Verwaltungsgericht Wien ermöglicht Geschlechtseintrag „nicht-binär“ und verurteilt Gender-Diskriminierung des Innenministeriums

Neben w, m, divers, inter, offen & kein Eintrag soll es bald nicht-binär geben. Körperliche Merkmale und traumatisierende Untersuchungen als Änderungsvoraussetzung stehen vor dem Aus.

Wien (OTS) Einen alternativen Geschlechtseintrag bekommen derzeit nur Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die das mit einem medizinischen Fachgutachten nachweisen. Davon ausgeschlossen sind also Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale eindeutig einem binären Geschlecht zugeordnet werden können. So steht es in der aktuell (noch nicht rechtskräftig) gesetzeswidrigen Handlungsanleitung des Innenministeriums (Nehammer-Erlass), die den gesetzeswidrigen Kickl-Erlass ersetze.

„Hätte die ÖVP recht mit ihrem Gender-Wahn, wäre der Straßenverkehr schon lang zusammengebrochen, weil am Führerschein steht gar kein Geschlecht drauf.“ – Pepper

Für trans und nicht-binäre Personen gab es keine Möglichkeit, einen anderen Eintrag außer w oder m zu bekommen, ebenso wenig gab es den Eintrag nicht-binär. Dagegen hat ein Gründungsmitglied von Venib – Verein nicht binär geklagt und vom Verwaltungsgericht Wien (noch nicht rechtskräftig) recht bekommen. Damit steht der Ausstellung neuer Dokumente mit korrektem Geschlechtseintrag „nicht-binär“ nur mehr das Innenministerium im Wege, das vermutlich in Revision gehen wird, um den Fall vor ein Höchstgericht zu bringen. Anhängig sind weiters die Genderklage sowie Verfahren auf Streichung und den Eintrag divers.

„Nach über einem Jahr Kampf ist es soweit! Jetzt gibt es mich endlich auch rechtlich schwarz auf weiß. Es ist wahnsinnig berührend und befreiend – und in Hinsicht, was es für die weitere Community heißt, alle Nerven wert.“ – Kläger*in

Die Erkenntnis ist ein Etappensieg auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung geschlechtlicher Minderheiten und dem Abbau staatlicher Diskriminierung. Erst vergangenes Wochenende wurde Venib für seine Arbeit mit dem Regenbogenball Award der HOSI Wien ausgezeichnet. Wir freuen uns, dass neben der Community auch die Gerichte auf unserer Seite stehen. Beim LGBTQIA+ Vernetzungstreffen von ÖVP und Grünen wurde das Thema ebenfalls angesprochen – Fazit: Die Politik brauche Zeit. Die Regierung wird sich jetzt wohl beeilen müssen.

Rückfragen & Kontakt:

Kläger*in, 06649737970
Genderklage: Pepper, info@genderklage.at, 067764458777
Venib: Djana Möslinger, venib@riseup.net

Foto: https://blog.genderklage.at/2023/02/vwg-enby-urteil/



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