VKI: Ein aus einem Schnupperabo entstandener Folge-Vertrag ist ein neuer

Daher muss wiederholt auf das Rücktrittsrecht hingewiesen werden

Wien (OTS) - Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat entschieden, dass eine automatische Vertragsverlängerung, die aus einem im Internet oder übers Telefon abgeschlossenen Schnupperabo entsteht, ein neuer Vertrag ist. Daher muss bei diesem Vertrag noch einmal auf das Rücktrittsrecht hingewiesen werden. Passiert das nicht, verlängert sich das 14-tägige Rücktrittsrecht der Konsumentinnen und Konsumenten um 12 Monate. Auslöser für diese Entscheidung ist ein Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gegen ein Dating-Onlineportal. Hier wandelte sich ein nahezu kostenloses Schnupperabo in eine kostenpflichtige längere Mitgliedschaft um. Diese Vertragsverlängerung wurde vom OLG Wien als gesetzwidrig beurteilt. Außerdem verletzte der Unternehmer seine gesetzliche Informationspflicht über das den Kunden zustehende Rücktrittsrecht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Ideo Labs GmbH betreibt die Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at. Der VKI klagte die Ideo Labs GmbH wegen der unzulässigen Vertragsverlängerung und wegen der mangelnden Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.

Auf den Websites der Ideo Labs GmbH war mehrmals und auffallend von einer 14-tägigen Testmitgliedschaft um 1,- Euro zu lesen. Erst beim letzten Schritt vor dem Vertragsabschluss fand sich im Kleingedruckten der Hinweis, dass die Schnuppermitgliedschaft automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft um 89,90 Euro monatlich übergeht, wenn nicht frist- und formgerecht gekündigt wird.

In diesem Verfahren ging es vorrangig um die Frage, ob die Verbraucher von dem kostenpflichtigen langdauernden Vertrag zurücktreten können. Das OLG Wien bejahte dies. Es handle sich nämlich nicht um einen, sondern um zwei Verträge. Der erste ist der vorangehende „Schnuppervertrag“, der zweite der nachfolgende langlaufende, kostenpflichtige Standardvertrag. Ob ein Rücktrittsrecht besteht oder nicht, ist für jeden dieser beiden Verträge gesondert zu beurteilen.

„Dieses Urteil ist auf andere Unternehmen übertragbar, die mit billigen bzw. gratis Schnupperabos werben, die dann zu kostenintensiven langen Mitgliedschaften werden. In solchen Fällen muss jeweils über das Rücktrittsrecht informiert werden. Kommt der Unternehmer dieser Informationspflicht nicht nach, verlängert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI.

Der VKI stellt für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos einen Musterbrief unter www.verbraucherrecht.at zur Verfügung.

Service: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
Öffentlichkeitsarbeit
01/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at



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