Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika-Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika

Das BMASGK weist auf die Rechtslage im Umgang mit Cannabinoid-haltigen Extrakten in Lebensmittel und Kosmetika hin.

Wien (OTS) Das Bundesministerium für Arbeits, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz macht per Erlass nochmals auf die bestehende Gesetzeslage aufmerksam. Cannabinoid-haltige Extrakte, die zumeist als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, zunehmend aber auch in Lebensmitteln wie beispielsweise Süßwaren oder Kuchen eingesetzt und angeboten werden fallen unter die „Novel-Food“ (Neuartige Lebensmittel) Verordnung der EU und dürfen daher nicht in Verkehr gebracht werden.

Bei dem Einsatz von Cannabis und daraus hergestellten Extrakten in kosmetischen Mitteln ist ein Inverkehrbringen auf Grund einer EG Verordnung ebenfalls untersagt.

Um dem unerlaubten Inverkehrbringen dieser Produkte entgegenzuwirken erging Anfang der Woche ein Erlass des BMASGK wonach der Handel dieser Lebensmittel und Kosmetika definitiv nicht erlaubt ist.

 

Für pflanzliche Raucherzeugnisse gilt laut TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) die gesetzliche Melde- und Kennzeichnungsverpflichtungen. Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird, oder sich die Zusammensetzung eines Produkts ändert, müssen dem BMASGK alle Inhaltsstoffe gemeldet werden.

Zwingend einzuhalten ist der im Suchtmittelgesetz geregelte THC Wert, der die Grenze von 0,3% (die Substanz, die nach dem Suchtmittelrecht verboten ist und die berauschende bekannte Wirkung hat) nicht überschreiten darf. Im tabakrechtlichen Kontext ist dieser Wert auch so auszulegen, als diese nur dann als unterschritten gilt, wenn der THC-Gehalt auch nach einer im Zuge des Verbrennungsprozesses erfolgten Umwandlung von THCa in THC die 0,3% nicht übersteigt.

 

 

Informationen zum Thema Cannabis und befinden sich auf folgender Homepage:

https://www.ages.at/service/sie-fragen-wir-antworten/hanf/

 

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
+43 (1) 71100-86 2456
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
www.facebook.com/sozialministerium

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.