Valorisierung der Leistungen prägt Familienbudget 2023

Mehr Geld für Schüler:innenfreifahrten, Familienberatungsstellen und gratis Schulbücher

Wien (PK) Zu den budgetären Schwerpunkten des Familienministeriums zählen im kommenden Jahr neben der Valorisierung der Familienleistungen auch Erhöhungen bei Familienberatungsstellen, bei gratis Schulbüchern und bei Schüler:innenfreifahrten, betonte Familienministerin Susanne Raab in den heutigen Beratungen zum Familienbudget im Budgetausschuss. Auch Staatssekretärin Claudia Plakolm stand den Abgeordneten Rede und Antwort.

Valorisierung führt zu Mehrauszahlungen bei Familienleistungen

Die Auszahlungen im Bereich Familie und Jugend belaufen sich im Jahr 2023 auf 8,1 Mrd. € (im Finanzierungshaushalt) bzw. 7,1% der Gesamtauszahlungen des Bundes. Im Vergleich zum Voranschlag 2022 sind das um 38,1 Mio. € oder 0,5% mehr, betonte Norbert Sieber (ÖVP). Der Anteil an den Gesamtauszahlungen des Bundes erhöht sich bis zum Ende der Planungsperiode im Jahr 2026 auf 8,1%. Im Ergebnishaushalt falle der Anstieg gegenüber 2022 höher aus, weil die Nachzahlungen infolge der Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe 2022 nur im Finanzierungshaushalt zu Auszahlungen führten, so der Budgetdienst in seiner Analyse. Im Ergebnishaushalt wurden diese Kosten bereits 2021 als Aufwand erfasst.

Ab dem Jahr 2023 führt die Valorisierung von Familienleistungen zu Mehrauszahlungen bei der Familienbeihilfe und beim Kinderbetreuungsgeld. Für 2023 beträgt dieser Anpassungsfaktor 5,8%, was dem Durchschnitt der Inflationsraten von August bis Juli entspricht. Im Jahr 2023 fallen die Auszahlungen für Familienleistungen dadurch voraussichtlich um 253 Mio. € höher aus als ohne Valorisierung, erklärte Raab.

Norbert Sieber (ÖVP) lobte Österreichs Familienbudget. Ein „hervorragender Pfad für die nächsten Jahre wurde eingeschlagen“, betonte er. Neben der Valorisierung der Beiträge an Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag sowie Kinderbetreuungsgeld, habe die Regierung die Anhebung der Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld und die Abschaffung der Anrechnung des Familienzeitbonus auf das Kinderbetreuungsgeld auf den Weg gebracht, unterstrich die Familienministerin. Auch der Familienbonus Plus wirke bereits ab dem ersten Steuereuro, argumentierte Raab. Zusätzliche Mittel werden zur Sicherung der Freifahrten für Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge aufgebracht.

Edith Mühlberghuber (FPÖ) forderte neben der Valorisierung des Mehrkindzuschlags auch die dafür geltende Einkommensgrenze von 55.000 € an die Inflation anzupassen. Ob dies erforderlich sei, werde durch die Expert:innen geprüft, erfuhr sie von Familienministerin Raab.

Mehr Budget für Familienberatungsstellen, Schulbücher und Freifahrten

Der vergleichsweise geringe Anstieg der Auszahlungen resultiere aus mehreren gegenläufigen Entwicklungen, analysierte der Budgetdienst. Die Familienbeihilfezahlungen sinken aufgrund des Wegfallens der 2022 geleisteten Sonder-Familienbeihilfe und der Nachzahlung aus der Aufhebung der Indexierung um 299,5 Mio. €, erfuhr Michael Bernhard (NEOS).

Dieser Rückgang werde durch gegenläufige Effekte aus der ab 2023 vorgenommenen Valorisierung gedämpft. Die budgetierten Mehrauszahlungen für das Kinderbetreuungsgeld betragen +66,4 Mio. €. Weitere Mehrauszahlungen betreffen etwa die aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) geleisteten Transfers an Sozialversicherungen (+49,9 Mio. €), die Schüler:innen- und Lehrlingsfreifahrten sowie die Schulbücher (insgesamt +31,2 Mio. €). Auch im Bereich der Jugendpolitik und bei Familienberatungsstellen werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, erfuhren die beiden Abgeordneten der Grünen, Sibylle Hamann und Barbara Neßler. Julia Herr (SPÖ) befürchtete, dass die Budgeterhöhung bei Familienberatungsstellen durch höhere Gehälter aufgebraucht werde.

SPÖ und NEOS setzen Fokus auf Kinderbetreuung

Zu einer deutlichen Erhöhung kommt es 2023 bei den an die Länder geleisteten Zweckzuschüssen des Bundes für Elementarpädagogik aufgrund der im Juli 2022 beschlossenen Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, so die Analyse des Budgetdiensts. Andrea Kuntzl (SPÖ) wollte sichergehen, dass die zusätzlichen Mittel für Kinderbetreuung tatsächlich in den Ausbau von Kinderbetreuungsstätten fließen und nicht zur Abfederung höherer Kosten herangezogen werden. Dazu versicherte ihr Familienministerin Raab, dass entsprechend konkreter Regelungen in der Bund-Länder-Vereinbarungen abgerechnet werden müsse.

Fiedler (NEOS) machte auf steigende Kinderbetreuungskosten aufmerksam und befürchtete, dass sich Eltern die Fremdbetreuung zunehmend nicht mehr leisten können und folglich vermehrt aus dem Erwerbsleben treten. Die finanzielle Unterstützung laufender Kinderbetreuungseinrichtungen sei Ländermaterie, sagte dazu Familienministerin Raab, ihr Ressort habe keine Möglichkeit finanziell einzugreifen.

Budgetdienst: 146,5 Mio. € Mehreinzahlungen beim FLAF erwartet

Die geplanten Einzahlungen sollen 2023 gegenüber 2022 um 358,6 Mio. € steigen. Dies sei auf höhere FLAF-Einnahmen (+214,1 Mio. €) zurück-zuführen, wobei der Anstieg durch die Senkung der Dienstgeberbeiträge ab 2023 (von 3,9% auf 3,7%) gedämpft werde (1669 d.B.). Andererseits fließe der budgetierte Überschuss des FLAF (+146,5 Mio. €) aufgrund der Verrechnungssystematik zwischen FLAF und Reservefonds in die Einzahlungen ein und erhöhe diese, analysierte der Budgetdienst.

Im Finanzrahmengesetz 2023-2026 steigen die Auszahlungen zunächst auf 8,65 Mrd. € im Jahr 2024 und bis Ende 2026 weiter auf 9,37 Mrd. € (1670 d.B.). Der Anstieg der Auszahlungen wird unter anderem auf die Valorisierung von Familienleistungen ab 2023 zurückgeführt. Eine wesentliche Rolle bei der Steigerung der Auszahlungen spielen die in der Planungsperiode zunehmenden FLAF-Überschüsse.

Die Einzahlungen stammen in weiten Teilen aus den Dienstgeberbeiträgen zum FLAF und aus Rückflüssen aus den Unterhaltsvorschüssen. Die Gesamteinzahlungen im Bereich Familie und Jugend sollen von 8,2 Mrd. € im Jahr 2023 auf 9,9 Mrd. € im Jahr 2026 anwachsen. Der Anstieg wird vor allem auf den infolge der Preisentwicklung erwarteten kräftigen Anstieg der Lohn- und Gehaltssumme zurückgeführt, der die Einzahlungen aus den Dienstgeberbeiträgen zum FLAF bestimmt, erfuhr Maximilian Köllner (SPÖ) von Helmut Berger, Leiter des Budgetdiensts. Der FLAF-Beitrag dient der Finanzierung der wichtigsten Familienleistungen, beispielsweise von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, und Schülerfreifahrt. Derzeit macht der Beitrag 3,9% der Beitragsgrundlage aus. In der Vergangenheit wurde der Betrag bereits mehrfach gesenkt, ab 2023 soll er noch 3,7% betragen.

Staatssekretärin Plakolm setzt sich für psychosoziale Versorgung junger Menschen ein

Eva Maria Holzleitner (SPÖ) forderte zusätzliche Maßnahmen zur Jugendförderung und wollte auch mehr Mittel für Jugendorganisationen bereitstellen. Zudem war ihr die psychische Gesundheit junger Menschen ein Anliegen. Die psychische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werde durch das Projekt „Gesund aus der Krise“ gestärkt, so Plakolm. Zusätzlich stehen zahlreiche Beratungsangebote seitens des Bundeskanzleramts zur Verfügung. Aus Sicht von Staatssekretärin Claudia Plakolm leiste die außerschulische Jugendarbeit hervorragende Arbeit. Zudem wurde im Budget ein Schwerpunkt auf die Bundesjugendförderung gesetzt indem 20% mehr budgetiert wurden als in den vergangenen Jahren, betonte Plakolm gegenüber Carina Reiter (ÖVP). Fiona Fiedler (NEOS) trat darüber hinaus für deren jährliche Valorisierung ein.

Teuerung, Unterhaltsleistungen und Armutsgefährdung

Wimmer befürchtete, dass Väter aufgrund der Teuerung die Unterhaltsleistungen einstellen. Raab unterstrich, dass in solchen Fällen die Unterhaltsvorschüsse das richtige Instrument sind. Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) hinterfragte die geplante Reduktion bei den Unterhaltsvorschüssen. Dazu erklärte Raab, dass die zuletzt budgetierten Mittel nicht ausgeschöpft wurden.

Die Familientransferleistungen reduzierten die Armutsgefährdung von Personen in Familien mit Kindern unter 24 Jahren im Jahr 2021 um 10%, informierte Raab Abgeordneten Bernhard. Aufgrund der Sonderfamilienbeihilfe 2022 und der Valorisierung von Familienleistungen ab 2023, werde für die Folgejahre eine stärkere reduzierende Wirkung von -12% erwartet. 330.000 Personen (darunter rund 150.000 Kinder) seien aufgrund des Erhalts von Familientransfers nicht mehr armutsgefährdet. Unter Einbezug der Entwicklung aktuellster Familienleistungen wurden Anpassungen bei den Zielen vorgenommen, erfuhr Bernhard.

Raab: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bleiben kostenfrei

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen weiterhin kostenfrei bleiben, betonte Petra Wimmer (SPÖ) angesichts der Drohung der Ärztekammer mit einem Ausstieg aus dem Mutter-Kind-Pass und erkundigte sich zu dem Verhandlungsstand bei der Valorisierung der Honorare. Die Leistungen bleiben weiterhin kostenfrei, versicherte Familienministerin Raab. Die Verhandlungen befinden sich in finaler Phase.

Des Weiteren hinterfragte Mühlberghuber die Kosten für Familienleistungen für Ukraine-Vertriebene ebenso wie die Kosten des Familienbeihilfenverfahrens FABIAN. Barbara Neßler (Grüne) interessierte sich für den Personalstand der Bundesstelle für Sektenfragen. (Fortsetzung Budgetausschuss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zum Budget 2023, den Änderungen zu den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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