Verfassungsdienst – Drozda kritisiert „Zerschlagung“

Wittmann vermutet Uneinigkeit bei FPÖ und ÖVP über Machtaufteilung – Antrag für Bundesministeriengesetz fehlt noch immer

Wien (OTS/SK) - Scharfe Kritik an der Übersiedlung von Teilen des Verfassungsdienstes ins Justizministerium übt der stv. SPÖ-Klubchef Thomas Drozda. „Hier droht die Zerschlagung dieser traditionsreichen Sektion, die von allen Parteien – ob Regierung oder Opposition – für ihre Expertise immer hoch geschätzt wurde und eine immens wichtige Rolle für verfassungs- und grundrechtspolitische Entscheidungen hatte und hat“, so Drozda. Der Verfassungsdienst hätte 2018 seinen 100. Geburtstag gefeiert. **** 

Kernaufgabe des Verfassungdienstes (VD) – neben weiteren Aufgaben wie der Betreuung des Datenschutzrats, Volksgruppen oder Medienrecht – ist die Expertise und Beratung aller Ressorts in Verfassungs- und Grundrechtsfragen, bei der diesen auch aufgezeigt wird, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen etwa für einfachgesetzliche Regelungen sind, so Drozda, der als Kanzleramtsminister eng mit dem VD zusammengearbeitet hat.

„An diesen Gutachten haben sich die Fraktionen – ob Regierung oder Opposition – in ihrer Politik orientiert. Dass der Verfassungsdienst nun möglicherweise zerschlagen werden soll, wäre eine krasse Fehlentscheidung der neuen Regierung, kritisiert Drozda.

Wie genau die Aufgaben des Verfassungsdienstes aufgeteilt sind, könne man freilich noch nicht sagen, weil der Antrag für die Änderung des Bundesministeriengesetzes der SPÖ noch immer nicht vorliegt. „Das ist entgegen alle parlamentarischen Usancen und eine Missachtung des Nationalrats“, ist SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann höchst verärgert. „Denn es ist üblich, dass Abänderungsanträge 24 Stunden vor einem Ausschuss der Opposition vorliegen – der Verfassungsausschuss beginnt heute um 18 Uhr, wir haben noch immer keinen Antrag. Entweder weil ÖVP und FPÖ ihre Aufteilung der Ministerien und Kompetenzen so lange wie möglich vor der Öffentlichkeit geheim halten wollen – oder weil sich die beiden über die Machtaufteilung der Republik noch nicht einig sind.“ (Schluss) ah

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