vida-Hebenstreit: Wirtschaftskammer sorgt für „reale Gräuel“

Gewerkschaft sieht in Forderung nach Straffreiheit für gewerbsmäßigen Betrug unverschämte und arbeitnehmerfeindliche Attacke

Wien (OTS) - „Den Gewerkschaften Gräuelpropaganda vorzuwerfen ist realitätsfremd und zynisch“, entgegnet Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, den Aussagen des neuen Wirtschaftskammerpräsidenten Harald Mahrer. „Haben doch die WKÖ und die türkis-blaue Regierung mit ihren jüngsten Forderungen nicht nur für reale Gräuel, sondern auch für eine Pauschalattacke gegen die ArbeitnehmerInnen und den Sozialpartner gesorgt“, ist Hebenstreit empört. Konkret verweist der vida-Gewerkschafter dazu auf die Forderungen nach der 60-Stundenwoche, dem Zurückdrängen des Arbeitnehmerschutzes, Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsübertretungen von Arbeitgebern und nach Lockerungen beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie auf die WKÖ-Forderung nach Straffreiheit bei vorsätzlichem Nichtbezahlen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Nachtzulagen und Feiertagsaufschlägen. ****

„De facto-Straffreiheit für Dienstgeber bei Verwaltungsübertretungen auf den Rücken der Arbeitnehmer durch ein Kumulationsverbot bei den Strafen“ gehe der Wirtschaftskammer aber offensichtlich noch nicht weit genug, so Hebenstreit weiter. „Mit einer noch nie dagewesenen Unverschämtheit gegenüber dem Sozialpartner und den ArbeitnehmerInnen fordert die Wirtschaftskammer auch Alibisanktionen im Fall von gewerblichen Betrügereien. Dazu wünscht sich die Kammer gleich noch einen gesetzlichen Freibrief von der Regierung, der so weit gehen soll, dass man bei Gesetzesübertretungen nur mehr das Nachzahlen soll, was man sowieso hätte zahlen müssen und ArbeitnehmerInnen zugestanden hätte“, kritisiert Hebenstreit.

Die Forderungen der Wirtschaftskammer zeigten bereits, „welches arbeitnehmerfeindliche Klima von Kanzler Kurz und seiner Regierung im Sinn seiner Spender aus Industrie und Wirtschaft geschaffen wurde“, so der vida-Gewerkschafter. „Vor einem Jahr wären derartige unverschämte Forderungen der Wirtschaftskammer noch undenkbar gewesen. Solche Beispiele sind schauerliche Signale und dürfen nicht Schule machen. Man braucht sich nur auszumalen, wohin das noch führen könnte. Wird man in Zukunft im Fall eines Diebstahls auch nur mehr das zurückgeben müssen, was man gestohlen hat, und hat sonst mit keiner Strafe mehr zu rechnen?“, gibt Hebenstreit zu bedenken.

„Jede Regierung versucht mit Anreizen gewisse Trends zu durchbrechen oder umzulenken. Das wirft die Frage auf, in welche Richtung wollen die Regierung Kurz und die Kammer die Wirtschaft noch treiben? Bisher galt der Maßstab des rechtstreuen und verantwortungsbewussten Unternehmers. Die VW-Affäre zeigte klar, dass es gerade seitens der Industrie auch anders geht und diese Werte über Bord geworfen wurden. Im Unterschied zu den USA, in denen betrügerisches Handeln gegenüber Konsumenten und Beschäftigten hoch bestraft wird und die Geschädigten auch mit entsprechenden Entschädigungen rechnen können, genießen die Betriebe in weiten Teilen Europas in solchen Fällen jetzt schon weitestgehend Straffreiheit während die Geschädigten auf ihrem Schaden sitzen bleiben“, sagt Hebenstreit.

„Das Kumulationsprinzip, also das Addieren von Strafen, im Verwaltungsstrafrecht stellt eine Abschreckung vor gewerbsmäßigem betrügerischen Handeln dar und ist in keiner Weise eine bürokratische Schikane. Interessanterweise kommt niemand in der Regierung auf die Idee, auf das Kumulationsprinzip bei Verkehrsstrafen zu verzichten? Da erscheint es offensichtlich nach wie vor zeitgemäß und unverzichtbar“, so der vida-Vorsitzende.

„Aus Sicht der Regierung und der Wirtschaftskammer können gewerbsmäßige Betrügereien also ruhig bagatellisiert werden, während Otto Normalverbraucher weiterhin, wie etwa beim Folgedelikt Falschparken, für ein Vergehen weiterhin mehrfach zur Kasse gebeten werden kann. Gerechtigkeit ist für diese Regierung offensichtlich ein Fremdwort“, schließt Hebenstreit. 

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Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
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Tel.: 01 53444 79 261 bzw. Mobil: 0664 6145 733
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