UVP-Abänderungsantrag: Schikane statt Verfahrensbeschleunigungen – Regierungsparteien beharren auf Mindest-Mitgliederzahl

GLOBAL 2000 ruft Opposition zu verfassungsrechtlicher Prüfung auf

Wien (OTS) Heute steht als Punkt 9 die gesetzliche Neugestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf der Agenda des Nationalrats. Neben einer seit längerem geplanten Novelle ist ebenfalls der im Umweltausschuss vom 4.10.2018 kurzfristig eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Rauch (FP) und Schmuckenschlager (VP) zu beschließen, der die Parteienstellung von Umweltorganisationen in Verfahren massiv und EU-rechtswidrig einschränken soll.

„Nach unseren Informationen sollen zwar durch eine Abänderung des Abänderungsantrags nicht mehr Namen und Adressen der Vereinsmitglieder von Umweltschutzorganisationen an die Ministerien übermittelt werden – was ein plumper Einschüchterungsversuch und klar datenschutzrechtswidrig gewesen wäre. Diese Veränderung ist Erfolg des entschlossenen Widerstands der Zivilgesellschaft gegen diesen Angriff, aber immer noch datenschutzrechtlich bedenklich“, so Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. „Die Regierungsparteien beharren aber weiter auf einer willkürlichen Mindest-Mitgliederzahl, die darauf abzielt, NGOs vom UVP Verfahren auszuschließen. Wider besseren Wissens soll ein Gesetz beschlossen werden, das sowohl aus demokratiepolischer als auch aus rechtlichen Gründen abzulehnen ist.“

Bereits 2009 hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil gegen Schweden zur UVP-Richtlinie eindeutig klargestellt, dass eine alleinige 100-Mitglieder-Grenze für die Anerkennung zur Parteienstellung von Umweltschutzorganisationen nicht mit den Zielen der UVP-Richtlinie zu vereinen ist. 

„Das Problem ist nicht die Zahl von hundert Mitgliedern, sondern dass eine willkürliche Grenze eindeutig EU-rechtswidrig ist und damit ein Gesetz beschlossen wird, dass zu Rechtsunsicherheit in Österreich führen wird“, so Gewessler. „Es ist davon auszugehen, dass Verfahren, die unter diesem Gesetz durchgeführt werden, angefochten werden und potenziell von Aufhebung bedroht sind. Das ist eine Katastrophe für Projektwerber und den Umweltschutz gleichermaßen.“

Das viel zitierte ‚schwedische Modell‘ sieht neben Mitglieder-Anzahl auch andere Kriterien als Beleg für das öffentliche Umwelt-Interesse vor, dass eine Organisation vertritt, so z. B. regelmäßige Ausstellungen zum Thema mit regem Besuch oder die starke Teilnahme an Begutachtungsverfahren – der „anderwärtige Beleg“ des öffentlichen Interesses ist in Schweden sehr weit auszulegen. Diese Möglichkeiten sollen in Österreich offenbar ausgeschlossen werden. 

„Es handelt sich um reine Symbolpolitik und Schikane, die keinerlei Beschleunigung für UVP-Verfahren bringt“, so Gewessler abschließend. „Zur tatsächlichen Beschleunigung von UVP-Verfahren gibt es viele Vorschläge von GLOBAL 2000 und der gesamten Umweltbewegung (Strategische Umweltprüfung, weisungsfreie UVP-Behörde, mehr Ressourcen UVP-Behörden bzw. Amtssachverständige). Es ist bezeichnend für den Zustand der österreichischen Umweltpolitik, dass über sinnvolle Vorschläge, die an Ursachen für lange Projektdauern ansetzen, gar nicht erst diskutiert wird.” 

GLOBAL 2000 ruft die Oppositionsparteien im Nationalrat auf, durch einen Antrag von einem Drittel der Abgeordneten die Verfassungsprüfung dieser Gesetzesänderung zu veranlassen und schnellstmöglich zu einer rechtskonformen Gesetzeslage zurückzukehren.

Rückfragen & Kontakt:

Leonore Gewessler, GLOBAL 2000 Geschäftsführerin,
leonore.gewessler@global2000.at 0699 14 2000 32

Michael Lachsteiner, GLOBAL 2000 Pressesprecher,
michael.lachsteiner@global2000.at +43 699 14 2000 20

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