VGT-Anwalt fordert Mayr-Melnhof auf, seine „Infame Lügen“-Behauptung zu widerrufen | VGT

Die wahrheitsgetreue Darstellung der Vorfälle bei der Gatterjagd durch den VGT hat Mayr-Melnhof öffentlich als „Infame Lügen“ bezeichnet – Widerruf oder Klage!

Wien (OTS) - Die Gewaltattacken gegen 2 Tierschützer (im Abstand von 2 Stunden 45 Minuten!) durch Mayr-Melnhof mit seinen Schlägern wurden vom VGT wahrheitsgetreu veröffentlicht. Die beiden Opfer hatten auch den Mut, ihre Erlebnisse in jeweils einer Videobotschaft öffentlich zu machen. Der VGT hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Mayr-Melnhof reagierte darauf mit der Behauptung, es handle sich um „Infame Lügen“. Dagegen geht der VGT nun gerichtlich vor. Jetzt hat der Anwalt des VGT, Stefan Traxler, Mayr-Melnhof zum öffentlichen Widerruf aufgefordert. Sollte das binnen 1 Woche nicht geschehen sein, wird eine Klage eingebracht. Hier der Wortlaut des Anwaltsbriefes: http://bit.ly/2zqBIFP

Schlimm genug, wenn ein Landesjägermeister friedlich filmende Tierschützer auf öffentlicher Straße attackiert, misshandelt und ihnen auch noch ihre Videokameras und ein Funkgerät mit Gewalt entwendet. Aber der Gipfel der bodenlosen Frechheit ist es, wenn dann noch die Opfer zu Tätern gemacht werden sollen und der Gewalttäter die wahrheitsgetreue Berichterstattung als „infame Lügen“ bezeichnet. Mayr-Melnhof hat sich von Anfang an jeder rationalen Diskussion über seine Gatterjagd entzogen. Vielmehr wollte er mit seiner Macht und seinem Geld Fakten schaffen. So klagte er den VGT mehrmals und versuchte das Dokumentieren seiner Gatterjagd zu verhindern. Als das nicht gelang, griff er zur Gewalt. Jetzt zählt er offenbar darauf, dass man ihm als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens jede Unwahrheit abkauft und dass er gerichtlich unantastbar bleibt. Doch wenn Österreich ein Rechtsstaat ist, hat er da die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Mit Gewaltattacken und Raub von Videokameras hat er den Bogen überspannt.

Es geht hier um keinen Privatkonflikt zwischen Mayr-Melnhof und VGT. Es geht hier um Tierschutz, der immerhin Staatsziel in der Bundesverfassung ist. Es geht hier um den Rechtsstaat, der Tierschützer davor schützen muss, bei ihrer wichtigen – legalen! – Tätigkeit von einem wildgewordenen Gatterjägermeister misshandelt und beraubt zu werden. Und es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als die Demokratie, in der es auch mittellosen Einzelpersonen möglich sein muss, reiche Großgrundbesitzer wegen Tierquälerei zu kritisieren. Und nicht zuletzt geht es ebenso um die von der Verfassung garantierte Gleichheit der Bürger und Bürgerinnen vor dem Gesetz, sodass es egal sein muss, ob ein mittelloser Tierschützer einen reichen Landesjägermeister attackiert oder umgekehrt, in beiden Fällen müssen Polizei und Justiz mit gleicher Akribie ermitteln und anklagen.

Rückfragen & Kontakt:

VGT - Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
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