Unverständnnis in der FCG/GPA-djp über Aussagen der Gesundheitsministerin zur AUVA

Pischinger/Bödenauer: Nicht Sinn der Christlichen Soziallehre, ein auf Solidarität und Gemeinwohl aufbauendes funktionierendes System zu zerschlagen!

Wien (OTS) Der Vorsitzende der Fraktion Christlicher Gewerkschafter in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier), Wolfgang Pischinger, und der Bundesgeschäftsführer der FCG in der GPA-djp, Reinhard Bödenauer, sind erschüttert über die einseitige Aufkündigung der Vereinbarung zur AUVA und die offensichtlich jetzt schon feststehende Auflösung der AUVA.++++

Die Aussagen von Gesundheitsministerin Hartinger-Klein zur offensichtlich bereits jetzt schon feststehenden Auflösung der AUVA stoßen beim Vorsitzenden der Fraktion Christlicher Gewerkschafter in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier), Wolfgang Pischinger, sowie beim Bundesgeschäftsführer der Fraktion Christlicher Gewerkschafter in der GPA-djp, Reinhard Bödenauer auf Erschütterung und Unverständnis.

„Es fällt schwer, Vertrauen in eine Regierung zu haben, die Zusagen noch vor Ablauf der vereinbarten Zeit unterläuft, weil sie davon ausgeht, dass die Vorgaben nicht erfüllt werden können. Es gibt einen klaren Auftrag an die AUVA, ein Konzept vorzulegen, mit dem die Aufgaben der AUVA erfüllt werden können, obwohl die Beiträge für die Unternehmen und damit die Einnahmen um 500 Mio Euro gesenkt werden. Es gibt ebenso eine klare Vereinbarung darüber, dass jene Fremdleistungen, die der AUVA durch die Politik ohne ausreichende Kostendeckung übertragen wurden, wie zB. Die Querfinanzierung der Krankenkassen oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für ArbeitnehmerInnen sowie für Selbstständige, evaluiert  mitberücksichtigt werden“, so Pischinger und Bödenauer.

Mit der Auflösung der AUVA gefährde die Regierung das Gesundheitssystem in Österreich. Die AUVA hat europaweit eine erstklassige Reputation bei Unfallheilbehandlung und Rehabilitation. Die AUVA ist auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach einem Unfall spezialisiert und führt darauf aufbauend Rehabilitationsmaßnahmen durch.

Als Beispiel nennt Bödenauer den Fall, dass jemand aufgrund eines Unfalles eine Unterschenkelamputation hat: „Handelt es sich um einen Freizeitunfall, wird der Patient versorgt und erhält auch eine Prothese, die nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit von der Krankenkasse gezahlt wird. Handelt es sich aber um einen Arbeitsunfall, leitet die AUVA Rehabilitationsmaßnahmen auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ein, bis hin zur Verfügungstellung einer Spezialprothese für die berufliche Tätigkeit und eine Versehrtenrente.“

Pischinger erläutert auch, dass eine Zerschlagung der AUVA zu wirtschaftlichem Schaden führen kann: „Die Unfallprävention und die Beratung auf betrieblicher Ebene kann in der bisher gebotenen Qualität nicht mehr passieren. Ebenso leidet die Beratung und Prävention bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Eine Verlagerung dieser Tätigkeiten zu anderen Sozialversicherungsträgern bedeutet, dass die Beschäftigten zukünftig einen Teil der Kosten für die Beratung und Hilfestellung für Unternehmen zahlen.“

„Die AUVA wurde gegründet, um in der Gemeinschaft das Risiko für Haftung und Schadenersatzzahlungen bei Berufsunfällen zu minimieren und dem einzelnen Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall Unterstützung zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit zu geben. An diesen Voraussetzungen hat sich nichts geändert“, sp Pischinger und Bödenauer: „Werden die Beiträge der Arbeitgeber massiv reduziert, muss auch die Haftungsbefreiung entsprechend reduziert werden, dh. dass sich KMUs in Zukunft um eine gute Zusatzversicherung umschauen müssen. Es ist nicht im Sinn der Christlichen Soziallehre, ein auf Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl aufbauendes funktionierendes System zu zerschlagen!“

 

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