Vermutetes deutsches Autokartell: Heimische Zuliefer-Betriebe und Autobesitzer als Geschädigte

Mitglieder des COBIN claims-Anwaltsbeirates prüfen Rechtsansprüche / Sammelklage

Wien (OTS) Das vermutete Kartell in der deutschen Auto-Industrie führt laut der Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden COBIN claims zu Schadenersatz-Ansprüchen der in Österreich stark vertretenen Zuliefer-Industrie sowie privaten wie gewerblichen Fahrzeughaltern. Laut „Spiegel“ sollen VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler jahrzehntelang geheime Absprachen über Technik, Kosten und Zulieferer getroffen haben. Auch sei darüber gesprochen worden, wie man die Kontrollstellen bezüglich der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen täuschen könne. 
„Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, so haben sich die beteiligten Konzerne der illegalen Wettbewerbsverzerrung und der Kartellbildung schuldig gemacht. Damit könnten etwa Preise gegenüber Autokunden künstlich hoch, gegenüber Zulieferern jedoch niedrig gehalten und auch Mitbewerber am Zulieferermarkt aus eben diesem gedrückt worden sein“, sagen die Anwälte Dr. Benedikt Wallner und Mag. Michael Poduschka, Mitglieder der Litigation Group VW-Fahrzeughalter bei COBIN claims. 

Neue Rechtsvorschriften stärken Rechte der Opfer

„Gerade recht kommt daher das neue Kartellgesetz. Sein Hauptziel ist die Stärkung der Rechte von Geschädigten, die durch kartellrechtswidrige Handlungen einen Nachteil erlitten haben. Viele neue Maßnahmen zielen ausdrücklich (,Private Law Enforcement‘) darauf ab, den Zugang zu vollständigem Schadenersatz auf allen Ebenen zu erleichtern. Ersatzfähig ist auch der entgangene Gewinn (zB. Absatzrückgang eines Zulieferers). Darüber hinaus ist die Schadenersatzforderung ab Eintritt des Schadens zu verzinsen“, erklären die Anwälte weiter.
Opfern von Kartellen stehen bei Schadenersatz-Verfahren erhebliche Beweiserleichterungen zur Verfügung: „Steht ein Kartell einmal fest, so besteht die widerlegbare gesetzliche Vermutung, dass der zwischen Wettbewerbern entstandene Schaden vom Kartell verursacht wurde. Dies bedeutet, es wird ,automatisch‘ angenommen, dass durch ein Kartell ein Schaden entstanden ist. In der Praxis hätten also die am Kartell beteiligten Konzerne zu beweisen, dass das Kartell keinen Preisaufschlag verursacht hat und eine Preiserhöhung auf andere Faktoren zurückzuführen war“, erklären Poduschka und Wallner: „Außerdem besteht eine Bindungswirkung an rechtskräftige Entscheidungen von Wettbewerbsbehörden für Schadenersatz-Prozesse.“ Das bedeutet: Bei Schadenersatz-Klagen können die Gerichte nicht von der vorgegebenen Linie der Wettbewerbsbehörden abweichen.
Außerdem kann jedes Kartellmitglied rechtlich belangt werden, egal ob die Kunden beim Kartell-Teilnehmer Produkte gekauft haben oder nicht. Das ist in der Praxis bei der Durchsetzung von Ansprüchen der Opfer ein großer Vorteil. „Es besteht eine Solidarhaftung der Kartellmitglieder. Solidarhaftung bedeutet, dass bei Wettbewerbsrechtsverletzungen durch gemeinschaftliches Handeln (etwa bei Absprachen über Technik, Kosten und Zulieferer) eine Haftung sämtlicher Schadensverursacher für den gesamten durch eine Wettbewerbsrechtsverletzung verursachten Schaden angeordnet wird“, so die beiden Anwälte. Ausnahmen bestehen jedoch unter gewissen Voraussetzungen für KMU und für Kronzeugen.

Strategie für Geschädigte

„Wir werden im Zug unserer VW-Sammelaktion weiter Ansprüche sammeln. Unter www.cobinclaims.at können sich bereits jetzt private und gewerbliche Halter von Autos der VW-Konzernmarken kostenlos und risikofrei registrieren“, sagt Oliver Jaindl, Obmann von COBIN claims. Die Kartell-Vorwürfe eröffnen nun aber eine neue Dimension im Fall VW bzw. führen zu einer Ausweitung der Affäre. Jaindl: „COBIN claims prüft nun auch Ansprüche, die sich für VW-Kunden aus den vermuteten Kartell-Absprachen ergeben. Neu hinzu kommt die Gruppe der heimischen Zulieferer. Es handelt sich nicht nur um die Großindustrie; darunter sind auch zahlreiche KMU, die die deutsche Autoindustrie beliefern. Wir laden die Unternehmen daher ein, sich unverbindlich mit COBIN claims in Verbindung zu setzen, da die heimische Zuliefer-Industrie nun Schulter an Schulter mit COBIN claims Ersatz für Schäden durch das vermutete Kartell einfordern muss.“

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Oliver Jaindl (Obmann): 01 / 376 00 31
www.cobinclaims.at
medien@cobinclaims.at

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