Ungerechtfertigter Kostentreiber für Jungfamilien: AK fordert die Abschaffung befristeter Mietverträge

Linz (OTS) Immer mehr Betroffene wenden sich an die AK-Mietrechtsexperten/-innen, weil nach Ablauf ihres befristeten Mietvertrages der Mietzins erhöht wird. So auch Andreas H. aus Linz: Der Vermieter war zwar bereit den Vertrag zu verlängern, wollte jedoch 70 Euro im Monat mehr. Da es sich um eine frei finanzierte Neubauwohnung handelt, gibt es keine gesetzliche Mietzinsobergrenze. Familie H. musste sich entscheiden: Die Mieterhöhung akzeptieren oder umziehen. „Befristete Verträge werden als Druckmittel eingesetzt, um grundlos Mieten zu erhöhen oder Reparaturkosten überzuwälzen“, ärgert sich AK Präsident Dr. Johann Kalliauer und fordert: „Befristete Mietverträge müssen im Zuge einer dringend notwendigen Mietrechtsreform abgeschafft werden“.

 Vor drei Jahren zog Herr H. wegen eines neuen Arbeitsplatzes mit seiner Familie nach Linz. Da er bei keiner Linzer Wohnungsgenossenschaft vorgemerkt war, suchte und fand er mit Hilfe eines Maklers eine Privatwohnung. Der Mietvertrag war auf drei Jahre befristet, was Familie H. damals nicht besonders beachtete. Sie richtete die Wohnung ein, kaufte eine neue Einbauküche, Beleuchtung, Vorhänge und hatte mit Vermittlungsprovision und hinterlegter Kaution Kosten von mehr als 15.000 Euro. Viel Geld für eine junge Familie.

 Als der Mietvertrag auslief und der Vermieter um 70 Euro mehr Monatsmiete verlangte, hatte Familie H. eigentlich gar keine Wahl. Für eine weitere Übersiedlung würden wieder enorme Kosten anfallen, die sich die junge Familie nicht leisten konnte. Auch hatten die Kinder sich gut eingelebt und gingen nahe der Wohnung in die Schule. Daher unterschrieb Andreas H. zähneknirschend die Verlängerung und die neue Mietzinsvereinbarung, obwohl der Mietzins jetzt so hoch ist, dass er die Wohnung um diesen Preis ursprünglich gar nicht genommen hätte.

 Laut Statistik Austria waren im Jahr 2015 österreichweit 41 Prozent der Mietwohnungen im privaten Sektor befristet vermietet. Allein in Oberösterreich sind das 28.000 Wohnungen. Mieter mit befristeten Mietverträgen müssen sich gut überlegen, ob sie eine anstehende Reparatur vom Vermieter fordern, oder die Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen sollen. Über ihnen schwebt die permanente Gefahr, dass der Vermieter die „lästigen“ Mieter loswerden will und den Vertrag nicht mehr verlängert. Zudem müssen alle Vertragspunkte, wie im Beispiel der jungen Familie die Mietzinshöhe, im Zuge der Vertragsverlängerung immer wieder neu ausgehandelt werden. Da Umzüge viel Geld, Zeit und Nerven kosten, sitzt der Vermieter fast immer auf dem längeren Ast.

 Wenn es einen Kündigungsgrund gibt, haben Vermieter ohnehin jetzt schon die Möglichkeit, eine Kündigung gerichtlich durchzusetzen. Eine Kündigung kann etwa dann erfolgen, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder sonst ein Verhalten an den Tag legt, das es unzumutbar macht, ihm weiterhin die Wohnung zu überlassen. Auch wenn der Vermieter einen echten Eigenbedarf an der Wohnung hat, ist eine Kündigung eines unbefristeten Vertrages möglich. Befristungen in Mietverträgen setzen Mieter hingegen der Willkür der Vermieter aus. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher ihre Abschaffung.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Walter Sturm
+43 (0)50/6906-2192
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