Verfassungsausschuss: Verstärkte Einbindung des Parlaments bei der Umsetzung der SDGs eingeleitet

Weitere Oppositionsanträge zum Bereich des VfGH, Recht auf Bargeld und Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Wien (PK) In der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses wurde eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem Parlament zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen auf den Weg gebracht. Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler sah den einstimmigen Beschluss als wichtiges Zeichen und kündigte die Einrichtung einer Steuerungsgruppe im Kanzleramt an. Weitere Oppositionsanträge zur Ausweitung der Kompetenzen des VfGH, zur Verankerung des Bargelds in der Verfassung sowie zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses wurden von ÖVP und Grünen vertagt.

SDGs: Intensivere Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung auf den Weg gebracht

Der Verfassungsausschuss hat sich heute einstimmig dafür ausgesprochen, eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem Parlament in Bezug auf die SDGs zu etablieren. Dazu hatten ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS einen gemeinsamen Ausschussantrag eingebracht. Die Basis dafür bildete ein Entschließungsantrag der SPÖ (260/A(E)), der die regelmäßige Information der Abgeordneten über den aktuellen Stand der Umsetzung SDGs durch die Regierung einfordert.

Im ersten Halbjahr 2021 soll nun der Freiwillige Nationale Bericht (FNU) zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele im Nationalrat diskutiert werden. Zudem soll 2021 ein Mechanismus geschaffen werden, der das Parlament einbindet und dabei die umfassende horizontale Wirkung der SDGs in vollem Ausmaß berücksichtigt.

Es sei gelungen, das komplexe Instrument der SDGs näher an das Parlament und die Verwaltung zu holen, zeigte sich Petra Bayr (SPÖ) zufrieden. Es gehe nicht um die Erfindung eines neuen Berichtswesens, sondern um mehr Informationen für das Parlament, welches Ministerium mit welchem Budget für die Umsetzung der SDGs zuständig ist. Der nun eingeleitete Prozess sei ein Schritt in die richtige Richtung, so Bayr weiter.

Die Umsetzung der SDGs nehme nun „Fahrt auf“, unterstrich Astrid Rössler (Grüne), die den Vier-Parteien-Ausschussantrag einbrachte. Wichtig sei, dass der Antrag nicht nur an das Bundeskanzleramt adressiert sei, sondern an die gesamte Bundesregierung, um in allen Ausschüssen in Dialog mit dem Parlament zu treten. Darüber hinaus ist für Rössler auch die Einbindung der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und der Gemeinden von zentraler Bedeutung.

Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) dankte Petra Bayr (SPÖ) für ihre Vorreiter-Rolle, die viel zur Sensibilisierung in diesem Bereich beigetragen habe. Sie zeigte sich über die Aufwertung des Parlaments erfreut, nun gelte es gegenüber allen 183 Abgeordneten Aufklärungsarbeit zu den SDGs zu leisten.

Auch Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler sah die gemeinsame Beschlussfassung des Ausschusses als wichtiges Zeichen. Sie kündigte an, eine Steuerungsgruppe im Kanzleramt unter Einbindung aller wichtigen Stakeholder zur weiteren Umsetzung der SDGs einzurichten.

NEOS: VfGH soll einstweilige Anordnungen erlassen können

Um Grund- und Freiheitsrechte sorgen sich die NEOS. Wenn Gesetze oder Verordnungen angefochten werden, stehe in der Regel erst nach monate- bzw. sogar jahrelangem Verfahren fest, ob eine freiheitsbeschränkende Maßnahme verhältnismäßig und mit den Grundrechten vereinbar ist, kritisieren sie und plädieren in diesem Sinn für eine Änderung der Bundesverfassung (444/A(E)). Analog zum Bundesverfassungsgericht in Deutschland soll auch der VfGH im Zuge einer Normenprüfung eine vorläufige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile erlassen können. Gerade in der Krise wäre eine solche Möglichkeit wichtig, argumentiert Nikolaus Scherak.

Man könne die Praxis in Österreich und Deutschland nicht miteinander vergleichen, hielt Wolfgang Gerstl (ÖVP) fest. Im Gegensatz zu Deutschland würden die Verfahren des VfGH durchschnittlich nur etwa vier Monate dauern. Das Ansinnen der NEOS könnte sogar zu einer Verzögerung der Verfahren führen, da dadurch ein Zwischenschritt gesetzt werde. Gerstl sprach sich für weitere Diskussionen im Ausschuss, unter Einbeziehung des Verfassungsgerichtshofpräsidenten, aus und stellte einen Vertagungsantrag. Der bereits einmal vertagte NEOS-Antrag wurde ein weiteres Mal mit den Stimmen von ÖVP und Grünen in die Warteschleife geschickt.

Nikolaus Scherak (NEOS) konnte den Argumenten Wolfgang Gerstls nichts abgewinnen und kritisierte die wiederholte Vertagung. In der Systematik der Verfahren sei zwar der österreichische Verfassungsgerichtshof schneller als sein deutsches Pendant, es gehe ihm aber vor allem um die Beschleunigung der Rechtssicherheit, betonte Scherak.

Harald Stefan (FPÖ) konnte der Initiative der NEOS nichts abgewinnen. Das derzeitige System der Sessionen des Verfassungsgerichtshofs habe sich als gut und richtig herausgestellt.

Man könne vieles kritisieren, aber in dieser unglaublichen Ausnahmesituation tue die Bundesregierung alles, um der Bevölkerung Sicherheit zu gewährleisten, unterstrich Bundesministerin Edtstadler. Auch die Regierung fühle sich den Grund- und Freiheitsrechten verpflichtet, aber in dieser Krisensituation dürfe man nicht alles in Frage stellen was bisher gut funktioniert habe. Auch Edtstadler betonte, dass ein Vergleich mit Deutschland nicht möglich sei, denn in Österreich würden die Verfahren mit vier Monaten deutlich schneller sein. Das Prinzip der Session habe sich bewährt, falls notwendig könne der VfGH auch eine Zwischensession einberufen.

SPÖ: Bei unzureichenden Anfragebeantwortungen soll Verfassungsgerichtshof eingeschaltet werden

Laut SPÖ werden schriftliche Anfragen von Abgeordneten oft nur unzureichend durch die Regierung beantwortet. Deshalb soll es bei Streitfällen künftig die Möglichkeit geben, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten (58/A) – allerdings nur dann, wenn es um die Klärung grundsätzlicher Fragen geht. Damit will die SPÖ eine Lähmung des VfGH durch hunderte Beschwerden vermeiden. Auf Basis der an ihn herangetragenen Fälle könnte der Verfassungsgerichtshof Leitlinien für die Beantwortung von Anfragen festlegen.

Christian Drobits (SPÖ) sprach sich für die Aufwertung der Rolle des Verfassungsgerichtshofes aus. Dieser sei geeignet, um über die Verfassungsmäßigkeit der Anfragebeantwortungen zu entscheiden. Die Präsidialkonferenz des Nationalrats habe zwar in den letzten Monaten versucht, auf die Bundesregierung einzuwirken, dies sei aber nicht von Erfolg gekrönt gewesen, so Drobits weiter. Harald Stefan (FPÖ) sah dies ähnlich. Auch seine Fraktion sei oftmals sehr unzufrieden mit den Anfragebeantwortungen.

Agnes Prammer Sirkka (Grüne) zeigte sich seitens der Grünen offen, das Thema der Einbindung des Verfassungsgerichtshofes weiter zu diskutieren. Das gerade in Ausarbeitung befindliche Informationsfreiheitsgesetz gehe auch in diese Richtung, Deshalb stellte Prammer Sirkka einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde.

FPÖ fordert verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Barzahlung

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde auch ein FPÖ-Antrag (175/A), der eine verfassungsrechtliche Absicherung von der Bargeldzahlung einfordert, vertagt. Eine Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der BürgerInnen und in das Recht auf Datenschutz dar, argumentieren Herbert Kickl und Susanne Fürst. Daher sollten ihrer Meinung nach weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der BürgerInnen in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten. Auch in der letzten Legislaturperiode hatte es bereits einen ähnlichen Vorstoß gegeben, der allerdings an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gescheitert war.

Dieses Thema bringe die FPÖ immer wieder im Verfassungsausschuss ein, hielt FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst fest. Aktueller Anlass sei die in der Corona-Krise aufgekommene Diskussion um den „Digitalen Euro“. Es gebe hier viele Dinge zu kritisieren, wie mögliche technische Probleme, Negativzinsen oder die Sichtbarkeit jeder Kontobewegung. Das Bargeld sei ein „Ort der Freiheit“, bei einer Abschaffung würden viele Einschränkungen möglich sein. Man müsse anerkennen, dass der Erhalt der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen sei, so Fürst weiter.

In der letzten Gesetzgebungsperiode sei man „knapp daran gewesen“ das Bargeld verfassungsrechtlich zu schützen, doch leider sei die SPÖ dann „umgefallen“, hielt Wolfgang Gerstl (ÖVP) fest. Inhaltlich sei er einer Meinung mit der FPÖ, jedoch sehe er nun keinen Grund zur Eile. Man solle sich die daraus resultierende Rechtswirkung noch genauer ansehen.

Amtsgeheimnis soll durch eine umfassende Informationspflicht der Behörden ersetzt werden

Für Diskussion im Ausschuss sorgte einmal mehr das Thema Amtsgeheimnis. Basis für die Debatte bildeten zwei Gesetzesanträge der SPÖ (60/A, 61/A) und eine Initiative der NEOS (453/A), die schließlich einmal mehr vertagt wurden. Beiden Parteien geht es darum, das Amtsgeheimnis durch eine umfassende Informationspflicht der Behörden zu ersetzen, wobei ihre Anträge an Vorschläge anknüpfen, die bereits in der 25. Gesetzgebungsperiode zur Diskussion standen (siehe dazu 395 d.B. aus der XXV. Gesetzgebungsperiode). Damals waren die Verhandlungen bereits weit gediehen, scheiterten letztlich jedoch.

Der NEOS-Antrag geht dabei in einigen Punkten über die Vorstellungen der SPÖ hinaus. So schlägt Nikolaus Scherak die Einrichtung eines Informationsbeauftragten und eine kürzere Frist für Auskunftserteilungen vor. Zudem sollen seiner Meinung nach nicht nur Auskunftsbegehren, sondern auch verlangte Bescheide im Falle einer Auskunftsverweigerung kostenlos sein.

Das Thema Informationsfreiheit sei schon in mehreren Regierungsperioden bearbeitet worden, auch die SPÖ habe dazu schon zahlreiche Anträge eingebracht, stellte Christian Drobits (SPÖ) fest. Die Bundesministerin habe einen Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes für diesen Herbst in Aussicht gestellt, aber leider sei hier noch nichts auf parlamentarischer Ebene geschehen. Deshalb habe man die entsprechenden Anträge wieder eingebracht.

ÖVP-Mandatar Wolfgang Gerstl verwies auf die guten und konstruktiven Gespräche unter Einbindung aller Fraktionen. Generell sei man sich einig, im Detail gebe es aber noch Diskussionsbedarf. Etwa gehören noch das Interpellationsrecht sowie die ausgelagerten Gesellschaften berücksichtigt.

Sie habe auch an eine raschere Umsetzung geglaubt, so Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler in ihrer Wortmeldung. Auch sie sei schon ungeduldig, es gehe jetzt darum, noch Gespräche mit den Bundesländern zu führen, da diese dann auch das beschlossene Regelwerk umsetzen müssten. Ihr sei aber sehr wohl die gesamtstaatliche Verantwortung zur Umsetzung der Informationspflicht bewusst, so Edtstadler weiter. (Schluss Verfassungsausschuss) med


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