Verkehrsausschuss stimmt mehrheitlich für StVO-Novelle, die Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt

Abgeordnete aller Fraktionen befürworten Gespräche mit Bayern über Ausbau des Nordzulaufs zum Brenner-Basistunnel

Wien (PK) Der Verkehrsausschuss gab heute grünes Licht für die Novellierung von drei Verkehrsgesetzen. Anlass dafür gaben zum einen eine Reihe von technischen Neuerungen, auf die mit Anpassungen im Kraftfahrgesetz, in der Straßenverkehrsordnung und im Kraftfahrliniengesetz reagiert wird. Zudem will Verkehrsminister Norbert Hofer verkehrspolitische Vorhaben umsetzen. Dazu gehören Änderungen der StVO, mit denen Pilotversuche für Rechtsabbiegen bei Rot ermöglicht werden. Zudem sollen einige Regelungen für RadfahrerInnen vereinfacht und der Radverkehr so gefördert werden. Die Regelungen für Rechtsabbiegen bei Rot wurde allerdings nur von ÖVP, FPÖ und NEOS unterstützt, SPÖ und JETZT lehnen sie ab. Das Kraftfahrgesetz soll künftig eine Handhabe bieten, um Dokumentenbetrug bei Fahrzeugen vorzubeugen. Die Manipulation an emissionsmindernde Einrichtungen bzw. der Einbau von Abschalteinrichtungen werden verboten. Diese Novelle wurde nur von den Koalitionsparteien unterstützt. Verwaltungsvereinfachungen im Kraftfahrliniengesetz wurden hingegen einstimmig angenommen.

Mit einem Entschließungsantrag setzen sich die Abgeordneten der Koalition für politische Gespräche mit Bayern ein, um einen zeitgerechten Ausbau der Nordzulaufstrecke des Brenner-Basistunnels sicherzustellen. Der Antrag fand die Zustimmung aller Fraktionen. Abgelehnt wurden der Antrag der NEOS auf die Zulassung von Quads mit mehr als 15 kW für den Straßenverkehr. Ein Antrag der NEOS auf ein Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen wurde von ÖVP und FPÖ vertagt.

Straßenverkehrsordnung soll Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot erlauben

Um Versuche mit Rechtsabbiegen bei Rot möglich zu machen, werden in der Straßenverkehrsordnung (30. StVO-Novelle, 449 d.B. ) entsprechende Neuregelungen vorgenommen. Dazu wird auch eine entsprechende Zusatztafel für den Straßenverkehr gesetzlich normiert. Weitere Punkte der Novelle sind die Vereinfachung der Regeln für den Radverkehr, womit die Akzeptanz der Verhaltensregeln durch RadfahrerInnen gesteigert und auch eine frühe Benützung von Fahrrädern durch Schulkinder erleichtert werden soll. Bei der Verwendung von fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug auf Gehsteigen und Gehwegen entfällt künftig für Kinder über acht Jahren die Beaufsichtigungspflicht durch eine mindestens 16-jährige Person, sie bleibt aber bestehen, wenn solche Fahrzeuge elektrisch betrieben werden.

Zufrieden über die neuen Regelungen zeigten sich die Abgeordneten der Koalitionsparteien. Günther Kumpitsch (FPÖ) sah Rechtsabbiegen bei Rot unter bestimmten Bedingungen als Möglichkeit, den Verkehrsfluss zu erhöhen, in vielen Ländern funktioniere das bereits zufriedenstellend. Der Abgeordnete hob auch die neuen Regelungen hervor, die dazu beitragen sollen, dass die Benutzung von Kleinfahrzeugen besser geregelt und der Radverkehr gefördert wird. Kinder im Klassenverband sollen beispielsweise auch dann gemeinsame Ausfahrten machen können, wenn einzelne Kinder das Mindestalter noch nicht erreicht haben. Diesen Punkt hob auch Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) hervor. Wichtig sei es aber in allen Fällen, dass die Verkehrssicherheit gewahrt bleibe. Ein noch zu regelndes Problem stellen aus seiner Sicht E-Scooter dar, deren Verwendung immer mehr zunimmt. Auch Schmuckenschlager erwartet sich vom Rechtsabbiegen bei Rot Verbesserungen des des Verkehrsflusses und damit letztlich mehr Verkehrssicherheit.

Stephanie Cox von der Fraktion JETZT begrüßte die Maßnahmen für den Radverkehr. Ihre Fraktion werde diesen Gesetzesteilen zustimmen, nicht aber dem Rechtsabbiegen bei Rot, weshalb sie über diesen Punkt eine getrennte Abstimmung verlangte. Statt für Pkw und Lkw ein Rechtsabbiegen bei Rot zu erlauben, sollte man sie sinnvollerweise für RadfahrerInnen einführen, argumentierte sie und brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein.

Eine Reihe von Unklarheiten in den Bestimmungen sahen die Abgeordneten der SPÖ, welche die Novelle folglich insgesamt ablehnten. Die Definition von „Kleinfahrzeugen“ sei unklar und die Bestimmung, dass solche Fahrzeuge Gehsteige unter der Auflage der Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit benützen dürfen, nicht praxistauglich, sagte etwa Ausschussobmann Alois Stöger. SPÖ-Mandatar Dietmar Keck verwies wie JETZT-Abgeordnete Cox auf Einwände von Behindertenverbänden hin, die befürchten, dass Rechtsabbiegen bei Rot zu einer Gefährdung von Menschen mit Sehbehinderungen führen könnte.

NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff verknüpfte die Zustimmung seiner Fraktion mit der Erwartung, dass eine angemessene Evaluierung der Maßnahme erfolgt. Die Frage von elektrisch betriebenen Kleinfahrzeugen müsse viel grundsätzlicher angegangen werden, da man sonst Gefahr laufe, dass die StVO den rasant fortschreitenden Innovationen auf diesem Bereich stets hinterherhinkt.

Verkehrsminister Norbert Hofer betonte, dass bei der Vorbereitung der Novelle sehr genau darauf geachtet wurde, festzustellen, welche Arten von Kreuzungen sich für ein Rechtsabbiegen bei Rot überhaupt eignen. So dürfe es keinesfalls zu Gefährdungen von FußgängerInnen und RadfahrerInnen kommen. Er hoffe, dass im April dieses Jahres Pilotversuche an drei Kreuzungen in Linz durchgeführt werden können. Dabei lege man selbstverständlich auch Wert auf eine genaue Datenerhebung, nur wenn die Testergebnisse entsprechend ausfallen, werde man die Regelung allgemein umsetzen, betonte der Verkehrsminister. Aufgrund der positiven Erfahrungen in anderen Ländern erwarte er aber, dass sich das Rechtsabbiegen bei Rot auch in Österreich bewähren werde. Sein Ressort arbeite an einer allgemeinen Regelung für die Verwendung von E-Scootern im Straßenverkehr, sagte der Minister, hier zeichne sich ab, dass aufgrund der Eigenschaften dieser Fahrzeuge es wohl nicht möglich sein werde, sie für Gehsteige zu erlauben. Als praktikabelste Lösung zeichne sich eine Gleichstellung mit Fahrrädern ab. Die Nutzung elektrisch betriebener Kleinfahrzeuge sollte jedenfalls gefördert werden. Die Erfahrung zeige aber, dass diese Fahrzeuge mit Fahrrädern nicht völlig kompatibel sind, auf längere Sicht werde es daher wohl sinnvoll sein, für sie eigene Fahrspuren einzurichten, sagte Hofer.

Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich angenommen. Bei der getrennten Abstimmung erhielten die Regelungen für Rechtsabbiegen bei Rot nur die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und NEOS. Die restlichen Teile des Gesetzes wurden von allen Fraktionen außer der SPÖ gebilligt, also von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT. Der Abänderungsantrag der Fraktion JETZT fand neben der Antragstellerin nur die Unterstützung der SPÖ-Abgeordneten und wurde damit abgelehnt.

Kraftfahrgesetz: Verhinderung von Dokumentenbetrug und Abschaltung emissionsmindernder Einrichtungen

Das Kraftfahrgesetz (KFG) soll mit der 36. KFG-Novelle ( 471 d.B. ) eine zeitgemäße Anpassung erfahren. Neben einer Reihe von Begriffsbestimmungen, welche im Gesetz vorgenommen werden, ist auch geplant, dem Betrug durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen einen Riegel vorzuschieben. Die Ausstellung von Duplikaten von Fahrzeug-Genehmigungsdokumenten soll erst nach einer zwingenden Abfrage bei einer dafür vorgesehenen Datenbank möglich sein. Außerdem werden Änderungen von Fahrzeugen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens zur Folge haben, ausdrücklich für unzulässig erklärt. Abschalteinrichtungen oder Gegenstände zum Deaktivieren oder Manipulieren von emissionsmindernden Einrichtungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Verboten wird auch das Anbieten oder Bewerben der Durchführung solcher Änderungen und von nicht genehmigungsfähigem Chip-Tuning.

NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff war der Ansicht, dass die Neuregelungen nur mehr Unübersichtlichkeit schaffen werden. Dem Problem illegaler Abschalteinrichtungen und ähnlicher Apparaturen werde man auf nationaler Ebene so nicht beikommen, es brauche eine europäische Lösung. Ein besonderes Problem sah er, wie auch Abgeordnete Stephanie Cox (JETZT) und die SPÖ-Abgeordneten Dietmar Keck und Alois Stöger, bei den vorgesehenen Datenbanken. Es gebe keine ausreichende Vorsorge, dass diese nicht missbraucht werden, um personenbezogene Daten zu ermitteln, an denen etwa Versicherungen interessiert sein könnten, lautete die Befürchtung der Abgeordneten. ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf meinte hingegen, es bestehe keine erhöhte Gefahr, dass personenbezogene Daten ermittelt und weitergegeben werden können, 

Auf Widerspruch seitens der SPÖ stieß zudem die Regelung, wonach in Zukunft mehrere Fahrschulbewilligungen für eine Person möglich sein sollen, womit die so genannten Außenkursbewilligungen entfallen. Keck (SPÖ) befürchtete Probleme vor allem für kleinere Fahrschulen im ländlichen Raum, diese würden durch den Entfall solcher Außenkurse benachteiligt. Er brachte einen Abänderungsantrag ein, der eine Beibehaltung der Möglichkeit von Außenkursbewilligungen vorsieht. Er fand aber nur die Zustimmung der Opposition und wurde damit abgelehnt.

Günther Kumpitsch (FPÖ) sowie Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) widersprachen Keck und verwiesen darauf, dass die Änderung dem Wunsch des Fachverbandes der Fahrschulen nachkomme, welche daran interessiert seien, dass Missbrauch mit solchen Kursbewilligungen abgestellt wird. FPÖ-Abgeordnete Sandra Wassermann begrüßte die Regelungen, die Manipulationen an Fahrzeugmotoren unter Strafe stellen. Wie ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger begrüßte sie es außerdem, dass Organisationen wie Berg-, Höhlen und Wasserrettung sowie für FachärztInnen, die zu Hausgeburten unterwegs sind, die Verwendung von Blaulicht gestattet wird.     

Verkehrsminister Norbert Hofer hielt den Einwänden der Opposition entgegen, die Regelung der Fahrschulbewilligungen beruhe auf den Vorstellungen des Fachverbandes der Fahrschulen. Die geplanten Datenbanken würden keine personenbezogenen Daten enthalten und seien daher datenschutzrechtlich unbedenklich. Das sei auch die Auffassung des Datenschutzrates. Sollten tatsächlich Probleme in dieser Richtung auftreten, werde er selbstverständlich eine Reparatur der Regelung anstreben, betonte Hofer. Was die Bewilligungen zur Führung von Blaulicht betreffe, so bedeute das nicht, dass eine solche nur für die im Gesetz angeführten Organisationen möglich sei. Auch weiterhin bestehe die Möglichkeit, eine solche Bewilligung auf Landesebene zu beantragen, hielt der Verkehrsminister fest.

Die Novelle wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen. Eine von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Ausschussfeststellung, welche unterstreicht, dass es keine Verringerung der Sicherheit von Kindersitzen geben darf, erhielt neben den Stimmen der Koalition auch die Zustimmung der SPÖ.

NEOS: Quads mit mehr als 15 kW für den Straßenverkehr zulassen

Zur Debatte stand auch ein Antrag des NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker, der aber neben den NEOS nur die Zustimmung der SPÖ erhielt und damit abgelehnt wurde. Der Antrag spricht sich dafür aus, der zunehmenden Beliebtheit von Quads und All Terrain Vehicles (ATVs) gesetzlich Rechnung zu tragen. Fahrzeuge dieser Kategorien über 15 kW seien nämlich derzeit aus rein bürokratischen Gründen nicht auf Österreichs Straßen zugelassen, erläuterte NEOS-Verkehrssprecher Hoyos-Trauttmansdorff. Die Antwort bestehe in einer Anpassung der Fahrzeugklassen des Kraftfahrgesetzes, damit auch Quads, ATVs und Side-by-Side Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW berücksichtigt werden ( 426/A(E) ).

Kraftfahrliniengesetz: Vereinfachung von Beurkundung und Haltestellenverfahren finden breite Zustimmung

Mit einer Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes ( 448 d.B. ) soll Forderungen der Konzessionsbehörden entsprochen werden. Sie fand allgemeine Zustimmung und wurde einstimmig beschlossen. Ziel ist es, die Beurkundung von Bescheiden für nationale Kraftfahrlinienverkehre zu vereinfachen. Erleichtert werden soll auch das Haltestellenverfahren, da bisher nach jedem Wechsel eines Betreibers einer Kraftfahrlinie ein solches Verfahren erneut durchzuführen ist. Nun kann darauf verzichtet werden, wenn die Haltestelle schon vorher genehmigt war. Der Rufbusverkehr wird auf den innerstaatlichen Bereich eingeschränkt. ÖVP-Abgeordneter Johann Rädler sagte, die Vereinfachungen des Haltestellenverfahrens erfülle einen Wunsch der Gemeinden und sei daher zu begrüßen.

Abgeordnete: Zeitgerechten Ausbau der Nordzulaufstrecke des Brenner-Basistunnels sichern

Allgemeinen Zuspruch fand auch ein Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek (FPÖ) und Josef Lettenbichler (ÖVP). Er wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Die Abgeordneten weisen in Zusammenhang mit den gemeinsamen Planungen von ÖBB und der Deutschen Bahn für den Ausbau des Nordzulaufes zum Brenner-Basistunnel auf politische Aussagen in Bayern hin, welche die Trassenauswahl wieder in Frage stellen. Die Abgeordneten ersuchen daher den Verkehrsminister, mit dem bayrischen Ministerpräsidenten in konstruktive Gespräche zu treten ( 443/A(E) ), damit rasche Entscheidungen für den Ausbau fallen. Die ÖVP-Abgeordneten Walter Rauch und Josef Lettenbichler bedauerten, dass sich in der Frage des zeitgerechten Baus des Nordzulaufs, über den schon ein allgemeiner Konsens bestanden habe, sich die Haltung Bayerns nun verändert habe. Es gelte, dafür zu sorgen, dass das Jahrhundertprojekt Brenner-Basistunnel, erfolgreich umgesetzt werde und alles getan wird, um eine Verkehrsentlastung des Unterinntals zu erreichen, betonten auch die SPÖ-Abgeordneten Christian Kovacevic, Maximilian Unterrainer und Alois Stöger.

Verkehrsminister Hofer unterstrich, dass er die Gespräche zu diesem Thema bald aufnehmen wolle. Er erwarte sich zudem, dass die Entscheidung über die deutsche Autobahnmaut für Österreich neue Spielräume ermöglichen werde. Er halte es nach wie vor richtig, gegen eine einheitliche europäische Mautlösung aufzutreten, da Österreich als Alpen- und Transitland vor völlig anderen Voraussetzungen stehe und die Bevölkerung der Alpentäler besonderen Belastungen ausgesetzt sei.

NEOS fordern allgemeines Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen

Auf die ständige Zunahme des Schwerverkehrs auf Österreichs hochrangigem Straßennetz verweist NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. Der Abgeordnete fordert daher eine Verordnung des Verkehrsministers, die gezielte Überholverbote für den Schwerverkehr auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen vorsieht ( 526/A(E) ). Nach wie vor seien es vor allem überholende Schwerfahrzeuge auf zweispurigen Autobahnstrecken, die Probleme für den Verkehrsfluss verursachen, begründete der Abgeordnete seinen Antrag. Ausschussobmann Alois Stöger (SPÖ) unterstützte den Vorschlag. FPÖ-Verkehrssprecher Hafenecker hatte ebenfalls Verständnis für das Anliegen. Das aufgezeigte Problem bestehe, es gebe jedoch bereits die Möglichkeit von Überholverboten. Verbote für weitere Streckenabschnitte würden geprüft, bis dahin sei eine Vertagung des Antrags sinnvoll. ÖVP-Abgeordnete Kirchbaumer schloss sich der Argumentation an und gab außerdem zu bedenken, dass ein allgemeines Überholverbot nicht in allen Bereichen sinnvoll sei. (Schluss) sox

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