Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu 113 Hv 12/19s: | Freiheitlicher Parlamentsklub

Wien (OTS)Im Namen der Republik!

Durch die vom Freiheitlichen Parlamentsklub veröffentlichte APA-OTS-Aussendung vom22.9.2018 mit der Überschrift „FPÖ-Hafenecker: Michel Reimon marschiert mit „Schwarzem Block“ gegen EU-Gipfel““ und dem weiteren Inhalt, der Antragsteller Michel Reimon habe eine Truppe anarchistischer Hooligans, die Beamte angegriffen und Salzburg verwüstet hätten, unterstützt, er sei Teil der Devastierer und Aggressoren, die im Verdacht stünden, schweren Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt begangen zu haben, während dieser Angriffe auf Leib und Leben der Beamten solle der Antragsteller auch ins Handgemenge gekommen sein, was ein eindeutiges Zeichen seiner Teilnahme sei, er habe an Gewaltakten teilgenommen und sei ein Teil der Schläger gewesen, wurde in Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt. Der Freiheitliche Parlamentsklub wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller verurteilt. Landesgericht für Strafsachen Wien Abt. 113, am 19.3.2019“

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