: Angstfreie Nutzung von CBD als Chance

Grüne sprechen sich für sichere Nutzung von CBD und die Klärung des rechtlichen Rahmens aus

Wien (OTS) „Leider wurde Cannabidiol (CBD) lange Zeit in ein falsches Licht gerückt. Umso mehr freut es uns, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun der EU-Kommission widersprochen und eindeutig festgestellt hat, dass CBD kein ‚Suchtstoff‘ ist. Die rund 1,8 Millionen Schmerzpatient*innen in Österreich werden davon profitieren. Nun kann endlich eine vorurteilsfreie, offene Diskussion beginnen“, zeigt sich Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen, zufrieden.

Laut einem vor wenigen Tagen ergangenen EuGH-Urteil ist CBD, der aus der Heilpflanze Cannabis gewonnene Wirkstoff, dem viele gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben werden, kein Suchtmittel. Anders als das ebenfalls aus Hanf gewonnene Tetrahydrocannabinol (THC), hat CBD nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.

„Uns geht es darum, dass unsere Landwirt*innen natürliches CBD herstellen dürfen und dieses Feld nicht ausschließlich den großen Pharmaunternehmen mit ihrem künstlich hergestellten CBD überlassen wird. Hier braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen und eine Sicherung der Wertschöpfung in Österreich“, erklärt Olga Voglauer und verweist als Landwirtschafts­sprecherin der Grünen auch auf den neu entstandenen Wirtschaftszweig der natürlichen Hanferzeugung mit rund 1.500 Beschäftigten, 500 landwirtschaftlichen Betrieben, 300 Fachgeschäften und einem jährlich steigenden Jahresumsatz von derzeit rund 300 Millionen Euro.

„Nach dem bahnbrechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist es höchste Zeit, sich einer angstbefreiten und seriösen Diskussion über CBD zu stellen. Statt eines Verbotes von CBD, braucht es einen sicheren Rechtsrahmen für die legalen CBD-Erzeuger*innen und die Verbraucher*innen“, meinen Voglauer und Schallmeiner.

Der EuGH hält in seinem Urteil fest, dass CBD kein Suchtmittel im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens über Betäubungsmittel ist, da es nach dem neuesten Stand der Wissenschaft weder psychoaktiv ist, noch sonst gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen hat. Auch würde es laut EuGH dem Ziel und Grundgedanken des Übereinkommens widersprechen, CBD als Suchtmittel zu klassifizieren. „Mit dieser Feststellung ist nun auch auf nationaler Ebene zu reagieren. Damit soll unseren österreichischen Erzeuger*innen und Anwender*innen die Möglichkeit für einen sicheren Rechtsrahmen gegeben werden,“ erklären die beiden Abgeordneten.

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