Verfahrenserleichterungen für Familien mit Kindern mit Behinderung bei Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe beschlossen

Anhebung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld sowie zahlreiche Oppositionsanträge im Familienausschuss behandelt

Wien (PK) Neben der Anhebung der Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld beschloss der Familienausschuss heute auch Verfahrenserleichterungen für Familien mit Kindern mit einer erheblichen Behinderung. Minderjährige Behindertenpassinhaber:innen mussten bisher bei Verfahren zur Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservices erbringen, obwohl die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für diese Personengruppe ident sind. Dies soll durch die entsprechende Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes ab 1. März 2023 nicht mehr notwendig sein. In Hinkunft reicht der Behindertenpass als Nachweis für den Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe aus.

Außerdem lagen dem Ausschuss eine breite Palette an oppositionellen Forderungen vor, die allesamt mit ÖVP-Grünen-Mehrheit vertagt wurden. Die SPÖ machte sich nicht nur für die Bereitstellung eines kostenfreien, qualitativ hochwertigen Mittagessens für alle Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen stark, sondern trat auch für die Ausweitung der Schülerfreifahrt sowie eine Stärkung der Kinderrechte ein. Von freiheitlicher Seite wurden weitere finanzielle Verbesserungen für Familien verlangt, die von einer automatischen Inflationsanpassung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags ab dem Jahr 2025 bis hin zu einer Verdoppelung bestimmter Freibeträge reichten. Die NEOS hielten unter anderem an ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr fest und schlugen Anpassungen bei der Schulfahrtbeihilfe und der Schülerfreifahrt für Kinder von getrennt lebenden Eltern vor. Überdies sprachen sie Probleme bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes an.

Reduktion des Verwaltungsaufwands bei Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe wird von allen Fraktionen begrüßt

Basierend auf einer im Juni dieses Jahres von allen Fraktionen beschlossenen Entschließung brachten ÖVP und Grüne heute einen Abänderungsantrag zum Familienlastenausgleichsgesetz (2418/A) ein. Damit wird das an die Frauenministerin, den Gesundheitsminister und den Finanzminister gerichtete Ersuchen, das Verfahren für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe bei minderjährigen Antragsteller:innen, die zugleich auch bereits Behindertenpassinhaber:innen sind, entsprechend zu vereinfachen

und zu beschleunigen, nun legistisch umgesetzt.

Für erheblich behinderte Kinder wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt, der derzeit 155,90 € pro Monat beträgt. Für dessen Zuerkennung ist ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % nach der Einschätzungsverordnung des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie bei volljährigen Familienbeihilfebezieher:innen der Nachweis, dass die Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, erforderlich. Minderjährige Behindertenpassinhaber:innen mussten bisher jedoch einen zusätzlichen Nachweis des Sozialministeriumservice erbringen, obwohl die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für die Personengruppe ident sind. Da nunmehr das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumsservice) die nötigen Daten aus dem Behindertenpassverfahren an das Finanzamt übermittelt, ersparen sich die Betroffenen nicht nur die bisher nötige gesonderte ärztliche Untersuchung, sondern auch zusätzliche Behördenwege. Weiters werden die Parteienrechte erweitert, indem in Verfahren ohne Vorliegen eines Behindertenpasses die Übermittlung der Gutachten an alle antragstellenden Personen durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen automatisch erfolgen soll.

Die oppositionellen Redner:innen stimmten inhaltlich mit dem Anliegen überein, übten jedoch Kritik daran, dass den Fraktionen der Abänderungsantrag erst gestern Abend übermittelt wurde. Die Novelle wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Anpassungen der Zuverdienstgrenzen im Kinderbetreuungsgeldgesetz einstimmig beschlossen

Anknüpfend an das vor Kurzem beschlossene dritte Teuerungs-Entlastungspaket, das jährliche Valorisierungen zahlreicher Familien- und Sozialleistungen ab dem Jahr 2023 enthält, erachten ÖVP und Grüne weitere Änderungen beim Kinderbetreuungsgeldgesetz für notwendig (2980/A). Um eine geringfügige Beschäftigung während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes und der in bestimmten Fällen vorgesehenen Beihilfe weiterhin zu ermöglichen, sollen unter anderem die diesbezüglichen Grenzbeträge von 7.600 € auf 7.800 € (einkommensabhängige Variante) bzw. von 16.200 € auf 18.000 € (pauschale Variante) erhöht werden.

Laut ÖVP-Mandatarin Bettina Rausch werde dadurch die Vielfalt an verschiedenen Lebensrealitäten von Familien in Österreich praxisnah abgebildet. SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer bezeichnete die Anpassung als gut und wichtig, hätte sich aber im Sinne der Planungssicherheit für die Eltern eine frühere parlamentarische Auseinandersetzung gewünscht. Auch Edith Mühlberghuber (FPÖ) und Michael Bernhard (NEOS) bewerteten den Vorstoß positiv, wenngleich der NEOS-Mandatar noch höhere Zuverdienstgrenzen als passend erachtet hätte.

Der Gesetzesantrag wurde einstimmig angenommen.

SPÖ will kostenfreies, qualitativ hochwertiges Mittagessen für alle Kinder in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen sicherstellen

Die SPÖ appelliert an die Familienministerin, sich dafür einzusetzen, dass alle Kinder an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ein kostenfreies und qualitativ hochwertiges Mittagessen erhalten (2973/A(E)). Diese Maßnahme würde nicht nur die Ernährungssituation und Gesundheit der Kinder in Österreich verbessern, sondern wäre auch eine wichtige Unterstützung in Zeiten hoher Inflation. Nach Ansicht von Petra Wimmer müsste zudem gewährleistet werden, dass den jeweiligen Trägern der Bildungseinrichtungen die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Die Antragstellerin untermauert ihre Forderung mit dem Hinweis, dass laut aktuellen Erhebungen 368.000 Kinder und Jugendliche (23 %) in Österreich armuts- und ausgrenzungsgefährdet seien. Jeden Tag eine warme Mahlzeit zur Verfügung zu haben, sei für sie nicht selbstverständlich. Man könne sich auch ein Beispiel am Burgenland nehmen, wo die Verpflegung der Kinder bereits zu 50 % in Bioqualität erfolge.

Die SPÖ habe damit eine langjährige Forderung der NEOS übernommen, meinte Abgeordneter Michael Bernhard. Er würde allerdings die Finanzierung aus dem FLAF statt aus dem regulären Budget präferieren. FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber gab zu bedenken, dass eine bundeseinheitliche Lösung in dieser Frage in der Praxis schwer „zu stemmen“ sei.

Ausweitung der Freifahrten auf Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr und Anpassung der Schulfahrtbeihilfe und der Schülerfreifahrt im Sinne der Doppelresidenz

Aufgrund der aktuellen Teuerungswellen könnten sich viele Eltern oft auch nicht mehr die Ausgaben für den öffentlichen Transport in den Kindergarten leisten und würden wieder auf Privatautos zurückgreifen müssen, zeigt Petra Wimmer (SPÖ) aus. Diese Entwicklung sei wenig förderlich, da es die Organisation des Familienlebens und die Vereinbarkeit mit dem Beruf noch zusätzlich erschwere. Zahlreiche Gemeinden hätten bereits reagiert und Kindergartenbusse eingerichtet. Dadurch würden die Familien und auch das allgemeine Verkehrsaufkommen reduziert. Sie regt daher eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes an, damit künftig nicht nur Schüler:innen und Lehrlinge von den Freifahrten profitieren, sondern auch Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr. Die Kosten, die durch die Ausweitung auf diese Personengruppe entstehen, sollten den Verkehrsverbünden durch Mittel des Familienlastenausgleichsfonds ersetzt werden (2972/A(E)).

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) sprach von einem berechtigten Anliegen, für dessen Lösung jedoch die Länder und Gemeinden zuständig seien. Darauf wies auch Norbert Sieber (ÖVP) hin, der zudem die deutliche Mittelaufstockung um 8 % in diesem Bereich hervorhob.

Das Thema Schülerfreiheit stand auch im Fokus eines Entschließungsantrags der NEOS, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass das Modell der Doppelresidenz bereits von 15 % aller geschiedenen Paare praktiziert werde (249/A(E)). Diese Personengruppe stehe vor dem Problem, dass die Schulfahrtbeihilfe und die Schülerfreifahrt nur für den Schulweg zum Hauptwohnort des Kindes gewährt werden. Dadurch würden viele Familien in Österreich benachteiligt und den betroffenen Schüler:innen erschwert, beide Elternteile gut erreichen zu können, argumentierte Michael Bernhard (NEOS). Durch eine entsprechende Novellierung des  Familienlastenausgleichsgesetzes könnte auf einfache Weise dafür gesorgt werden, dass Schüler:nnen, die zwei Wohnsitze im Sinne der „Doppelresidenz“ haben, für beide Strecken Beihilfe oder Freifahrt beantragen können.

Vertreter:innen der ÖVP führten praktische Probleme bei der Umsetzung ins Treffen und verwiesen auf die in vielen Bundesländern bereits erhältlichen Jugendtickets für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

FPÖ fordert weitere finanzielle Verbesserungen für Familien und Verbesserungen beim Familienbonus Plus

Der Katholische Familienverband habe das Teuerungs-Entlastungspaket II grundsätzlich begrüßt, sich in einzelnen Bereichen aber weitreichendere Verbesserungen gewünscht, heißt es in einem Entschließungsantrag der FPÖ (2995/A(E)). Die Freiheitlichen schließen sich diesem Anliegen an und fordern daher ebenso eine automatische Inflationsanpassung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags ab dem Jahr 2025. Weiters sehen sie einen dringenden Handlungsbedarf bei zwei Freibeträgen, die einerseits Kinder mit Behinderung andererseits die Kosten für auswärtige Berufsausbildung betreffen. Da diese seit 34 Jahren nicht mehr angepasst wurden, sollten sie verdoppelt und künftig automatisch valorisiert werden, forderte FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber. Weiters brauche es nach Ansicht der Freiheitlichen Adaptierungen beim Familienbonus Plus, da das Modell verschiedene Familienkonstellationen, vor allem getrennt lebende bzw. geschiedene Eltern sowie Pflegeeltern, benachteilige (515/A(E)). So könnten etwa geschiedene Frauen, die mit einem neuen Partner zusammenleben, oft nicht vom Bonus profitieren, da sie selbst zu wenig verdienen, erläuterte Rosa Ecker

Eine automatische Anpassung der angesprochenen Leistungen beurteilte Abgeordneter Michael Berhard (NEOS) kritisch. Verbesserungen für Pflegeeltern stimme er zu; dazu finde sich im Antrag aber auch keine Lösung. Joachim Schnabel (ÖVP) und Barbara Neßler (Grüne) erinnerten an die zahlreichen Fortschritte für die Familien, wie zum Beispiel die automatische Valorisierung vieler Familienleistungen und steuerlicher Absetzbeträge. Außerdem wurde der Kindermehrbetrag kräftig erhöht. Mittlerweile wurde bei den getrennt lebenden Eltern nachgebessert, informierte Gudrun Kugler (ÖVP), die auch auf die Möglichkeit zur monatsweisen Beantragung des Familienbonus verwies.

SPÖ: Stärkerer Fokus auf Kinderrechte und Verankerung eines unabhängigen Monitoring-Ausschusses zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Auch wenn letztes Jahr der 30. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention gefeiert wurde, stelle die Einhaltung der Kinderrechte noch lange keine Selbstverständlichkeit dar, heißt es in einem weiteren SPÖ-Antrag (1047/A(E)). Vor allem während der Corona-Pandemie habe die türkis-grüne Regierung zu wenig Rücksicht auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen genommen. Eva Maria Holzleitner drängt erneut darauf, dass die Familienministerin die Kinderrechte stärker in den Fokus ihrer Arbeit rückt.  Außerdem sollten nicht nur die Empfehlungen des UN-Kinderrechte-Ausschusses ernst genommen, sondern auch ein deutliches Zeichen der Sichtbarmachung und Wertschätzung gesetzt werden. Aus diesem Grund schlägt die SPÖ-Fraktion vor, jährlich am 20. November, dem internationalen Tag der Kinderrechte, alle Bundesministerien mit einer Kinderrechte-Fahne zu beflaggen.

Um die Zielsetzungen des Vertrags auf nationaler Ebene umzusetzen, wurde im Jahr 2012 ein Kinderrechte-Monitoring-Board eingerichtet, das jedoch bis dato budgetär nicht abgesichert sei, gibt Holzleitner weiter zu bedenken. Dies habe u.a. dazu geführt, dass die Mehrzahl der Projektgruppen nicht mehr aktiv sei. Es wäre aus ihrer Sicht daher wichtig, ein politisch unabhängiges Gremium einzurichten, dessen Arbeit institutionell verankert und mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Als Vorlage dazu könnte der bereits bestehende Monitoring-Ausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention, der im Sozialministerium angesiedelt ist, dienen (1280/A(E)). Auch NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler hatte den Eindruck, dass das Board finanziell nicht ausreichend abgesichert und somit zahnlos sei. Österreich sei im internationalen Vergleich ein Musterschüler in Sachen Kinderrechte, hielt Norbert Sieber (ÖVP) den Oppositionsparteien entgegen. Er war auch überzeugt davon, dass das Board „anständig“ dotiert sei.

Ihr Ressort setze sich auf vielen Ebenen für die Stärkung der Kinderrechte ein, betonte Familienministerin Susanne Raab. Erst gestern habe das Bundeskanzleramt in Kooperation mit dem Verband Österreichischer Zeitungen Journalist:innen für ihre besonders engagierte Berichterstattung im Themenbereich Kinderrechte ausgezeichnet. Deutlich mehr Mittel gebe es auch für die Familienberatungsstellen und den Ausbau der Gewaltschutzmaßnahmen.

NEOS: Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz, Neuregelung der Karenzzeiten, Auszahlungsprobleme beim Kinderbetreuungsgeld

Bis zur vollständigen Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sei es noch ein weiter Weg, konstatierte NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard in einem weiteren Entschließungsantrag seiner Fraktion (951/A(E)), der schon vor zwei Jahren eingebracht wurde. Während etwa nur ein Mann von zehn teilzeitbeschäftigt sei, treffe dies auf jede zweite Frau zu (2019: 47,1 %). Die Corona-Krise habe überdies deutlich gezeigt, dass die Aufgabe, Beruf, Kinderbetreuung, Home-Schooling, Partnerschaft und Familienalltag unter einen Hut zu bringen, insbesondere den Frauen zufalle und sie vor große Herausforderungen stelle. Es brauche aus Sicht der NEOS nicht nur einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres, sondern auch die Erhöhung der Qualitätsstandards (inklusive längere Öffnungszeiten und weniger Schließtage) im Zuge des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen. Unterstützung dafür kam von SPÖ-Vertreter Maximilian Köllner. Seine Partei setze sich ebenso wie die Sozialpartner seit langer Zeit für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ein.

Außerdem erinnert Bernhard die Bundesregierung daran, dass die EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Österreich noch nicht umgesetzt wurde (2748/A(E)). Wichtig wäre nach Auffassung der NEOS vor allem eine neue Verteilung der Karenzzeiten, um eine höhere Väterbeteiligung zu erreichen. Die das Kinderbetreuungsgeldgesetz betreffenden Abschnitte seien schon übererfüllt, hielt Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) den NEOS entgegen, die noch offenen Punkte würden in die Zuständigkeit des Arbeitsministeriums fallen.

Schließlich weisen die NEOS noch auf Probleme bei der Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes sowie auf die diesbezügliche Kritik von Seiten des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft hin (1481/A(E)). Auch medial werde immer wieder davon berichtet, dass Familien oft monatelang auf die Auszahlung warten müssten. Bei grenzüberschreitenden Fällen seien sogar jahrelange Wartezeiten möglich.

Durch die Kindergartenmilliarde sei es den Kommunen möglich, noch mehr im Bereich der Kinderbetreuung zu tun, erklärte Joachim Schnabel (ÖVP), allerdings fehle teilweise das qualifizierte Personal. Daher soll auch verstärkt in die Ausbildung investiert werden. Er denke zudem nicht, dass durch die Einführung eines Rechtsanspruchs alle bestehenden Probleme gelöst werden können.

Familienministerin Raab hielt bezüglich der Probleme bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes fest, dass auf nationaler Ebene Prozessoptimierungen erfolgt seien und die Gebietskrankenkassen nun bundesländerübergreifend kooperieren können. (Schluss) sue


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