VIRUS: Weiter Pannen beim Koralmkraftwerk, Land handelt erneut gesetzwidrig | VIRUS

Handlungsbedarf jetzt dringend - Schützenhöfer und Lang haben lange genug zugesehen

Wien (OTS) - Letzten Freitag endete die öffentliche Auflagefrist für die Umweltverträglichkeitsprüfung zum privaten Pumpspeicherkraftwerksprojekt Koralm in der Steiermark. Die Umweltorganisation VIRUS kritisiert mehrfach gesetzwidriges Vorgehen des Landes Steiermark als Behörde. "Dass das Land Steiermark es nicht einmal schafft, ein Vorhaben diese Größenordnung gehörig kundzumachen, und ein Verfahren offenbar ohne Antrag von Amts wegen geführt wird ist ein neuer Tiefpunkt in einer nun schon länger währenden Reihe von Gesetzwidrigkeiten. Die Landesregierung muss hier rasch Konsequenzen ziehen und für ordentliche, gesetzeskonforme Abläufe sorgen", so Sprecher Wolfgang Rehm. 

VIRUS hat im Verfahren Einwendungen erhoben und die Parteistellung als Umweltorganisation geltend gemacht, nachdem die UVP-Pflicht erfolgreich bis zum Verwaltungsgerichtshof durchgefochten wurde. An den Erfolg ihrer Revision an den VwGH hätten Land und Projektant offenbar selbst nicht geglaubt weil bereits im August 2017 ein UVP-Verfahren eingeleitet worden war. Kurz nach der Höchstgerichtsentscheidung sei dann überhastet die öffentliche Auflage kundgemacht worden. Bei dieser Eile auf der Strecke geblieben sei offenbar die Qualität. "Die Kundmachung vom 11.5.2017 enthielt mit nur jeweils fünf Wochen rechtswidrig zu kurze Auflage und Einwendungsfristen, diesen Fehler erkennend folgte gleich am nächsten Tag per Schnellschuss ein Korrekturedikt. Offenbar agierte man aber zu hektisch. Die Auflagefrist wurde korrigiert, die Einwendungsfrist verblieb rechtswidrig auf dem 16. Juni. Damit ist keine gehörige Kundmachung erfolgt und wird dieser Verfahrensschritt je nach Einsehen der Behörde früher oder später wiederholt werden müssen", erläutert Rehm. Dies sei aber nicht der einzige Fehler, da auch mehrfach gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen nicht vorhanden seien. "Das Projekt ist gar kein UVP-Projekt, sondern ein Wasserrechtsprojekt, das in die UVP übernommen wurde", so Rehm. Die Unterlagen seien teilweise völlig veraltet, und würden etwa nicht den derzeitigen Stand der naturschutzrechtlichen Festlegungen wiedergeben. Die Behörde in der Abteilung 13 habe somit auch ihre Pflicht vernachlässigt, mit einem Verbesserungsauftrag für vollständige und aussagekräftige Unterlagen zu sorgen. Besonderes Kuriosum: von einem verfahrensbegründenden, veröffentlichungspflichtigen Antrag sei weit und breit nichts zu sehen, die Behörde führe offenbar ein Genehmigungsverfahren von Amts wegen. "Dies ist ein weiteres Kapitel einer langen Geschichte, in der das Land Steiermark wie eine Handlangerin der Projektwerber wirkt, es ist für uns kaum vorstellbar, dass die Beamten freiwillig so vorgehen, daher kann von einem politischen Auftrag dahinter ausgegangen werden," so Rehm.  

Bereits vorher habe die Behörde - vergeblich - alles getan, um der Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH die UVP zu ersparen. Es sei aber die Aufgabe der Landesregierung und ihrer Abteilung 13 das Projekt zu prüfen, nicht ihm erst die Prüfung zu ersparen und es dann zu begünstigen. "Das Maß ist voll, jetzt muss die Politik eingreifen. Der zuständige Landesrat muss jetzt dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und das von einer UVP-Behörde zu erwartende Niveau erreicht wird, den Fall einer funktionierenden anderen Behörde in einem anderen Bundesland abgetreten oder den Hut nehmen, wenn er das nicht kann oder will. Landeshauptmann Schützenhöfer ist gefordert, ihn auszutauschen, wenn er untätig bleibt oder persönlich für Ordnung zu sorgen", so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at



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