VKI-Musterklage: 300.000 Euro für Heimbewohner in Klagenfurt

VKI und VertretungsNetz erreichen bei der Stadt Klagenfurt Rückzahlungen

Wien (OTS) Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von VertretungsNetz eine Musterklage für einen Bewohner des Pflegeheims der Stadt Klagenfurt geführt. Grund war die Verrechnung des Einzelzimmerzuschlags. Der VKI klagte für den Bewohner die Stadt Klagenfurt auf Rückzahlung und bekam vom Bezirksgericht Klagenfurt Recht. Die Stadt hat nun entschieden, allen Betroffenen die zu viel gezahlten Beträge zu erstatten.

Der Betroffene bewohnt schon länger ein Einzelzimmer im Pflegeheim der Stadt Klagenfurt. Da seine Pension zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht, übernahm das Land Kärnten die Aufenthaltskosten im Rahmen der Mindestsicherung. Bis 2014 hat das Land Heimbewohnern landesweit die Mehrkosten für die Einzelzimmerunterbringung bezahlt. Im Jahr 2014 informierte es die Kärntner Heimträger, dass die Landesregierung beschlossen hat, diesen Zuschlag zukünftig nicht mehr zu zahlen. Die Heimträger ihrerseits informierten die betroffenen Bewohner, dass sie die Einzelzimmerzuschläge nun selbst bezahlen müssten. Zwischen Bewohnern und Heimträger gilt aber ein privatrechtlicher Heimvertrag. Dieser enthält im Anlassfall keine Regelung für den Fall, dass das Land seine Leistung einschränkt. Die Stadt Klagenfurt als Heimträger hat daher auch kein vertragliches Recht, den Bewohnern nun Einzelzimmerzuschläge zu verrechnen, also den Preis einseitig zu erhöhen.

Der Sachwalter des betroffenen Bewohners zahlte den verrechneten Einzelzimmerzuschlag unter Vorbehalt und wandte sich an den VKI. Dieser führte daraufhin im Auftrag des Vereins VertretungsNetz eine Musterklage gegen die Stadt Klagenfurt und bekam vom Bezirksgericht Klagenfurt Recht. Die Stadt Klagenfurt will gegen das Urteil nicht in Berufung gehen. Nach Angaben des Magistrat Klagenfurt hat sich die Stadt sogar bereit erklärt, alle Betroffenen rückwirkend zu entschädigen – und rechnet mit Kosten von insgesamt ca. 300.000 Euro. 

„Ein begrüßenswertes Ergebnis“, freut sich VKI-Juristin Ulrike Docekal. „Gerade bei den hohen Kosten für den Heimaufenthalt ist es wesentlich, dass die Bewohner nicht der Willkür von Heimträgern und Behörden ausgeliefert sind. Dass die Stadt Klagenfurt jetzt zugesichert hat alle betroffenen Bewohner zu entschädigen, ist eine sehr erfreuliche Konsequenz der Klagetätigkeit des VKI und beispielhaft dafür, wie ein Heimträger hier positiv reagieren kann.“

Service: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at

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www.vki.at

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